Zulassung B12 Problem grünes/schwarzes Kennzeichen
-
- Beiträge: 4
- Registriert: Mi 30. Dez 2009, 22:19
Hallo liebe Holderfreunde.
Ich habe mir einen B12 gegönnt. Ich möchte nun versuchen das grüne Nummerschild zu erlangen, was aber anscheinend schwieriger ist als gedacht.
Ich habe keine Landwirtschaft und auch kein Gewerbe, sodass nach meinen mir derzeit vorliegenden Infos nur das schwarze steuerpflichtige Kennzeichen übrigbleibt.
Habt ihr einen Tipp für mich, ob und wie es möglich wäre doch irgendwie an das grüne steuerfreie Nummerschild zu gelangen.
Mir geht es hier ausschließlich und das Hobby und den Erhalt der Marke Holder und die Pflege des Brauchtums.
Ich bin Euch über jeden erstgemeinten Rat sehr dankbar.
Ich wünsche Euch einen guten Rutsch und ein frohes und gesundes Neues Jahr.
Ich habe mir einen B12 gegönnt. Ich möchte nun versuchen das grüne Nummerschild zu erlangen, was aber anscheinend schwieriger ist als gedacht.
Ich habe keine Landwirtschaft und auch kein Gewerbe, sodass nach meinen mir derzeit vorliegenden Infos nur das schwarze steuerpflichtige Kennzeichen übrigbleibt.
Habt ihr einen Tipp für mich, ob und wie es möglich wäre doch irgendwie an das grüne steuerfreie Nummerschild zu gelangen.
Mir geht es hier ausschließlich und das Hobby und den Erhalt der Marke Holder und die Pflege des Brauchtums.
Ich bin Euch über jeden erstgemeinten Rat sehr dankbar.
Ich wünsche Euch einen guten Rutsch und ein frohes und gesundes Neues Jahr.
Hallo,
Ich würde Dir auch abraten. Das FA kann die Steuer auch über etliche Jahre wieder zurückverlangen. Das ist hier im Hunsrück auch schon vorgekommen. Landwirt hört auf, aber meldet sein Trecker nicht um.
Fa und Versicherung verlangen dann das Geld nach.
Klar spart mann auch bei der Versicherung. Bei mir Kostet es im ersten Jahr immerhin 207.-€ Aber es wird mit der Zeit günstiger.
Gruß Harald
Ich würde Dir auch abraten. Das FA kann die Steuer auch über etliche Jahre wieder zurückverlangen. Das ist hier im Hunsrück auch schon vorgekommen. Landwirt hört auf, aber meldet sein Trecker nicht um.
Fa und Versicherung verlangen dann das Geld nach.
Klar spart mann auch bei der Versicherung. Bei mir Kostet es im ersten Jahr immerhin 207.-€ Aber es wird mit der Zeit günstiger.
Gruß Harald
-
- Beiträge: 4
- Registriert: Mi 30. Dez 2009, 22:19
Hallo
Habe meinen A20 auch ohne LuF( Land- und Fortwirtschaft) auf grüne nummer.
Steuerfrei und nur ca.60€ im jahr Versicherung.
Stichwort Brauchtumspflege
Bei Fragen einfach Melden.
holderduese@live.de
Gruß
Habe meinen A20 auch ohne LuF( Land- und Fortwirtschaft) auf grüne nummer.
Steuerfrei und nur ca.60€ im jahr Versicherung.
Stichwort Brauchtumspflege
Bei Fragen einfach Melden.
holderduese@live.de
Gruß
Gruß Holderdüese
A8/A12/A20/A55
B12
E11/E12
Erdbohrgerät Einachser
Diverse Spritzen
A8/A12/A20/A55
B12
E11/E12
Erdbohrgerät Einachser
Diverse Spritzen
Also, ich will meinen neu erworbenen Holder nur zum Holzmachen bzw. Gartenabfälle wegfahren nutzen.
So wie ich das sehe komme ich um das Anmelden nicht rum, wenn ich auf öffentlichen Strassen unterwegs sein muß.
Aber wie ist das mit den Steuern ? Vom Alter her kann man so einen Holder (meiner Baujahr 1960) doch mit einem Oldtimer Nummernschild ( " H " Kennzeichen ) anmelden , und ist doch dann eh von der Steuer befreit...... oder liege ich da total falsch ????
So wie ich das sehe komme ich um das Anmelden nicht rum, wenn ich auf öffentlichen Strassen unterwegs sein muß.
Aber wie ist das mit den Steuern ? Vom Alter her kann man so einen Holder (meiner Baujahr 1960) doch mit einem Oldtimer Nummernschild ( " H " Kennzeichen ) anmelden , und ist doch dann eh von der Steuer befreit...... oder liege ich da total falsch ????
Ja, da liegst du falsch, die H Kennzeichen sind auch versteuert und teurer als ein Holder in der Steuer bei normaler Zulassung. Ein grünes Kennzeichen kann bei falscher Nutzung sehr teuer werden. Steuerhinterzeihung, Versicherungsbetrug etc. sind hier Schlagwörter. Du darfst bei grüner Nummer auch nicht den Gartenabfall wegfahren wenn es sich nicht um LoFo Nutzung handelt.
LG
Jürgen
LG
Jürgen
Danke für die Infos,
ich denke auch, daß man mit dem schwarzem Schild und uneingeschränkter Nutzung, besser "fahrt" als mit dem grünen Schild oder sonstiger Tricks.
So lange nichts passiert.......
Ich möchte ja auch ( schon wegen meiner Familie ) nicht mit jemandem einen Schaden ohne Versicherung haben, wegen ein par Euros......
Grüße, Thomas
ich denke auch, daß man mit dem schwarzem Schild und uneingeschränkter Nutzung, besser "fahrt" als mit dem grünen Schild oder sonstiger Tricks.
So lange nichts passiert.......
Ich möchte ja auch ( schon wegen meiner Familie ) nicht mit jemandem einen Schaden ohne Versicherung haben, wegen ein par Euros......
Grüße, Thomas
nabend
bei der zulassung eines B10 / B12 solltet ihr eines beachten.
wenn keine landwirtschaft vorliegt und ihr das fahrzeug mit schwarzer nummer zugelassen habt, muß ein mitgeführter anhänger auch zugelassen sein.
ein folgekennzeichen am anhänger, so wie es in der landwirtschaft oft gesehen wird, könnte ärger mit der rennleitung geben.
gruß thomas
bei der zulassung eines B10 / B12 solltet ihr eines beachten.
wenn keine landwirtschaft vorliegt und ihr das fahrzeug mit schwarzer nummer zugelassen habt, muß ein mitgeführter anhänger auch zugelassen sein.
ein folgekennzeichen am anhänger, so wie es in der landwirtschaft oft gesehen wird, könnte ärger mit der rennleitung geben.
gruß thomas
Als Ergänzung zu Thomas:
Bei der Anhängerwahl in dem Fall darauf achten, dass der auch zulassungsfähig ist (also keine ominösen Eigenbauten...) und Brief/Zulassungsbeschinigung mit Hilfe des TÜV... erstellt werden ,
Und dann aufpassen, ob Führerschein (Entfall LOF) für das neue Gespann auch gültig (Anzahl Achsen, zulässiges Gesamtgewicht, Anhängelast.....) auch gültig bleibt bzw. ausreicht.
Bei der Anhängerwahl in dem Fall darauf achten, dass der auch zulassungsfähig ist (also keine ominösen Eigenbauten...) und Brief/Zulassungsbeschinigung mit Hilfe des TÜV... erstellt werden ,
Und dann aufpassen, ob Führerschein (Entfall LOF) für das neue Gespann auch gültig (Anzahl Achsen, zulässiges Gesamtgewicht, Anhängelast.....) auch gültig bleibt bzw. ausreicht.
Also,
ich habe heute mal beim Tüv und der Zulassungsstelle angerufen, um etwas über die Anmeldung meines Holders zu erfahren.
Beide meinten, der Holder mit Hänger sei zulassungsfrei.
Der Herr von der Zulassugsstelle meinte, man bräuchte nur eine ABE mitführen.Nach einigem Nachfragen ,ob denn das so richtig sei, will er halt mal ein Foto von dem Gespann sehen.
Bin ich dennn der einzige, in den letzten 30Jahren, der seinen Einachser in diesem Landkreis anmelden will ????
Habe gedacht, die hätten mehr Erfahrung damit.......
Mal sehen, was die Begutachtung des Fotos bringt.?
Thomas
ich habe heute mal beim Tüv und der Zulassungsstelle angerufen, um etwas über die Anmeldung meines Holders zu erfahren.
Beide meinten, der Holder mit Hänger sei zulassungsfrei.
Der Herr von der Zulassugsstelle meinte, man bräuchte nur eine ABE mitführen.Nach einigem Nachfragen ,ob denn das so richtig sei, will er halt mal ein Foto von dem Gespann sehen.
Bin ich dennn der einzige, in den letzten 30Jahren, der seinen Einachser in diesem Landkreis anmelden will ????
Habe gedacht, die hätten mehr Erfahrung damit.......
Mal sehen, was die Begutachtung des Fotos bringt.?
Thomas
Hallo Thomas,
reden wir jetzt über einen Einachser oder einen B12.
Einachser sind in der LoF Nutzung, aber nur dort, zulassungsfrei und brauchen eine ABE. Dies gilt auch für den Anhänger wenn er nach 1960 gebaut wurde. Vor 1960 ist die ABE für den Hänger nicht notwendig. Trotzdem muss alles straßentauglich sein. Ob jetzt Blinker gebraucht werden konnte mir noch niemand abschließend beantworten. Beleuchtung auf jeden Fall wenn ein Hänger mitgeführt wird. Ansonsten reicht eine Sturmlampe.
Hast du keine LoF Nutzung muss auch der Holder zugelassen werden. Hierzu muss er aber erstmal abgenommen werden und ein KFZ Brief erstellt werden.
Das alles ist immer Auslegungssache des kontrollierenden Beamten. Ein Kollege von mir wurde zuletzt von der Rennleitung richtig hart rangenommen. Ein anderer Kollege hat mit der Rennleitung Spaß gehabt und diese wollten auch mal fahren -);
Besorge dir aber auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung bzw. kläre mit deiner Versicherung das der Einachser in deiner Privathaftpflicht inkludiert ist.
LG
Jürgen
reden wir jetzt über einen Einachser oder einen B12.
Einachser sind in der LoF Nutzung, aber nur dort, zulassungsfrei und brauchen eine ABE. Dies gilt auch für den Anhänger wenn er nach 1960 gebaut wurde. Vor 1960 ist die ABE für den Hänger nicht notwendig. Trotzdem muss alles straßentauglich sein. Ob jetzt Blinker gebraucht werden konnte mir noch niemand abschließend beantworten. Beleuchtung auf jeden Fall wenn ein Hänger mitgeführt wird. Ansonsten reicht eine Sturmlampe.
Hast du keine LoF Nutzung muss auch der Holder zugelassen werden. Hierzu muss er aber erstmal abgenommen werden und ein KFZ Brief erstellt werden.
Das alles ist immer Auslegungssache des kontrollierenden Beamten. Ein Kollege von mir wurde zuletzt von der Rennleitung richtig hart rangenommen. Ein anderer Kollege hat mit der Rennleitung Spaß gehabt und diese wollten auch mal fahren -);
Besorge dir aber auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung bzw. kläre mit deiner Versicherung das der Einachser in deiner Privathaftpflicht inkludiert ist.
LG
Jürgen
-
- Beiträge: 63
- Registriert: Mo 5. Okt 2009, 00:55
- Wohnort: Kirchhellen
Hallo,
besitze auch einen B12 und habe auch überlegt wie ich ihn anmelde. jetzt hab ich irgendwo im forum gelesen das einer ihn als zugmaschine über die betriebshaftplicht laufen lässt, dann braucht man noch nicht mal ein kennzeichen.
habe einen geländestpler mit beleuchtung etc, läuft auch 20 km/h und ist damit kennzeichen frei im strassenverkehr zu bewegen ( die auflagen hab ich im netz bei der BG ) gefunden. hat jemand mit dieser variante schon erfahrung? dann bitte mal melden.
Werden mal sehen, was mein versicherungsheini sagt. aber eins ist sowieso sicher: wenn es zum schaden kommt, hab ich doch sowieso den schwarzen peter. die versicherung windet sich immer raus...........
gru0
besitze auch einen B12 und habe auch überlegt wie ich ihn anmelde. jetzt hab ich irgendwo im forum gelesen das einer ihn als zugmaschine über die betriebshaftplicht laufen lässt, dann braucht man noch nicht mal ein kennzeichen.
habe einen geländestpler mit beleuchtung etc, läuft auch 20 km/h und ist damit kennzeichen frei im strassenverkehr zu bewegen ( die auflagen hab ich im netz bei der BG ) gefunden. hat jemand mit dieser variante schon erfahrung? dann bitte mal melden.
Werden mal sehen, was mein versicherungsheini sagt. aber eins ist sowieso sicher: wenn es zum schaden kommt, hab ich doch sowieso den schwarzen peter. die versicherung windet sich immer raus...........
gru0
Hallo,
ein Geländestapler ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Dein Holder B12 ist wahrscheinlich eine Lof Zugmaschine. Das müsste per TÜV Gutachten geändert werden (neue Schlüsselnummer im KFZ Brief).
Das alles macht wahrscheinlich keinen Sinn weil selbstfahrende Arbeitsmaschinen in der Versicherung -auch bei der BG- teuer sind.
Am preiswertesten und sichersten ist die Variante schwarze Kennzeichen, Lof Zugmaschine.
Vorteil: Keine Steuerhinterziehung, keine Umweltzonen Plakette.
Nachteil: keine Lof zulassungsfreien Anhänger / Lof Führerscheinklassen bei Anhängerbetrieb (Megawichtig weil man ja ständig 18to 3 Achser mit einem B12 zieht
) ).
Und dann windet sich auch keine Versicherung raus. Haftpflicht zahlt sowieso immer - kannst nur Pech haben, das die das Geld von Dir zurück haben wollen.
Überlegt doch mal was Ihr mit den Dingern vorhabt, gewerblich arbeiten, Anhänger ziehen usw. ist doch Unsinn. Also ist eine Versicherung über die BG falsch. Das muss doch Ärger geben. Genau wie Steuerhinterziehung mit einem grünen Kennzeichen. Und alles wegen 30 Euro Versicherung und 78 Euro Steuern??
Standard Einsatz ist doch PRIVAT Gartenabfälle / Holz fahren mit Pkw Anhänger. Dafür sollte man Anhänger und Zugmaschine versichern. Fertig.
Grüße
Tammo
ein Geländestapler ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Dein Holder B12 ist wahrscheinlich eine Lof Zugmaschine. Das müsste per TÜV Gutachten geändert werden (neue Schlüsselnummer im KFZ Brief).
Das alles macht wahrscheinlich keinen Sinn weil selbstfahrende Arbeitsmaschinen in der Versicherung -auch bei der BG- teuer sind.
Am preiswertesten und sichersten ist die Variante schwarze Kennzeichen, Lof Zugmaschine.
Vorteil: Keine Steuerhinterziehung, keine Umweltzonen Plakette.
Nachteil: keine Lof zulassungsfreien Anhänger / Lof Führerscheinklassen bei Anhängerbetrieb (Megawichtig weil man ja ständig 18to 3 Achser mit einem B12 zieht

Und dann windet sich auch keine Versicherung raus. Haftpflicht zahlt sowieso immer - kannst nur Pech haben, das die das Geld von Dir zurück haben wollen.
Überlegt doch mal was Ihr mit den Dingern vorhabt, gewerblich arbeiten, Anhänger ziehen usw. ist doch Unsinn. Also ist eine Versicherung über die BG falsch. Das muss doch Ärger geben. Genau wie Steuerhinterziehung mit einem grünen Kennzeichen. Und alles wegen 30 Euro Versicherung und 78 Euro Steuern??
Standard Einsatz ist doch PRIVAT Gartenabfälle / Holz fahren mit Pkw Anhänger. Dafür sollte man Anhänger und Zugmaschine versichern. Fertig.
Grüße
Tammo