zugmaul

Wie A8,A10,A12 usw.
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CC
Beiträge: 6
Registriert: Do 15. Mai 2008, 21:26

Beitrag von CC »

hallo holdergemeinde,
kann mir bitte jemand sagen ob an einem a12 ein drehbares zugmaul zur zulassung nötig ist. ich habe nur das orginale starre und möchte ihn irendwann dieses jahr noch zulassen.

mit dank im vorraus cc
HOLDER fahr'n is wie wenze Fliechst.
1xA12 under (re)construction
blackvento
Beiträge: 65
Registriert: Do 27. Sep 2007, 21:54

Beitrag von blackvento »

Hallo cc

Ich habe bei meinem B10 auch das original starre Zugmaul drann. War für den TÜV kein Problem.

MfG
Ralf
Der alte Mann und der Holder.
biggi
Beiträge: 917
Registriert: Mi 11. Jan 2006, 19:51

Beitrag von biggi »

Drehbar muss das Zugmaul nur dann sein, wenn sich auf Grund der Geometrie von Zugmaul und Deichselöse (zugelassene Kombinationen beachten) folgende Werte theoretisch nicht verwirklich lassen:

- Verdrehung/Verschränkung von Zugmaschine und Hänger+/-20 Grad um
die Fahrzeuglängsächse (nur hier hilft primär die Drehbarkeit um die Längsachse)
- Gleicher Winkel um die Querachse
- 70 Grad "Lenkeinschlag" in beide Richtungen (gilt für die Kupplung an sich,
Winkel kann im eingebauten Zustand ggf. durch Radabmessungen..
anderwertig begrenzt sein.)

Also bei der Vorfahrt beim TÜV in der Regel kein Thema, ausser man hat ggf. den falschen Hänger dran oder einen eigenwilligen Prüfer.
CC
Beiträge: 6
Registriert: Do 15. Mai 2008, 21:26

Beitrag von CC »

Danke für die Antworten. Eine Sorge weniger.

Servus dann
HOLDER fahr'n is wie wenze Fliechst.
1xA12 under (re)construction
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