KFZ-Brief oder Schein
KFZ-Brief oder Schein
Hallo, ich habe mir einen B10 Bj. 1957 gekauft ohne Papiere. Um dem TÜV die Arbeit etwas zu erleichtern benötige ich die Kopie eines Briefes oder KFZ-Scheins vom gleichen Typ. Wer kann mir helfen? Bitte Kontakt über E-Mail oder Tel. 0160/970 590 89
Vielen Dank
Rainer
Vielen Dank
Rainer
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- Registriert: Mo 11. Jan 2010, 08:26
Re: KFZ-Brief oder Schein
Hallo Rainer,moin
habe genau das gleiche Problem,vielleicht kann uns
jemand helfen,mein B10 ist von 56
erstmal danke
mfg holderhelmut
habe genau das gleiche Problem,vielleicht kann uns
jemand helfen,mein B10 ist von 56
erstmal danke
mfg holderhelmut
Re: KFZ-Brief oder Schein
Hallo Helmut, hallo Rainer,
na und dem Kuno aus der Pfalz geht es genau so.
Mich würde das bei meinem B12B Baujahr 1962 auch weiter bringen.
Helmut: Dir noch mal ein dickes Dankeschön für Deine Hilfe mit dem Überrollbügel.
Würde mich freuen, wenn Dir jetzt auch mal jemand hilft
Vielleicht kann man die Briefe ja auch online stellen?
Gruß
Kuno aus der Pfalz
na und dem Kuno aus der Pfalz geht es genau so.
Mich würde das bei meinem B12B Baujahr 1962 auch weiter bringen.
Helmut: Dir noch mal ein dickes Dankeschön für Deine Hilfe mit dem Überrollbügel.
Würde mich freuen, wenn Dir jetzt auch mal jemand hilft

Vielleicht kann man die Briefe ja auch online stellen?

Kuno aus der Pfalz
Holder B10 B Baujahr 1953 Fahrgestellnummer 10988
Holder B12 B Baujahr 1962 Fahrgestellnummer 28059
Combi-Mäher M7
Holder B12 B Baujahr 1962 Fahrgestellnummer 28059
Combi-Mäher M7
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Re: KFZ-Brief oder Schein
Moin Kuno,habe noch Papiere
vom B12 Bj.61
Könnte ich kopieren und dir schicken
mfg holderhelmut
vom B12 Bj.61
Könnte ich kopieren und dir schicken
mfg holderhelmut
Re: KFZ-Brief oder Schein
Ich habe mal bei der Fa. Holder nachgefragt und folgende Antwort erhalten. Kann man ja vielleicht auch so probieren
Gruß
Rainer ................................................................
Anforderung eines neuen Kraftfahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II)/ einer neuen Betriebserlaubnis für Ihren Holder-Schlepper
Als Inhaber der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder EWG Typgenehmigung für unsere Holder-Zugmaschinen sind wir nur zur erstmaligen Ausstellung eines Kraftfahrzeugbriefes berechtigt. Die Berechtigung endet mit der Einstellung der Serienproduktion des betreffenden Fahrzeugtyps.
Bei Verlust des Kfz-Briefes wenden Sie sich bitte an Ihre Zulassungsstelle.
Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle sind folgende Unterlagen notwendig:
1. Bestätigung des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA), dass Ihr Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist. Das KBA benötigt hierfür den Fahrzeugtyp, die Fahrzeugidentnummer und den Grund der Anfrage. Adresse: Kraftfahrt Bundesamtes , 24944 Flensburg, Förderstr. 16, Telefax 0461/3161741*
*Mit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zum 01.03.2007 ist die Verpflichtung zur Vorlage der KBA Unbedenklichkeitsbescheinigung (Fahrzeug als gestohlen gemeldet, eingetragen in dem ZFZR) für den die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragenden Bürger entfallen. Nach §12 Abs. 1FZV können die Zulassungsbehörden in begründeten Einzelfällen die Anfrage online abfragen.
2. Ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS.) (z. B. TÜV). Der aaS. begutachtet Ihr Fahrzeug (Vollgutachten) und erstellt die Daten für den Kfz-Brief. Grundlage für das Gutachten sind die Daten aus unserer ABE. Im Normalfall hat der TÜV diese Daten in seiner Datenbank. Ein Auszug der ABE kann auch unter Angabe des Typs und der Fahrzeugidentnummer bei Fa. Holder gegen eine Gebühr bezogen werden.
Sollten sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Fakesch 07123/966-168 oder an
Herrn Braun, Tel. 07123/966-125, Telefax 07123/966-148. Bei e-mail-Anfragen bitte die Postanschrift nicht vergessen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Holder GmbH
i. A. Fakesch Kfz-Brief Infoblatt, Stand September 2009
Gruß
Rainer ................................................................
Anforderung eines neuen Kraftfahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II)/ einer neuen Betriebserlaubnis für Ihren Holder-Schlepper
Als Inhaber der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder EWG Typgenehmigung für unsere Holder-Zugmaschinen sind wir nur zur erstmaligen Ausstellung eines Kraftfahrzeugbriefes berechtigt. Die Berechtigung endet mit der Einstellung der Serienproduktion des betreffenden Fahrzeugtyps.
Bei Verlust des Kfz-Briefes wenden Sie sich bitte an Ihre Zulassungsstelle.
Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle sind folgende Unterlagen notwendig:
1. Bestätigung des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA), dass Ihr Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist. Das KBA benötigt hierfür den Fahrzeugtyp, die Fahrzeugidentnummer und den Grund der Anfrage. Adresse: Kraftfahrt Bundesamtes , 24944 Flensburg, Förderstr. 16, Telefax 0461/3161741*
*Mit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zum 01.03.2007 ist die Verpflichtung zur Vorlage der KBA Unbedenklichkeitsbescheinigung (Fahrzeug als gestohlen gemeldet, eingetragen in dem ZFZR) für den die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragenden Bürger entfallen. Nach §12 Abs. 1FZV können die Zulassungsbehörden in begründeten Einzelfällen die Anfrage online abfragen.
2. Ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS.) (z. B. TÜV). Der aaS. begutachtet Ihr Fahrzeug (Vollgutachten) und erstellt die Daten für den Kfz-Brief. Grundlage für das Gutachten sind die Daten aus unserer ABE. Im Normalfall hat der TÜV diese Daten in seiner Datenbank. Ein Auszug der ABE kann auch unter Angabe des Typs und der Fahrzeugidentnummer bei Fa. Holder gegen eine Gebühr bezogen werden.
Sollten sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Fakesch 07123/966-168 oder an
Herrn Braun, Tel. 07123/966-125, Telefax 07123/966-148. Bei e-mail-Anfragen bitte die Postanschrift nicht vergessen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Holder GmbH
i. A. Fakesch Kfz-Brief Infoblatt, Stand September 2009
Re: KFZ-Brief oder Schein
Hallo rainers00,
danke für die Info!
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hab ich schon. Braucht man aber glaube ich nicht mehr (hab ich hier im Forum irgendwo gelesen). Na und auf uneren HolderHelmut ist verlaß.
Wenn das alles nicht hilft ruf ich da mal an!
Danke!
Gruß Kuno aus der Pfalz
danke für die Info!

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hab ich schon. Braucht man aber glaube ich nicht mehr (hab ich hier im Forum irgendwo gelesen). Na und auf uneren HolderHelmut ist verlaß.
Wenn das alles nicht hilft ruf ich da mal an!
Danke!
Gruß Kuno aus der Pfalz

Holder B10 B Baujahr 1953 Fahrgestellnummer 10988
Holder B12 B Baujahr 1962 Fahrgestellnummer 28059
Combi-Mäher M7
Holder B12 B Baujahr 1962 Fahrgestellnummer 28059
Combi-Mäher M7
Re: KFZ-Brief oder Schein
Hallo Holderhelmut, hallo Carmen
Danke für die Kopien vom B12
Gruß
Kuno aus der Pfalz

Danke für die Kopien vom B12

Gruß
Kuno aus der Pfalz

Holder B10 B Baujahr 1953 Fahrgestellnummer 10988
Holder B12 B Baujahr 1962 Fahrgestellnummer 28059
Combi-Mäher M7
Holder B12 B Baujahr 1962 Fahrgestellnummer 28059
Combi-Mäher M7
Re: KFZ-Brief oder Schein
Juhu, es ist vollbracht.
Ich habe den neuen Brief und es hat alles wunderbar geklappt.
Der TÜV hat das Gutachten gemacht, hatte die Daten und alles gespeichert und ich habe mit diesem Gutachten einen Brief erhalten. Wenn Ihr auf den Straßen einen kleine Trecker mit dem KFZ-Zeichen
IZ - H 1959
herumflitzen seht, dann freundlich winken, das bin dann ich.
Rainer
Übrigens, morgen ist Treckertaufe, ist das jetzt peinlich?
Ich habe den neuen Brief und es hat alles wunderbar geklappt.
Der TÜV hat das Gutachten gemacht, hatte die Daten und alles gespeichert und ich habe mit diesem Gutachten einen Brief erhalten. Wenn Ihr auf den Straßen einen kleine Trecker mit dem KFZ-Zeichen
IZ - H 1959
herumflitzen seht, dann freundlich winken, das bin dann ich.
Rainer

Übrigens, morgen ist Treckertaufe, ist das jetzt peinlich?
Re: KFZ-Brief oder Schein





,,, so weit bin ich noch lange nicht!
Habe aber das selbe Ziel!
Gruß
Kuno aus der Pfalz

Holder B10 B Baujahr 1953 Fahrgestellnummer 10988
Holder B12 B Baujahr 1962 Fahrgestellnummer 28059
Combi-Mäher M7
Holder B12 B Baujahr 1962 Fahrgestellnummer 28059
Combi-Mäher M7
Re: KFZ-Brief oder Schein
Hallo bin neu hier im Forum und suche von einem B12 eine Kopie des Fahrzeugbrief. Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.
Achso er ist ein Scheunenfund und wird nun wieder zum leben erweckt. Und da ich die Arbeit des TÜV Prüfers bissl erleichtern wollte such ich auf diesem weg ein Muster Brief.
Danke im Vorraus
Tim-320@gmx.net
Achso er ist ein Scheunenfund und wird nun wieder zum leben erweckt. Und da ich die Arbeit des TÜV Prüfers bissl erleichtern wollte such ich auf diesem weg ein Muster Brief.
Danke im Vorraus
Tim-320@gmx.net
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- Beiträge: 5
- Registriert: So 14. Apr 2013, 18:26
Re: KFZ-Brief oder Schein
Hallo Micromax,
mit dem Brief ist es seit 2007 ganz einfach. Du stellst dem TÜV Dein Fahrzeug vor. Er benötigt die technischen Daten von Deinem Fahrzeug. Die kannst Du Dir aus dem Internet besorgen oder aus der Fachliteratur.
Anhand der Fahrzeugnummer am Fahrzeug kann der TÜV beim KBA anfragen, ob bereits eine Zulassung vorliegt. Wenn dieses nicht der Fall ist, bekommst Du ein Dokument für die Zulassung.
Die Zulassungsstelle will von Dir noch einen Herkunftsnachweis haben. Am besten einen Kaufvertrag. Falls Du keinen gemacht hast, kann auch eine Eidestatliche Erklärung von DIr selbst manchmal schon reichen z.B. "hiermit erkläre ich, das Fahrzeug von Max Mustermann am xx. zum Preis von xx gekauft zu haben." Vielleicht noch von Ebay die Hardcopy.
Da kein Baujahr auf dem Typenschild ist, sei hier auch etwas kreativ und überlege Dir ein mögliches Datum 08.1956 oder so.
Wenn Du ganz anständig mit den Leuten redest, dann kriegst Du die Zulassung. Schließlcih geht es hier um kleine Fahrzeuge und nicht um riesen Schlitten mit paar hundert PS.
mit dem Brief ist es seit 2007 ganz einfach. Du stellst dem TÜV Dein Fahrzeug vor. Er benötigt die technischen Daten von Deinem Fahrzeug. Die kannst Du Dir aus dem Internet besorgen oder aus der Fachliteratur.
Anhand der Fahrzeugnummer am Fahrzeug kann der TÜV beim KBA anfragen, ob bereits eine Zulassung vorliegt. Wenn dieses nicht der Fall ist, bekommst Du ein Dokument für die Zulassung.
Die Zulassungsstelle will von Dir noch einen Herkunftsnachweis haben. Am besten einen Kaufvertrag. Falls Du keinen gemacht hast, kann auch eine Eidestatliche Erklärung von DIr selbst manchmal schon reichen z.B. "hiermit erkläre ich, das Fahrzeug von Max Mustermann am xx. zum Preis von xx gekauft zu haben." Vielleicht noch von Ebay die Hardcopy.
Da kein Baujahr auf dem Typenschild ist, sei hier auch etwas kreativ und überlege Dir ein mögliches Datum 08.1956 oder so.
Wenn Du ganz anständig mit den Leuten redest, dann kriegst Du die Zulassung. Schließlcih geht es hier um kleine Fahrzeuge und nicht um riesen Schlitten mit paar hundert PS.