Straßen mit Edii
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- Registriert: So 29. Okt 2006, 21:05
Hallo , ich war vor kurzem mit meinem ED2 beim TÜV und habe mir eine neue BE geholt. Beleuchtung ( Blinker, Licht und Bremslicht ) Fussbremse am selbstgebastelten Hänger war Vorschrift.Höchstgeschwindigkeit 13 km/h. Als Zusatz steht drin : im öffentlichen Strassenverkehr auch in Verbindung mit Anhänger Länge bis 2000 mm ( Kastenmass) , Breite bis 1500 mm, bis max. 1275 kg, zulässige Achslast Anhänger beachten. Von der Zulassungsstelle habe ich einen Stempel bekommen für ein nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug. Etwas problematischer war die Versicherung. Er ist als selbstfahrende Arbeitsmaschine bis 20 km/h in der Privathaftpflicht kostenfrei mitversichert. Allerdings bleibt auch mir wegen der Versicherung nicht erspart, diesen besagten Sack Kartoffeln , den Strohballen oder die Motorsäge mitzuführen.
Vor der ganzen Aktion habe ich mich extra bei der Zulassungsstelle wegen dem öffentlichen Verkehr schlau gemacht, und habe die Auskunft bekommen, kein Problem. Vielleicht ist das bei uns auf dem Land etwas einfacher als in der Stadt.
Vor der ganzen Aktion habe ich mich extra bei der Zulassungsstelle wegen dem öffentlichen Verkehr schlau gemacht, und habe die Auskunft bekommen, kein Problem. Vielleicht ist das bei uns auf dem Land etwas einfacher als in der Stadt.
Gruß Thomas
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Der Sack Kartoffeln, den Du gerade vom Bauern oder vom Markt geholt hast ist die Land- oder Forstwirtschaftliche Nutzung. Du kannst natürlich auch gerade Deinen Pferden einen Ballen Stroh vorbeibringen oder mit Deiner Motorsäge auf den Weg in den Wald sein.
Sollte natürlich an Deine Umgebung angepasst sein. Wenn Du in der Stadt nur einen Balkon hast, würde ich es halt mit einem Sack Torf probieren. Mit ein bischen Fantasie klappt das schon. Verstanden?
Gruß
Joachim
PS. Ich finde das auch bescheuert, daß man die Antwort nicht einfügen kann, wenn man ein bischen langsam schreibt oder nochmal nachdenkt. Ich kopiere mir immer den Text und füge ihn dann nochmal ein.
Sollte natürlich an Deine Umgebung angepasst sein. Wenn Du in der Stadt nur einen Balkon hast, würde ich es halt mit einem Sack Torf probieren. Mit ein bischen Fantasie klappt das schon. Verstanden?
Gruß
Joachim
PS. Ich finde das auch bescheuert, daß man die Antwort nicht einfügen kann, wenn man ein bischen langsam schreibt oder nochmal nachdenkt. Ich kopiere mir immer den Text und füge ihn dann nochmal ein.
1x E12
2x B12
und ein Güldner G25
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- Registriert: Mo 26. Sep 2005, 12:21
Verstanden!
Aber es ist auch ein altes Thema, daß sich die "Grünen" in dieser Hinsicht nicht überall besonders tolerant verhalten.
Ich war am Mittwoch auf meiner Zulassungsstelle und hab mich beraten lassen.
Nach vielem Hin und Her, bei dem mir die Beamten auch erst zu Joachims 20km/h-LOF-Lösung geraten haben, bei welcher ich allerdings
- eine Betriebserlaubnis brauche
- eine Versicherung abschließen muß
- immer LOF-mäßig unterwegs sein muß (irgendwann fängt der Sack Kartoffeln ja auch mal an, zu verschimmeln
- die Sache mit dem Anhänger dann auch nicht richtig klar ist (der braucht nämlich dann mindestens auch eine BE, weil ja Neubau)
plädiere ich für die 6 km/h-Lösung!
Die gibts nämlich schon noch irgendwie....
Im Verkehrsportal habe ich erfahren, daß das Urteil des OVG Münster schon etwas älter ist und sich in erster Linie an PKW´s richtet, die nicht mehr auf 6 km/h gedrosselt werden dürfen. Da aber offensichtlich nicht explizit ein bestimmtes Fahrzeug im Urteil erwähnt wurde, muß man davon ausgehen, daß dieses Urteil auf die gesamte 6 km/h-Rechtslage bezogen werden kann.
"Meine" Beamten sagten aber gestern, daß es ein schmarrn sei, eine Drosselung ginge nach wie vor!
Und die Vorgehensweise ist so einfach wie Nasenbohren:
die Karre auf 6 km/h drosseln (Getriebe, Gasanschlag etc. TÜV vorher mit einbeziehen!), dann beim offiziell TÜV vorstellig werden und sich ein amtlich´Dokument ausstellen lassen, daß die Karre nur 6 km/h rennt und event. auch, wie die Drosselung durchgeführt wurde.
Dann lässt man sich vom Versicherungsvertreter eine Bescheinigung erstellen, daß der Schlepper samt Anhänger durch seine bbH von 6 km/h in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert ist. (hab ich schon bekommen, war völlig unkompliziert)
Diese beiden Zettel immer mitführen und das 6er Schild am Fahrzeug und dann sollte nichts mehr sein.
Karl
Aber es ist auch ein altes Thema, daß sich die "Grünen" in dieser Hinsicht nicht überall besonders tolerant verhalten.
Ich war am Mittwoch auf meiner Zulassungsstelle und hab mich beraten lassen.
Nach vielem Hin und Her, bei dem mir die Beamten auch erst zu Joachims 20km/h-LOF-Lösung geraten haben, bei welcher ich allerdings
- eine Betriebserlaubnis brauche
- eine Versicherung abschließen muß
- immer LOF-mäßig unterwegs sein muß (irgendwann fängt der Sack Kartoffeln ja auch mal an, zu verschimmeln

- die Sache mit dem Anhänger dann auch nicht richtig klar ist (der braucht nämlich dann mindestens auch eine BE, weil ja Neubau)
plädiere ich für die 6 km/h-Lösung!
Die gibts nämlich schon noch irgendwie....
Im Verkehrsportal habe ich erfahren, daß das Urteil des OVG Münster schon etwas älter ist und sich in erster Linie an PKW´s richtet, die nicht mehr auf 6 km/h gedrosselt werden dürfen. Da aber offensichtlich nicht explizit ein bestimmtes Fahrzeug im Urteil erwähnt wurde, muß man davon ausgehen, daß dieses Urteil auf die gesamte 6 km/h-Rechtslage bezogen werden kann.
"Meine" Beamten sagten aber gestern, daß es ein schmarrn sei, eine Drosselung ginge nach wie vor!
Und die Vorgehensweise ist so einfach wie Nasenbohren:
die Karre auf 6 km/h drosseln (Getriebe, Gasanschlag etc. TÜV vorher mit einbeziehen!), dann beim offiziell TÜV vorstellig werden und sich ein amtlich´Dokument ausstellen lassen, daß die Karre nur 6 km/h rennt und event. auch, wie die Drosselung durchgeführt wurde.
Dann lässt man sich vom Versicherungsvertreter eine Bescheinigung erstellen, daß der Schlepper samt Anhänger durch seine bbH von 6 km/h in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert ist. (hab ich schon bekommen, war völlig unkompliziert)
Diese beiden Zettel immer mitführen und das 6er Schild am Fahrzeug und dann sollte nichts mehr sein.
Karl
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- Registriert: Mo 26. Sep 2005, 12:21
Hab auch mal mit meinen TÜV Beamten gesprochen, der hatt mir auch zuerst einen 6Km/h regelung empfohlen. Er sagte ich solle drosseln, eine Schild anbringen und der Rest liegt in eigen Verantwortung. ???
Das ich eine BE brauch ist mir aber schon klar, ist auch nicht schlecht wenn dann doch mal was passiert.
Ich wollte ihm aber noch mal eine Kopie der BE vorlegen und dann mal schauen was raus kommt.
Danke für die Infos
Gruß bene
Das ich eine BE brauch ist mir aber schon klar, ist auch nicht schlecht wenn dann doch mal was passiert.
Ich wollte ihm aber noch mal eine Kopie der BE vorlegen und dann mal schauen was raus kommt.
Danke für die Infos
Gruß bene
Holder B12
Holder ED2
Rapid Spezial
Gutbrod Terra
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Gutbrod Terra
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- Registriert: Mo 26. Sep 2005, 12:21
Eigene Verantwortung...?
Er muß respektive kann Dir eine Bescheinigung über die Drosselung ausstellen. Alles danach, klar das ist dann Deine eigene Verantwortung. Aber nach meiner Meinung ist das dann eine normale Teilnahme am Straßenverkehr im Rahmen der StVZO mit einem gedrosselten Vehikel. Versichert bist du ja, und legal unterwegs auch. Nur die Dossel-Bescheinigung, die ist unbedingt nötig.
Wenn DER TÜV sich da blöd anstellen sollte, dann geh halt zu einem anderen.
Eine BE brauchst Du bei 6 km/h NICHT! Nur die TÜV-Bescheinigung über die 6 km/h-Höchstgeschwindigkeit.
Karl
Er muß respektive kann Dir eine Bescheinigung über die Drosselung ausstellen. Alles danach, klar das ist dann Deine eigene Verantwortung. Aber nach meiner Meinung ist das dann eine normale Teilnahme am Straßenverkehr im Rahmen der StVZO mit einem gedrosselten Vehikel. Versichert bist du ja, und legal unterwegs auch. Nur die Dossel-Bescheinigung, die ist unbedingt nötig.
Wenn DER TÜV sich da blöd anstellen sollte, dann geh halt zu einem anderen.
Eine BE brauchst Du bei 6 km/h NICHT! Nur die TÜV-Bescheinigung über die 6 km/h-Höchstgeschwindigkeit.
Karl