holder aus niederlanden....wie kfz-brief bekommen ?

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mwm
Beiträge: 180
Registriert: Mi 5. Mär 2008, 01:26

Beitrag von mwm »

hi,

hat hiermit jemand erfahrung ?
habe einen holder in den niederlanden gekauft und wollte hier einen brief erstellen lassen,da es dort keinen gab bzw. er nie einen hatte.
kaufvertrag/quittung des kaufs habe ich........nur wie gehe ich nun weiter vor um einen deutschen brief zu bekommen.


danke im voraus an denjenigen der sich auskennt.


mfg mwm
biggi
Beiträge: 917
Registriert: Mi 11. Jan 2006, 19:51

Beitrag von biggi »

Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle:
- Eidesstattliche Versicherung -falls erforderlich - dass es keine Papiere für
den Holder gibt bzw. die alten verloren gingen.

- Unbendenklichkeitsbescheinigung vom KBA (holt die Zulassungsstelle Online
ein)

- Amtliche Wiegebescheinigung

- Zur Prüforganisation (am besten Musterbrief baugleichen Types mitnehmen,
falls vorhanden) und Vollabnahme §29

- Dann mit den den ganzen Angaben wieder zur Zulassungsstelle und zulassen.

- Voraussetzung für grünes Kennzeichen - falls noch keines vorhanden, ist
entsprechende Bescheinigung vom Finanzamt vorherh einzuholen, sonst gibt
es nur schwarze Kennzeichen.

Es empfiehlt sich vor der Vorführung bei der Prüforganisation nachzufragen, ob die die Bescheinigung vom KBA sehen wollen, und was sonst noch so angesagt ist. Hier haben die Jungs vor Ort so ihre Marottten. Zum Teil gibt es auch Spezialisten, die sich mit Oldies und Traktoren wirklich auskennen. Die JUngs sollte man nutzen.

Reihenfolge kann variieren.
mwm
Beiträge: 180
Registriert: Mi 5. Mär 2008, 01:26

Beitrag von mwm »

super,danke.

reicht eigentlich eine bescheinigung von fa. holder dass die maschine einst ohne papiere nach NL geliefert wurde und nie einen Brief hatte ?
hab ich mal irgendwo gelesen von duese.
wenn das so ist fahr ich morgen mal zu holder rüber mit der fgst.nummer.


mfg mwm
biggi
Beiträge: 917
Registriert: Mi 11. Jan 2006, 19:51

Beitrag von biggi »

Hallo MWM

kann ich Dir defintiv so nicht beantworten.

Frag doch einfach bei euch am Landratsamt (heißt es wohl immmer noch im Ländle) wie die dazu stehen.
Es nützt Dir alles nichts, wenn sich anschließend jemand hinstellt: Ja das war vor X Jahrzehnten. Holder kann ja nicht wissen, ob es zwischenzeitlich irgendwo einen Brief gab . Er kann ja schon Dutzendmale wieder zwischen Holland und .. hin und hergewandert sein...

Villeicht reicht ihm aber auch die Bescheinigung von Holder, ich weiß aber nicht ob die kostenlos ist, und ein kurzer Zweizeiler zusammen mit dem Kaufvertrag von Dir.

Gruß

Biggi
Holderbusch
Beiträge: 539
Registriert: Do 29. Jun 2006, 08:03
Wohnort: Harzvorland

Beitrag von Holderbusch »

guten morgen,

also, dass ganze ist halb so wild und einfacher als man denkt. so hab ich es mit meinem schweizer und mit meinem holländer gemacht.

technisches datenblatt wenn nicht vorhanden, bei holder besorgen. alle maße und gewichtseinheiten sollen vorhanden sein, reifengrößen,achslasten, baujahr(ganz wichtig) usw. eben alles an technischem was anschliessend auch in den neuen brief eingetragen werden muss. natürlich muss der schlepper tüv klar sein, alles muss funktionieren!? dann bekommt er eine vollabnahme nach § 21, nicht §29, also keine abgasuntersuchung. die tüv-menschen sind in diesen dingen, gerade wenn es sich um oldtimer handelt sehr kulant und haben grosses interesse an diesen geräten, dementsprechen ist auch das klima... kaufvertrag sollte natürlich auch vorhanden sein um die eigentumsfrage eindeutig zu klären.

ich hoffe ich konnte helfen

gruss

holderbusch
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