Schnellgang im AG3
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Hallo,
Mein Name ist Tobias ich bin neu hier im Forum, Und ich habe mal ne Frage an die Leut im Forum. Und zwar ist es möglich in den AG3 einen Schnellgang zu bauen? bzw. ist es möglich die Zahnräder des 6ten Gangs zu verändern/auszutauschen oder sind die Fest auf der Welle??
Fahre oft weitere strecken ca.15-20km einfach. Mein Holder läuft zwar schon gute 32 aber mit einer Unmenschlichen Drehzahl daher wollte ich wissen ob dies schon mal jemand gemacht hat oder Erfahrung damit hat?
Bin schon gespannt auf eure Antworten
Danke
MfG Tobias
Mein Name ist Tobias ich bin neu hier im Forum, Und ich habe mal ne Frage an die Leut im Forum. Und zwar ist es möglich in den AG3 einen Schnellgang zu bauen? bzw. ist es möglich die Zahnräder des 6ten Gangs zu verändern/auszutauschen oder sind die Fest auf der Welle??
Fahre oft weitere strecken ca.15-20km einfach. Mein Holder läuft zwar schon gute 32 aber mit einer Unmenschlichen Drehzahl daher wollte ich wissen ob dies schon mal jemand gemacht hat oder Erfahrung damit hat?
Bin schon gespannt auf eure Antworten
Danke
MfG Tobias
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Hallo
Es ist möglich in dem man im 3 Gang die Zahnräder austauscht.im 3Gang deshalb da der 6 Gang durch gruppe erreicht wird.Nur es ist nunmal fakt das die Zugleistung stark unter der anderen übersetztung leidet.Was man beim schlepper eigentlich nicht will.bei schleppern mit großen hubraum und ,ehr ps ist das nicht so drammatisch,jedoch bei solchen Motoren macht sich das schon sehr gut bemerkbar.
Holdergruß Manuel
Es ist möglich in dem man im 3 Gang die Zahnräder austauscht.im 3Gang deshalb da der 6 Gang durch gruppe erreicht wird.Nur es ist nunmal fakt das die Zugleistung stark unter der anderen übersetztung leidet.Was man beim schlepper eigentlich nicht will.bei schleppern mit großen hubraum und ,ehr ps ist das nicht so drammatisch,jedoch bei solchen Motoren macht sich das schon sehr gut bemerkbar.
Holdergruß Manuel
Ein Holder geht durch dick und dünn
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Hallo
Wegen der zugleistung, das währe nicht das Problem 1tens nutze ich den Holder zu 95% zum Mähen und Mulchen und 2tens hat er einen 4 zylinder Motor mit 2,5 Liter hubraum und 55 PS mir geht es lediglich um die Erhöhung der Geschwindigkeit und reduzierung der drehzahl wegen Sprit und Verschleiß der Teile ich will ihn ja noch länger fahren
Wegen der zugleistung, das währe nicht das Problem 1tens nutze ich den Holder zu 95% zum Mähen und Mulchen und 2tens hat er einen 4 zylinder Motor mit 2,5 Liter hubraum und 55 PS mir geht es lediglich um die Erhöhung der Geschwindigkeit und reduzierung der drehzahl wegen Sprit und Verschleiß der Teile ich will ihn ja noch länger fahren

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Hallo
Ich weiß jetzt nicht was für eine übersetzung der Ag3 im 3 gang hat und wie viel platz im getriebe für zahnräder vorhanden ist.Aber es ist möglich mit anderen zahnrädern den Holder schneller zu machen.Nun kann es aber sein das es probleme mit dem allrad antrieb ,weiß zufällig jemand wie die vorderachse angetrieben wird.Und du musst das getriebe zerlegen.Das heißt ein teil der zahnräder und wellen muss raus um die zahnräder einzubauen.Ich kenne dein beruf un ddeine erfahrung nicht,ob du das hinbekommst.
Holdergruß Manuel
Ich weiß jetzt nicht was für eine übersetzung der Ag3 im 3 gang hat und wie viel platz im getriebe für zahnräder vorhanden ist.Aber es ist möglich mit anderen zahnrädern den Holder schneller zu machen.Nun kann es aber sein das es probleme mit dem allrad antrieb ,weiß zufällig jemand wie die vorderachse angetrieben wird.Und du musst das getriebe zerlegen.Das heißt ein teil der zahnräder und wellen muss raus um die zahnräder einzubauen.Ich kenne dein beruf un ddeine erfahrung nicht,ob du das hinbekommst.
Holdergruß Manuel
Ein Holder geht durch dick und dünn
Nabend
Also das müsste eigentlich machbar sein. Oft wird am Getriebe
das Tellerrad und die Kegelradwelle geändert. Nur das ist beim Holder
schlecht weil Du das am vorderen Getriebe dann natürlich
auch machen müsstest. Diese Variante hat den Vorteil das alle Gänge
gleichmäßig schneller werden.
Die zweite Version wäre die, dass Du die Schalträder vom 3 Gang ändern lässt. Dann wird nur der 3 Gang schneller. Es gibt jemanden im Ruhrgebiet
den Theo Werts, der kann solche Zahnräder anfertigen.
Bei dem guten Mann haben wir uns mal eine schnelle Hinterachse für einen
Hanomag R 40 anfertigen lassen. Solche anfertigungen sind natürlich nicht
ganz billig. Desweiteren wird es nötig sein das Du das gesamte Getriebe
zerlegst um zu schauen ob und wie die Übersetzung geändert werden kann.
Die Adresse kann ich Dir raus suchen, steht aber auch in der
Schlepper Post. Mfg Sebastian
Also das müsste eigentlich machbar sein. Oft wird am Getriebe
das Tellerrad und die Kegelradwelle geändert. Nur das ist beim Holder
schlecht weil Du das am vorderen Getriebe dann natürlich
auch machen müsstest. Diese Variante hat den Vorteil das alle Gänge
gleichmäßig schneller werden.
Die zweite Version wäre die, dass Du die Schalträder vom 3 Gang ändern lässt. Dann wird nur der 3 Gang schneller. Es gibt jemanden im Ruhrgebiet
den Theo Werts, der kann solche Zahnräder anfertigen.
Bei dem guten Mann haben wir uns mal eine schnelle Hinterachse für einen
Hanomag R 40 anfertigen lassen. Solche anfertigungen sind natürlich nicht
ganz billig. Desweiteren wird es nötig sein das Du das gesamte Getriebe
zerlegst um zu schauen ob und wie die Übersetzung geändert werden kann.
Die Adresse kann ich Dir raus suchen, steht aber auch in der
Schlepper Post. Mfg Sebastian
Ein Leben ohne den Holder ist möglich, aber sinnlos !!
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Hallo,
würde mich mal interessieren, wie du es geschafft hast den 55 PS Motor eintragen zu lassen. Gibt es da keine Probleme bei der Zulassung und wie sieht es mit der Zulassung der schnelleren Übersetzung aus? Ohne eine Eintragung in den KFZ-Brief hätte ich Bedenken, da der Versicherungsschutz futsch wäre.
Beste Grüße
Hermann
würde mich mal interessieren, wie du es geschafft hast den 55 PS Motor eintragen zu lassen. Gibt es da keine Probleme bei der Zulassung und wie sieht es mit der Zulassung der schnelleren Übersetzung aus? Ohne eine Eintragung in den KFZ-Brief hätte ich Bedenken, da der Versicherungsschutz futsch wäre.
Beste Grüße
Hermann
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Hallo
Den Motor müsste man eingetragen bekommen.aber die schnelle übersetzung einzutragen das kannst du knicken.Da du das problem hast das die bremsen für die geschwindigkeit nicht ausreichend sind.auch wenn es nur 35 km/h sind,den der holder ist eingetragen mit 20 km/h.
Holdergruß Manuel
Den Motor müsste man eingetragen bekommen.aber die schnelle übersetzung einzutragen das kannst du knicken.Da du das problem hast das die bremsen für die geschwindigkeit nicht ausreichend sind.auch wenn es nur 35 km/h sind,den der holder ist eingetragen mit 20 km/h.
Holdergruß Manuel
Ein Holder geht durch dick und dünn
Motor bekommst man eigentlich nur dann eingetragen,
- wenn er von den Abgaswerten/-standard nicht schlechter ist als der alte
- wenn Betriebsgeräusch nicht lauter wird
- sich die Motornenndrehzahl bzw. - Abregelgeldrehzahl im Bereich des
Originalmotors befindet (keine nennenswerte Geschindigkeitserhöhung)
bewegt (Also Einbau PKW Diesel mit 4500 /min anstelle Originalmotor mit
<=3000/min und damit 50% mehr Geschindigkeit ist nicht. Motor ist wirksam
und manipulationssicher auf 3000/min abzuregeln, oder alle Gänge , die eine
unzulässige Geschindigkeit erlauben sind wirksam (Ausbau/verschweißen) zu
sperren, oder Motor ist bei Einlegen der entsprechenden Gänge
entsprechend in der Drehzahl zu begrenzen.).
Ob der neue Motor ein paar PS oder mehr Drehmoment ..., ist irrelevant; hebt zwar die Durchschnittsgeschindigkeit, aber nicht Vmax. Haltbarkeit von Getrieben und Lager ... das sollte "Tuner"/Umbauer mit sich selbst ausmachen.
Sobald aber eine releveante Geschwindigkeitserhöhung stattfindet und diese legalisiert werden soll, muss man den Nachweis führen oder führen lassen, dass Fahrzeug mit der neuen Geschwindigkeit noch betriebssicher ist und alles nachrüsten, was für die neue Geschindigkeit erforderlich ist:
- Fängt an mit den Reifen (Geschindigkeitsindex/Zulassung)
- Lenkverhalten, Lenkgeschwindigkeit und Spurstreue
.....
- Bremsleistung für neue Geschindigkeit incl. Möglicher Zugkombinationen
muss nachgewiesen werden (20 km/h auf 35 km/h heißt dreifache
Bremsleistung)
(jeder weiss noch, wie weich die Bremse an der Mofa nach erfolgreichem
Friesieren wurde, wenn Bremse nur für Mofa und nicht für Mokick ausgelegt
war)
Bei großen Schleppern ist Bremse auf Grund Dimensionierung kaum ein
Problem, aber bei den Holderleichtgewichten ist sie sicherlich nicht
überdimensioniert.
Also ohne Mustergutachen/Herstellerfreigabe bzw. Kopie eines Briefes/Fahrzeugpaieren, wo genau der Eintragsumfang schon mal abgenommen wurde,
läuft da normalerweise legal nichts.
Auf Einschränkungen - wie 35 km/h ohne Anbaugeräte und Hänger, ansonsten 20 km/h - lässt man sich - normalerweise - nicht ein.
Begründung: "Einmal 35, immer 35. Rest ist nicht händelbar. Gefährdung anderer..."
Ohne Eintrag in die Papiere kein Versicherungsschutz, keine Betriebserlaubnis Führen eines Fahrzeugs ohne ... im öffentlichen Straßenverkehr.
Zudem ist dann noch zu prüfen, ob die eventuelle neue Geschwindigkeit in Einklang mit den individuellen Fahrerlaubnissen steht.
- wenn er von den Abgaswerten/-standard nicht schlechter ist als der alte
- wenn Betriebsgeräusch nicht lauter wird
- sich die Motornenndrehzahl bzw. - Abregelgeldrehzahl im Bereich des
Originalmotors befindet (keine nennenswerte Geschindigkeitserhöhung)
bewegt (Also Einbau PKW Diesel mit 4500 /min anstelle Originalmotor mit
<=3000/min und damit 50% mehr Geschindigkeit ist nicht. Motor ist wirksam
und manipulationssicher auf 3000/min abzuregeln, oder alle Gänge , die eine
unzulässige Geschindigkeit erlauben sind wirksam (Ausbau/verschweißen) zu
sperren, oder Motor ist bei Einlegen der entsprechenden Gänge
entsprechend in der Drehzahl zu begrenzen.).
Ob der neue Motor ein paar PS oder mehr Drehmoment ..., ist irrelevant; hebt zwar die Durchschnittsgeschindigkeit, aber nicht Vmax. Haltbarkeit von Getrieben und Lager ... das sollte "Tuner"/Umbauer mit sich selbst ausmachen.
Sobald aber eine releveante Geschwindigkeitserhöhung stattfindet und diese legalisiert werden soll, muss man den Nachweis führen oder führen lassen, dass Fahrzeug mit der neuen Geschwindigkeit noch betriebssicher ist und alles nachrüsten, was für die neue Geschindigkeit erforderlich ist:
- Fängt an mit den Reifen (Geschindigkeitsindex/Zulassung)
- Lenkverhalten, Lenkgeschwindigkeit und Spurstreue
.....
- Bremsleistung für neue Geschindigkeit incl. Möglicher Zugkombinationen
muss nachgewiesen werden (20 km/h auf 35 km/h heißt dreifache
Bremsleistung)
(jeder weiss noch, wie weich die Bremse an der Mofa nach erfolgreichem
Friesieren wurde, wenn Bremse nur für Mofa und nicht für Mokick ausgelegt
war)
Bei großen Schleppern ist Bremse auf Grund Dimensionierung kaum ein
Problem, aber bei den Holderleichtgewichten ist sie sicherlich nicht
überdimensioniert.
Also ohne Mustergutachen/Herstellerfreigabe bzw. Kopie eines Briefes/Fahrzeugpaieren, wo genau der Eintragsumfang schon mal abgenommen wurde,
läuft da normalerweise legal nichts.
Auf Einschränkungen - wie 35 km/h ohne Anbaugeräte und Hänger, ansonsten 20 km/h - lässt man sich - normalerweise - nicht ein.
Begründung: "Einmal 35, immer 35. Rest ist nicht händelbar. Gefährdung anderer..."
Ohne Eintrag in die Papiere kein Versicherungsschutz, keine Betriebserlaubnis Führen eines Fahrzeugs ohne ... im öffentlichen Straßenverkehr.
Zudem ist dann noch zu prüfen, ob die eventuelle neue Geschwindigkeit in Einklang mit den individuellen Fahrerlaubnissen steht.
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- Registriert: So 2. Jul 2006, 06:34
Hallo zusammen,
jetzt wird auch langsam das Thema für mich interessant, scheint ja eine Menge Detailwissen zum Motorenwechsel vorhanden zu sein. Ich werde in den nächsten Monaten den Sachs 2-Takt-Diesel meines A12 gegen einen 11PS-Hatz-Diesel austauschen. Allein die drastische Verringerung des Qualms unter Last oder das Ölen aus dem Auspuff sind mir der Umbau wert. Rein rechnerisch würde sich auch die Geschwindigkeit von 15 auf sagenhafte 19 km/h erhöhen!!
Von vielen Bekannten wurde mir versichert, daß das keine Probleme geben würde. Ich bin jetzt zwar nicht wirklich beunruhigt, doch wüßte ich gerne, womit ich schlimmsten Fall beim TÜV zu rechnen hätte. Ungern würde ich auf die 4 extra km/h verzichten, würde eine Reduzierung der Anhängelast einen Ausweg bedeuten?
Andererseits habe ich auch schon öfter gehört, daß es auch stark darauf ankommt, wo man seinen Schlepper vorführt. Hat der TÜV-Prüfer überhaupt einen Ermessensspielraum?
In diesem Sinne
Steffen
PS: Ich hatte ganz vergessen zu erwähnen, wie lässig sich so ein Hatz-Diesel ankurbeln läßt, auch wenns kalt ist!!
jetzt wird auch langsam das Thema für mich interessant, scheint ja eine Menge Detailwissen zum Motorenwechsel vorhanden zu sein. Ich werde in den nächsten Monaten den Sachs 2-Takt-Diesel meines A12 gegen einen 11PS-Hatz-Diesel austauschen. Allein die drastische Verringerung des Qualms unter Last oder das Ölen aus dem Auspuff sind mir der Umbau wert. Rein rechnerisch würde sich auch die Geschwindigkeit von 15 auf sagenhafte 19 km/h erhöhen!!
Von vielen Bekannten wurde mir versichert, daß das keine Probleme geben würde. Ich bin jetzt zwar nicht wirklich beunruhigt, doch wüßte ich gerne, womit ich schlimmsten Fall beim TÜV zu rechnen hätte. Ungern würde ich auf die 4 extra km/h verzichten, würde eine Reduzierung der Anhängelast einen Ausweg bedeuten?
Andererseits habe ich auch schon öfter gehört, daß es auch stark darauf ankommt, wo man seinen Schlepper vorführt. Hat der TÜV-Prüfer überhaupt einen Ermessensspielraum?
In diesem Sinne
Steffen
PS: Ich hatte ganz vergessen zu erwähnen, wie lässig sich so ein Hatz-Diesel ankurbeln läßt, auch wenns kalt ist!!
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Hallo
Also eigentlich hat der tüv kein ermessungsspielraum aber,manche tüv prüfer sind von sich aus etwas lockerer.dir bleibt eigentlich nur für den rüv die drehzahl zu reduzieren und ihn mit der dann eingestellten drehzahl eintragen zu lassen.Du kannst ja anschließend die drehzahl wieder erhöhen.denn eine änderung der anhängelast bringt dir nichts.Da die bauteile wie bremsen nicht für mehr geschwindigkeit ausgelegt sind.
Holdergruß Manuel
P.S. du kannst dich ja mal mit einem Tüvprüfer unterhalten was er dazu meint.fahr mal zur werkstatt deines vertrauens wenn dort tüv ist und unterhalte dich mit ihm,dann wei0t du auch gleich wie streng der prüfer ist.
Also eigentlich hat der tüv kein ermessungsspielraum aber,manche tüv prüfer sind von sich aus etwas lockerer.dir bleibt eigentlich nur für den rüv die drehzahl zu reduzieren und ihn mit der dann eingestellten drehzahl eintragen zu lassen.Du kannst ja anschließend die drehzahl wieder erhöhen.denn eine änderung der anhängelast bringt dir nichts.Da die bauteile wie bremsen nicht für mehr geschwindigkeit ausgelegt sind.
Holdergruß Manuel
P.S. du kannst dich ja mal mit einem Tüvprüfer unterhalten was er dazu meint.fahr mal zur werkstatt deines vertrauens wenn dort tüv ist und unterhalte dich mit ihm,dann wei0t du auch gleich wie streng der prüfer ist.
Ein Holder geht durch dick und dünn