hallo , bekomme am sonntag meinen 2 satz reifen für meinen am2 den ich auf zwllingsbereifung fahren möchte . nun ist klar ich muß was am lenkanschlag einbauen um diesen zu reduzieren . aber wie sieht das mit dem tüv aus . muß kann sollte man bei holder eine bescheinigung haben das dieser überhaupt zwillingsbereift gefahren werden kann . hat da einer was schriftliches von holder oder weiß genau was oder wie ich vorgehen muß. ich bin einmal vor 9 jahren mit meinem b10 von der polizei erwischt worden 20 meter von meinem haus weg. kein tüv net angemeldet also komplett schwarz . hatte mich 750 euro oder dm gekostet . deswegen gibt es bei mir nix mehr unerlaubtes oder irgendwas ohne absicherung . das ist ja ne veränderung am fz. und muß eingetragen sein soweit ich weiß . also hoffentlich weiß einer genau wie ich vorgehen muß .
ich hab das gleiche vor bei meinem A55. Bin zur Dekra, dort wurde mir gesagt, ob das zulässig ist und unter welchen Vorraussetzungen kann NUR der TÜV entscheiden.
Also die Jungs dort mal kontaktieren, dann bist du auf der sicheren Seite
na dann seh mal zu und schreib auf jeden fall wat der gesagt hat und ob alles geklappt hat .ich weis immer noch net genau bescheid . ach wie sieht das den bei dir mit der leichtigkeit beim lenken aus und was hast du für nen lenkgetriebe drauf ??
Lukas postete
Hallo Sascha,
ich fahre mit ZF-Gemmer-Lenkung (also ohne Hydraulik )
Lenkung geht leicht und ohne Probleme.
ist das die erstverbaute mit der 30cm rohrlenksäule oder ist das alles ziemlich dick gebaut bis unter das lenkrad ,das wär dann die zweitverbaute stärkere wie beim ag3 diese bekomme ich nächste woche . würd mich jetzt echt interessieren . weil ich mit der ersten jetzt schon ohne zwillingsbereifung kräftig drehen muß .mfg sascha
so hab jetzt das stärkere zf gemmer getriebe mit selbstsperrung auch endlich bekommen naaaaach langer suche 1 jahr . ist ja ein unterschied wie tag und nacht .