hallo holdergemeinde,
kann mir bitte jemand sagen ob an einem a12 ein drehbares zugmaul zur zulassung nötig ist. ich habe nur das orginale starre und möchte ihn irendwann dieses jahr noch zulassen.
mit dank im vorraus cc
zugmaul
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- Registriert: Do 27. Sep 2007, 21:54
Drehbar muss das Zugmaul nur dann sein, wenn sich auf Grund der Geometrie von Zugmaul und Deichselöse (zugelassene Kombinationen beachten) folgende Werte theoretisch nicht verwirklich lassen:
- Verdrehung/Verschränkung von Zugmaschine und Hänger+/-20 Grad um
die Fahrzeuglängsächse (nur hier hilft primär die Drehbarkeit um die Längsachse)
- Gleicher Winkel um die Querachse
- 70 Grad "Lenkeinschlag" in beide Richtungen (gilt für die Kupplung an sich,
Winkel kann im eingebauten Zustand ggf. durch Radabmessungen..
anderwertig begrenzt sein.)
Also bei der Vorfahrt beim TÜV in der Regel kein Thema, ausser man hat ggf. den falschen Hänger dran oder einen eigenwilligen Prüfer.
- Verdrehung/Verschränkung von Zugmaschine und Hänger+/-20 Grad um
die Fahrzeuglängsächse (nur hier hilft primär die Drehbarkeit um die Längsachse)
- Gleicher Winkel um die Querachse
- 70 Grad "Lenkeinschlag" in beide Richtungen (gilt für die Kupplung an sich,
Winkel kann im eingebauten Zustand ggf. durch Radabmessungen..
anderwertig begrenzt sein.)
Also bei der Vorfahrt beim TÜV in der Regel kein Thema, ausser man hat ggf. den falschen Hänger dran oder einen eigenwilligen Prüfer.