Anhägelast von B12

Wie B10,12 usw.
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Marc-Philipp
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Beitrag von Marc-Philipp »

Hallo alle zusammen,

weiss vielleicht einer von euch wie viel Kg man an die Maul-Anhängerkupplung hinten und, wenn es einer auch noch weiss, vorne anhängen darf, ohne, dass der Holder schaden nimmt an Lagern oder Sonstigem?
Ich habe auch noch eine Kugelkopfkupplung an der Ackerschiene vom Vorbesitzer. Hat da einer erfahrung wie viel ich die belasten darf?

Danke schonmal im Vorraus
Holder B12

Ein Holder geht durch Dick und Dünn!
Marc-Philipp
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Beitrag von Marc-Philipp »

weiss das denn keiner? Es muss doch irgendow auch stehen
Holder B12

Ein Holder geht durch Dick und Dünn!
Sieger
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Beitrag von Sieger »

Hallo Marc-Phillip!
In meinem Fahrzeugschein steht :
nur gebremst und max. 390kg.
Kommt mir jetzt aber doch auch ein bißchen wenig vor.
Ich fahre zur Zeit einen auflaufgebremsten PKW-Anhänger mit einem Betonkübel drauf der ca. 0,3m³ fasst dh. ca 800 kg wiegt, plus Anhängergewicht und Kübelgewicht, dürfte das Ganze so um 1to wiegen.
Lässt sich problemlos fahren, allerdings fahre ich nicht auf der Straße damit.

Gruß
Sieger
Marc-Philipp
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Beitrag von Marc-Philipp »

ja das steht bei mir im breif auch nur was is halt bei "mitgebremst"....
???
ok dachte ich mir auch schon dass der was mehr zieht denn 390kg is etwas wenig aber die 390 kg stehen bei ungebremst und bei gebremst steht bei mir ein strich

has du denn den anhänger an einer kugelkopfkupplung, die an der ackerschiene festgeschraubt ist???
Holder B12

Ein Holder geht durch Dick und Dünn!
Sieger
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Beitrag von Sieger »

Hab mich vertan!
bei gebremst ist bei mir auch ein Strich.
Habe den Hänger an einer Kugekopfkupplung an der Ackerschiene.
Ich fahre den Hänger eine relativ steile Abfahrt hinunter wenn er voll ist. Fühlt sich auch echt noch gut an. Stützlast sollte halt nicht zu hoch sein. bremst aber einwandfrei. Ich denke mal bis 1,5to gebremst ist es kein Problem. Vorsicht ist halt bei Gefällen und Kurven in gefällen geboten. der Kugelkopf hält das gut aus.

Beste Grüße
Sieger
Marc-Philipp
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Beitrag von Marc-Philipp »

Ok dann is alles klar

danke für die hilfe....kann ich ja beruhigt was dran hängen

Viele Grüße

Marc-Philipp
Holder B12

Ein Holder geht durch Dick und Dünn!
biggi
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Beitrag von biggi »

Beachte §42 und §35

Die Kugelköpfe mit Prüfzeichen ( findet man oben auf der planen Fläche der Kugel) sind im Regelfall auf 2,5 to gebremst ausgelegt.
Ohne Prüfzeichen nur auf Privatgelände!.

Anhängelast ungebremst = 50% Zugfahrzeugleergwicht

Mit Auflaufbremse <= 8 to,
Beachte aber einschränkend:
- AHK am Zugfahrzeug und! deren Anbindung - wird gerne vergessen - an das Fahrzeug muss dafür inkl Stützlast zugelassen sein.
- die 2.2 KW Mindestmotorleistung pro Tonne zulässigem Gesamtgewichtes eines Zuges bei Zulassung des Holders als "Zugmaschine".
- Gesetzliche Mindestverzögerung von 1,5 m/s² muss erreicht werden

Unter Beachtung der Punkte und dem nötigen Augenmaß - die Rennleitung nicht umbedingt auf sich aufmerksam machen, dass eine Fahrzeugpapierkontrolle erforderlich wird, - sollte bei Betrieb im öffentlichen Verkehr nichts schiefgehen.
Marc-Philipp
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Beitrag von Marc-Philipp »

Ok danke für die hinweise

Dieses Zeichen auf der AHK hab ich soweit ich es noch im Kopf hab und so schwere Lasten wollte ich damit auch nich fahren, aber es ist gut zu wissen, danke hier nochmal

wollte vielleicht höchstens ne tonne dranhängen aber auch nicht mehr, denn mein Holder soll ja noch was halten ;)

mfg

Marc-Philipp
Holder B12

Ein Holder geht durch Dick und Dünn!
ferdimh
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Beitrag von ferdimh »

- die 2.2 KW Mindestmotorleistung pro Tonne zulässigem Gesamtgewichtes eines Zuges bei Zulassung des Holders als "Zugmaschine".

Das gilt nicht bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit <25 km/h.

mfg

Ferdinand
Marc-Philipp
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Beitrag von Marc-Philipp »

Ok...danke....dann darf ich ja rein theoretisch so viel dran hängen wie ich will ;)
Keine Angst....das werd ich meinem Holder schon nich antun :)

mfg
Marc-Philipp
Holder B12

Ein Holder geht durch Dick und Dünn!
blackvento
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Beitrag von blackvento »

Hallo biggi
"Ohne Prüfzeichen nur auf Privatgelände"
Richtig ist: Ohne Prüfzeichen nur auf Privatgelände ab Bj. 1956.

MfG
Ralf
Der alte Mann und der Holder.
FahrHolder
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Beitrag von FahrHolder »

Hallo,

auf dem Typenschild der orig. Maulkupplung B12 steht zul. Gesamtmasse 1250 Kg, Stützlast 400 Kg.

Gruß

FahrHolder
biggi
Beiträge: 917
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Beitrag von biggi »

Wenn wir es ganz korrekt machen wollen, Sichtag ist die Erstzulassung des Fahrzeuges, und nicht die des Zubehörs:§72..

Anhängerkupplung ohne Prüfzeichen .................... nur bei EZ vor 1.1.1954

d.H. eine Kupplung ohne Kennzeichnung hat an einen 54er ff Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen, ausser zu Dekozwecken.

Wenn man keine Diskussionsrunden mit TÜV und Sheriffs führen will, besorgt man sich im Grenzfall lieber die entsprechenden Unterlagen (Festigkeitsnachweise ..) und Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Herstellers.

Die 2.2 KW Ausnahmeregel greift bei einer Vmax > 25 km/h, ist korrekt.

"dies gilt nicht für die mit elektrischer Energie angetriebenen Fahrzeuge sowie für Kraftfahrzeuge - auch mit Anhänger - mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h"

Aber in den Bereich >4to ZGG mit dem B12 : Eine rein theoretische Diskussion, zumindest im Rahmen des öffentlichen Straßenverkehrs.

Die 2.2.KW auch in dem Bereich präventiv anzuwenden, ist aus meiner Erfahrung nicht verkehrt, da man sich nicht so schnell peniblen Kontrollen aussetzt, weil man eben auffällt, wenn man es übertreibt.
blackvento
Beiträge: 65
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Beitrag von blackvento »

Hallo biggi

Kannst du mal schreiben wo man diesen § nachlesen kann? Danke im vorraus.

MfG
Ralf
Der alte Mann und der Holder.
biggi
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Beitrag von biggi »

Hallo Ralf

Steht in der STVZO bzw. FZV.

www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

Den ganzen UMfang mit den Prüfzeichen sind die Übergangslösungen zur STVZO §72.
Gibt es u.a. besser erläuert für Otto Nomalverbraucher bei der beim Deuvet und anderen Veteranenverbänden auf der Hompage zum anschauen/runterladen als PDF ggf. incl Erläuterung ..

Höchstgeschwindigkeit /Mindest Motorleistung /Hänger.. ebenfalls STVZO/FZV. Einfach drin runterscrollen. so ab §30- bis §42 (ergänzen sich zum Teil)

Zulässige Kombination Hänger- und Zugfahrzeugkupplung (gibt da "duzende" Ausführungen u.a. - DLG Merkblatt 333 (kann man runterladen).

Bin aber kein Paragraphenreiter, sondern richte mich eher nach der schlechteren Auslegung, als nach dem optimistischen Ansprüchen.
Habe mit der minimierten Anspruchshaltung bisher immer das Glück gehabt, dass man so doch zu einem guten Ergebnis mit den Kollegen vom TÜV/DEKRA kommt. Ein Treffen in der Mitte und jenseits davon ist dann meistens möglich, wenn man.

Dann sind auch pragmatische Lösungen drin, indem z.B. bei einem Motorrad, wo es keine Geräuschkennwerte gibt, einfach die Werte einer Ducati mit offenen Luftansaugtrichter und Lafroni-Tüten eingetragen werden, wenn das zur prüfende Motorrad nicht lauter (ist leiser, da die Duc hier das Ende der Fahnenstange setzte) ist.

Gruß
Biggi
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