Straßen mit Edii
Hallo
Ich weis das es im Forum schon häufig diskutiert wurde und ich kenne auch den Auszug aus der STVZO im Forum.
Hab mir den letztens erst mal durchgelesen und hab dazu jetzt doch mal eine Frage. Also Einachser mit Hänger ist klar( Beleuchtung, Zulassung, LoFo etc)
aber wie schaut das ganze mit eine Aufsitzkarre oder mit einem Mähwerk ( bei der EDII ja mit Sitz) aus.
1. Darf ich damit auf Öffentliche Straßen? wenn ja-
2. Brauch ich eine Beleuchtung, bzw Bremslicht, Blinker etc?
3. Darf diese selbstgebaut sein? und
4. wie schuat es mit TÜV, Zulassung etc aus?
Habt ihr damit erfahrung?
Mir ist wichtig da ich in einer Stadt wohne das ich das ganze Legal bewegen kann, auch ohne LoFo.
Auch weis ich nicht wie die Verkershüter bei uns so was sehen. Also sollte als Rechtlich Legal sein.
Ich hoffe ich nerv euch nicht mit diesem Tema,
MFG Bene
Ich weis das es im Forum schon häufig diskutiert wurde und ich kenne auch den Auszug aus der STVZO im Forum.
Hab mir den letztens erst mal durchgelesen und hab dazu jetzt doch mal eine Frage. Also Einachser mit Hänger ist klar( Beleuchtung, Zulassung, LoFo etc)
aber wie schaut das ganze mit eine Aufsitzkarre oder mit einem Mähwerk ( bei der EDII ja mit Sitz) aus.
1. Darf ich damit auf Öffentliche Straßen? wenn ja-
2. Brauch ich eine Beleuchtung, bzw Bremslicht, Blinker etc?
3. Darf diese selbstgebaut sein? und
4. wie schuat es mit TÜV, Zulassung etc aus?
Habt ihr damit erfahrung?
Mir ist wichtig da ich in einer Stadt wohne das ich das ganze Legal bewegen kann, auch ohne LoFo.
Auch weis ich nicht wie die Verkershüter bei uns so was sehen. Also sollte als Rechtlich Legal sein.
Ich hoffe ich nerv euch nicht mit diesem Tema,
MFG Bene
Holder B12
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Gutbrod Terra
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Ohne Lafo-Nutzung:
1. nein, wenn das Gespann mehr als 6 km/h läuft, und wenn es dafür (6 km/h) keine BE gibt
2. Beleuchtung und Blinker ja, Bremslicht nein.
3. Beleuchtung selbstgebaut eventuell ja, aber nur mit BE-Segen vom TÜV
oder meinst Du, die Aufsitzkarre selbstgebaut? Kaum Chancen beim TÜV!!
4. Zulassung???? Würde ich nicht machen. Bedeutet TÜV alle 2 Jahre, eventuell auch ASU (sofern die bei diesen Stinkern überhaupt möglich ist), ausserdem Versicherungsschutz.....
Wenn nicht Lafo-Nutzung zum Zuge kommt, gibts über eingetragene 6 km/h nach $18 StVZO keine legale Nutzung auf öffentlichen Straßen!!
Karl
1. nein, wenn das Gespann mehr als 6 km/h läuft, und wenn es dafür (6 km/h) keine BE gibt
2. Beleuchtung und Blinker ja, Bremslicht nein.
3. Beleuchtung selbstgebaut eventuell ja, aber nur mit BE-Segen vom TÜV
oder meinst Du, die Aufsitzkarre selbstgebaut? Kaum Chancen beim TÜV!!
4. Zulassung???? Würde ich nicht machen. Bedeutet TÜV alle 2 Jahre, eventuell auch ASU (sofern die bei diesen Stinkern überhaupt möglich ist), ausserdem Versicherungsschutz.....
Wenn nicht Lafo-Nutzung zum Zuge kommt, gibts über eingetragene 6 km/h nach $18 StVZO keine legale Nutzung auf öffentlichen Straßen!!
Karl
Danke
Das heist entweder auf 6km/h drosseln oder viel Geld zahlen. Das ist natürlich nicht so toll. Aber ich denke wenn ich auf die Straße will bleibt mir nur ein Hänger mit Zulassung. Schade ich hoffte es geht einfacher.
Oder...
Ist ein Einachser mit Mähwerk(bei EDII ja mit sitz) nicht eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine bis 20km/h? Beleuchtung liese sich ja noch nachrüsten.
MFG Bene
Das heist entweder auf 6km/h drosseln oder viel Geld zahlen. Das ist natürlich nicht so toll. Aber ich denke wenn ich auf die Straße will bleibt mir nur ein Hänger mit Zulassung. Schade ich hoffte es geht einfacher.
Oder...
Ist ein Einachser mit Mähwerk(bei EDII ja mit sitz) nicht eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine bis 20km/h? Beleuchtung liese sich ja noch nachrüsten.
MFG Bene
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Beleuchtung brauchst Du in jedem Fall.
Drosseln ginge event. übers Getriebe, wenn die Gänge, in denen er über 6 km/h rennt, dauerhaft gesperrt werden.
Mein Hansa hat 3 Vorw.Gänge und ein Vorgelege für Straßen- oder Ackerbetrieb. Das Vorgelege ließe sich recht einfach sperren. Habs mit dem TÜV-Menschen schon mal durchgesprochen, er würds abnehmen, da er im 3, Gang der kleinen Gruppe nur 7,2 km/h geht. Das könnt er vertreten, meint er.
Wie´s beim Holder getriebemäßig aussieht, weis ich leider nicht.
Karl
Drosseln ginge event. übers Getriebe, wenn die Gänge, in denen er über 6 km/h rennt, dauerhaft gesperrt werden.
Mein Hansa hat 3 Vorw.Gänge und ein Vorgelege für Straßen- oder Ackerbetrieb. Das Vorgelege ließe sich recht einfach sperren. Habs mit dem TÜV-Menschen schon mal durchgesprochen, er würds abnehmen, da er im 3, Gang der kleinen Gruppe nur 7,2 km/h geht. Das könnt er vertreten, meint er.
Wie´s beim Holder getriebemäßig aussieht, weis ich leider nicht.
Karl
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übrigens ist er das,
http://www.youtube.com/watch?v=s51D5ElXYdA
die Sitzkarre gibts nicht mehr, da sie zu verbastelt war. Der, der draufsitzt, ist ein Kollege.
Karl
http://www.youtube.com/watch?v=s51D5ElXYdA
die Sitzkarre gibts nicht mehr, da sie zu verbastelt war. Der, der draufsitzt, ist ein Kollege.
Karl
Hab bei der EDII ein klassiches 4. Gang getriebe,da müsste sich was machen lassen der 3.Gang läuft auch ca 7km/h, ist besser als nichts.
Wie wäre es wenn ich eine "6"km/h zulassung bekomme, Sitzkarre oder Hänger müssen die dann eine BE haben? oder darf ich dann selbst Bastelln? Beleuchtung wäre für mich als Mechaniker nicht schwer hinzu bekommen.
Wollte jetzt trotzdem mal schauen was ein Hänger mit Beleuchtung bzw ABE so kostet und was dafür so Steuern und Versicherung anfallen, vielleicht geht es ja auch über ein H-Kenzeichen. AU braucht er sicher nicht.
MFG Bene
P.s. super Hansa!!!!
Wie wäre es wenn ich eine "6"km/h zulassung bekomme, Sitzkarre oder Hänger müssen die dann eine BE haben? oder darf ich dann selbst Bastelln? Beleuchtung wäre für mich als Mechaniker nicht schwer hinzu bekommen.
Wollte jetzt trotzdem mal schauen was ein Hänger mit Beleuchtung bzw ABE so kostet und was dafür so Steuern und Versicherung anfallen, vielleicht geht es ja auch über ein H-Kenzeichen. AU braucht er sicher nicht.
MFG Bene
P.s. super Hansa!!!!
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Aber es steht dort das selbstfahrende Arbeitsmachinen von der Zulassung befreit sind..."Auszug"
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1. folgende Kraftfahrzeugarten:
a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,(Einachser mit Mähwerk????)
b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
vielleicht haben sie mal was verbessert!!!
Wo kann man da mal nachfragen wer kennt sich da aus im Deutschen Rechts Dschungel?
Bene
Info von www.stvzo.de
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1. folgende Kraftfahrzeugarten:
a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,(Einachser mit Mähwerk????)
b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
vielleicht haben sie mal was verbessert!!!
Wo kann man da mal nachfragen wer kennt sich da aus im Deutschen Rechts Dschungel?
Bene
Info von www.stvzo.de
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...einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für lafo Zwecke.... etc etc etc
Kommt auf das Selbe raus, wie vorher. Die Forums-Diskussionen haben ergeben, daß man glaubhaft eine lof-Nutzung darstellen muß. Die Hintergründe, wieviel Tagwerk Acker Du als Hobbygärtner dazu brauchst (oder auch nicht), wurden auch schon zigmal durchgekaut.
Mein Fazit daraus ist, daß der Stern dieser alten Maschinen noch bis vor kurzem "nur" stetig am Untergehen war.
Aber seit dieser unerwarteten Änderung der StVZO ist er nun vollends abgesoffen.
FZV sagt mir grad nix. Ich werd wohl diesen TÜV-Menschen bei Gelegenheit nochmal packen. Ein bisserl was geht immer, heißts bei uns in Bayern.
Karl
Kommt auf das Selbe raus, wie vorher. Die Forums-Diskussionen haben ergeben, daß man glaubhaft eine lof-Nutzung darstellen muß. Die Hintergründe, wieviel Tagwerk Acker Du als Hobbygärtner dazu brauchst (oder auch nicht), wurden auch schon zigmal durchgekaut.
Mein Fazit daraus ist, daß der Stern dieser alten Maschinen noch bis vor kurzem "nur" stetig am Untergehen war.
Aber seit dieser unerwarteten Änderung der StVZO ist er nun vollends abgesoffen.
FZV sagt mir grad nix. Ich werd wohl diesen TÜV-Menschen bei Gelegenheit nochmal packen. Ein bisserl was geht immer, heißts bei uns in Bayern.
Karl
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HAllo
hab mal was zur FZV herausgesucht.wen es interressiert kann ja mal in ruhe lesen.
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php
Holdergruß Manuel
hab mal was zur FZV herausgesucht.wen es interressiert kann ja mal in ruhe lesen.
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php
Holdergruß Manuel
Ein Holder geht durch dick und dünn
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und hier die gesetzl. Regelung. Beachte StVZO §17 Abs. 2
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_17.php
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_17.php
Ich habs jetzt gefunden. 6kmh gibt es für alte Fahrzeuge definitiv seit 1997 nicht mehr.
Ihr könnt es hier gerne selbst nachlesen: http://www.deuvet.de/archiv/pdf/1997/Um ... %20kmh.pdf
Gruß
Joachim
PS. Was spricht bei einem Einachser gegen die LOF-Nutzung? Strohballen oder Sack Kartoffeln aufgeladen und gut ist.
Ihr könnt es hier gerne selbst nachlesen: http://www.deuvet.de/archiv/pdf/1997/Um ... %20kmh.pdf
Gruß
Joachim
PS. Was spricht bei einem Einachser gegen die LOF-Nutzung? Strohballen oder Sack Kartoffeln aufgeladen und gut ist.
1x E12
2x B12
und ein Güldner G25
2x B12
und ein Güldner G25