Mit dem Einachser auf die Straße....

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hansapower
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Beitrag von hansapower »

Hallo Einachsertreiber,
ich habe immer wieder den Eindruck, daß in den meisten Bundesländern der Betrieb der Einachser mit Anhänger auf öffentlichen Straßen ohne Zulassung kein Problem darstellt.
Da das in meiner Gegend (schwarzkatholisches Bayern) offensichtlich völlig anders ist, (Originalton eines Beamten:"Wenn wir Sie damit irgendwo erwischen, dann nehmen wir Ihnen das Trumm weg!"), würde mich mal interessieren, welche Erfahrungen ihr damit habt.

Gruß
Karl
holderfahrer
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Beitrag von holderfahrer »

Hallo Karl
schau mal auf der seite von Holderfreunden Kroppacher schweiz nach.Dort stehten die zulassungsrelewanten vorschriften vür den Betrieb von einachsern auf öffentlichen straßen.die seite ist holder-freunde.de
Hoffe konnte dir damit weiter helfen.
Holdergruß
Manuel
Ein Holder geht durch dick und dünn
hansapower
Beiträge: 69
Registriert: Mo 26. Sep 2005, 12:21

Beitrag von hansapower »

Servus Manuel,
die Seite kenne ich bereits, die rechtliche Situation dazu ist mir auch bekannt. Aber seien wir ehrlich, kaum einer hat wirklich eine LoF-Nutzung, die meisten fahren spazieren mit ihren Schleppern. Hier kann man nur auf die Toleranz der Polizeibeamten hoffen. Die ist leider in meiner Gegend nicht besonders groß. Wenn auch nicht gleich eine Anzeige fällig ist, so kann man sich doch eine unangenehme und in der Ausführung sehr schulmeisterliche und überhebliche Belehrung anhören. Beim nächsten Zusammentreffen wirds dann sicher eine Anzeige hageln. Nicht daß ich bezüglich Einachser schon in diese Situation gekommen bin, aber in einer anderen harmlosen Situation, wo eine ähnliche Auslegungsfreiheit der Beamten möglich war, hatte ich bereits das zweifelhafte Vergnügen. Das vergällt einem alle Freude am Schlepper. Und eine Zulassung mit TÜV und Kennzeichen kommt für mich nicht in Frage. Deshalb habe ich mir ja den Einachser und keinen richtigen Schlepper gekauft.
Karl
holderfahrer
Beiträge: 341
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Beitrag von holderfahrer »

Hallo
Wenn du auf deinem Anhänger schon einen Ballen stroh transportiertst ist es eine lof nutzung.Es gibt so diverse lücken im deutschen zulassungsgesetzt.Es ist genauso wenn mann einen Schlepper auf grüne nummer hat und einen 25 kmh bauwagen/Wohnwagen darf man da mit nicht zu Oldtimer treffen fahren.Wenn man aber einen Ballen stroh transportiert aus welchen gründen auch immer ist es eine lof nutzung.Und sie die Polizei kann nichts dagegen machen da sie dir erstmal etwas anderes nachweisen müssen.
Holdergruß Manuel
Ein Holder geht durch dick und dünn
zipfel
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Registriert: Mo 4. Apr 2005, 21:24

Beitrag von zipfel »

Hallo Karl,

auch wenn es den "schwarzkatholischen bayrischen Ordnungshütern" sehr schwer fällt, so müssen die sich an die die Vorschriften der STVO halten, und die besagen lt. § 18 II Nr.2 eindeutig, dass das auch für Hobbytätigkeiten gilt. Das solltest Du ausdrucken, mit Dir führen und den Heinis mal unter die Nase halten falls es zu Diskussionen kommt. Eine Hobbytätigkeit ist immer gegeben, auch wenn Du auf dem Grundstück arbeitest und per Straße Material oder Diesel holen musst. Lass Dich von den Idioten nicht einschüchtern - wir wollen uns nicht in die 30er Jahre zurückversetzen lassen. Das mit dem "wegnehmen" wäre im Übrigen überhaupt nicht zulässig. Lass es zur Not mal drauf ankommen, der Staat trägt die Beweislast - da kann überhaupt nichts passieren.

Gruß

Gerhard
ecki
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Beitrag von ecki »

Hallo Holderfahrer
Das was du geschrieben hast mit dem grünen kennzeichen ist nicht so ganz richtig.Ich habe selber einen B10 mit grünem kennzeichen zugelassen.Das theater fing schon auf dem strassenverkehrsamt an. Beim anmelden wollten sie wissen ob ich landwirtschaft betreibe und ob ich unterlagen dabei habe die es beweisen. Habe ihn trotzdem mit grüner nummer angemeldet, nach ca 4wochen kam post vom finanzamt. Mit einem steuerbescheid für den 10er. Nach einigen briefwechseln habe ich schliesslich bilder vom schlepper ans finanzamt geschickt. nach 3 tagen bekam ich bescheid das er steuerbefreit ist. Zu dem ganzen muss ich sagen das ich ca 1,5 hektar land und wiese bewirtschafte aber keine steuernummer dafür habe. Ich betreibe es als hobby nur das liess das finanzamt zuerst nicht gelten. also so einfach ist das nicht. Und zu dem satz das man in einem bau oder wohnwagen nur einen ballen stroh zu transportieren braucht und schon ist es eine lof nutzung da hast du leider nicht recht.
Denn in dem gesetz über lof nutzung steht auch das der transport auf einem lof betrieb beginnt und auf einem lof endet.
Und zu dem einachser kann ich nur sagen eine betriebserlaubniss für den einachser sollte man mitführen beleuchtung sollte in ordnung sein dann dürfte eigentlich nichts passieren.
mfg ecki
hansapower
Beiträge: 69
Registriert: Mo 26. Sep 2005, 12:21

Beitrag von hansapower »

Servus Gerhard,
leider kann ich einen ausdrücklichen Verweis auf "LoF-Hobbytätigkeit" im Gesetzestext von §18(2)2 StVZO nicht entdecken. Eventuell gibts noch Verordnungen oder Erlasse, die darauf näher eingehen, aber in der StVZO steht nichts dazu.
Karl
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