das Thema Holder wird mich nun intensiv begleiten da mein Schwiegervater einen B10 sein eigen nennt und ich wohl die nächste Generation darstelle die das gute Stück nutzen wird. Die erste Frage die ich hier stellen möchte betrifft die Aussage des freundlichen TÜV Prüfers in Bezug auf die Notwendigkeit eines Überrollbügels. Ab Baujahr soundso sei das vorgeschrieben und muss auch nachgerüstet werden. Also die HU hat er jetzt trotzdem geschafft, wenn auch unter Gemecker

Muss der Überrollbügel denn vorhanden sein?
Viele Grüße
Rainer