Multicaranhänger hinter AM2
Würde ich pesönlich von abraten, gerade wegen Fahreigenschaften des Gespanns.:
Ohne anerkannte LOF Nutzung brauchst Du klasse 2 bzw. LKW Schein.
(Zugmaschine mit Zweiachshänger..)
Hänger muß mindestens Umsteckbremse haben, besser Auflaufbremse (Auf Grund Gewichtsverhätlnisse Zugmaschine/Anhängelast)
Du kriegst keine Stützlast auf die Hinterachse des AM2 (ist ja kein Schwerpaket mit seinen ca. 800 kg). Im Gegenteil, wenn Deichselanschlag am Drehgestell höher liegt wie Kupplungspunkt am AM2, lupft es Dir noch die Hinterachse an, egal wie auch die Deichsel geformt ist.
Ich habe mir seinerzeit einen kleinen auflaufgebremseten Einachsmiststreuer (3to Nutzlast) angeschafft, breite Reifen drauf und legalisiert.
Vorteile/Gründe:
- Stützlast:
Erhöhung HInterachslast am Zugfahrzeug:
- Zugkraft (auch/gerade im Gelände)
- Heck liegt daurch ruhiger, rutscht nicht weg,
mehr Seitenführung, gerade beim Bremsen,
wenn Hänger noch schiebt bzw. wenn Rums
von der Auflaufbremse kommt oder man doch
mal voll in die Eisen muss, natürlich gerade in
der Kurve. Da schiebt es die Fuhre nicht in den
Bock.
- Bessere Manövrierbarkeit: a) Hinterachslast b) Handbremsennutzung,
- Volle Geländegängikeit. Man kommt auch mit Ladung da wieder weg, wo man
leer gerade noch hingekommen ist, wenn man gleich abfahrgerecht hält ..
- Hänger zieht auch bei Kurvenfahrt nur zwei Spuren im Gelände.
- Man muss nicht so hoch laden.
- Größere LAdefläche
Nachteil:
mit ca. 1.60 etwas breiter als Multicar
Ohne anerkannte LOF Nutzung brauchst Du klasse 2 bzw. LKW Schein.
(Zugmaschine mit Zweiachshänger..)
Hänger muß mindestens Umsteckbremse haben, besser Auflaufbremse (Auf Grund Gewichtsverhätlnisse Zugmaschine/Anhängelast)
Du kriegst keine Stützlast auf die Hinterachse des AM2 (ist ja kein Schwerpaket mit seinen ca. 800 kg). Im Gegenteil, wenn Deichselanschlag am Drehgestell höher liegt wie Kupplungspunkt am AM2, lupft es Dir noch die Hinterachse an, egal wie auch die Deichsel geformt ist.
Ich habe mir seinerzeit einen kleinen auflaufgebremseten Einachsmiststreuer (3to Nutzlast) angeschafft, breite Reifen drauf und legalisiert.
Vorteile/Gründe:
- Stützlast:
Erhöhung HInterachslast am Zugfahrzeug:
- Zugkraft (auch/gerade im Gelände)
- Heck liegt daurch ruhiger, rutscht nicht weg,
mehr Seitenführung, gerade beim Bremsen,
wenn Hänger noch schiebt bzw. wenn Rums
von der Auflaufbremse kommt oder man doch
mal voll in die Eisen muss, natürlich gerade in
der Kurve. Da schiebt es die Fuhre nicht in den
Bock.
- Bessere Manövrierbarkeit: a) Hinterachslast b) Handbremsennutzung,
- Volle Geländegängikeit. Man kommt auch mit Ladung da wieder weg, wo man
leer gerade noch hingekommen ist, wenn man gleich abfahrgerecht hält ..
- Hänger zieht auch bei Kurvenfahrt nur zwei Spuren im Gelände.
- Man muss nicht so hoch laden.
- Größere LAdefläche
Nachteil:
mit ca. 1.60 etwas breiter als Multicar
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- Registriert: Do 29. Jun 2006, 08:03
- Wohnort: Harzvorland
hallo,
mal abgesehen das biggi sich immer über die rechtliche seite auslässt!? und auch der sicherheitsapostel schlechthin zusein scheint, wobei vieles einfach viel zu hochtrabend klingt!??? sorry biggi---
also, ich hatte auch einen multicar anhänger an meinem am2 im einsatz und bin kein freund dieser dinger. schwer,schlecht zu händeln, weil die dinger aufgrund der schlechten qualität und der teilweise hohen beanspruchung doch sehr ausgenudelt(deichsel verbogen,auflaufbremse ausgeschlagen) sind. habe meinen multicaranhänger zum einachsanhänger umgebaut. einen hilfsrahmen eingezogen neu beplankt die proportionen schlepper und anhänger passen von länge und breite sehr gut zusammen.nen schlappen raummeter holz bekommst drauf und der am2 zieht ihn spielend überall hin, fast egal in welchem gelände, kommt natürlich ein wenig auf dein fahrerisches können und auf deine hemmschwelle an..,-)
gruss
holderbusch
mal abgesehen das biggi sich immer über die rechtliche seite auslässt!? und auch der sicherheitsapostel schlechthin zusein scheint, wobei vieles einfach viel zu hochtrabend klingt!??? sorry biggi---
also, ich hatte auch einen multicar anhänger an meinem am2 im einsatz und bin kein freund dieser dinger. schwer,schlecht zu händeln, weil die dinger aufgrund der schlechten qualität und der teilweise hohen beanspruchung doch sehr ausgenudelt(deichsel verbogen,auflaufbremse ausgeschlagen) sind. habe meinen multicaranhänger zum einachsanhänger umgebaut. einen hilfsrahmen eingezogen neu beplankt die proportionen schlepper und anhänger passen von länge und breite sehr gut zusammen.nen schlappen raummeter holz bekommst drauf und der am2 zieht ihn spielend überall hin, fast egal in welchem gelände, kommt natürlich ein wenig auf dein fahrerisches können und auf deine hemmschwelle an..,-)
gruss
holderbusch
Hallo Holderbusch,
habe damit kein Problem jemanden auf alle Punkte hinzuweisen, die zu beachten bzw. abzuklären sind bzw. wo er auf die Nase fallen kann.
Wenn dadurch stellenweise der Eindruck entsteht, ich wäre ein wie auch immer gearteter Zeitgenosse/Besserwisser, kann ich damit leben.
Ob er sich daran hält, ist allein seine Sache. Er kann zumindest nicht nachher sagen, hätte ich das vorher gewußt .. Schönen Dank, Forenmitglieder(.., Du A.... !!)
Viele Holder samt Hänger werden halt nicht LOF genutzt, dürfen kein Wiederholkennzeichnen verwenden, müssen reguläre Papiere inkl. Versteuerung haben.... Das gilt es zu bedenken und abzuwägen. In einigen Gebieten sind die Sheriffs besonders scharf, woanders halt nicht. Der eine hat Glück, der andere weniger.
Und wenn ich sage z.B. "Nachbau auf eigene Gefahr" hat es auch seinen Grund, nämlich ganz klar aus dem persönlichen Haftungsbereich herauszukommen.
Und wie ich etwas für mich angehe, ist damit auch noch lange nicht gesagt.
Im privaten Selbsteinsatz geht halt mehr als wenn die BG alles abnimmt.
Ich sage auch dem ein oder anderen, wie ich den Schaden für mich privat reparieren würde, und wie ich es für ihn machen muss. Wenn er anschließend auf Grund des Tips in der Lage ist, selbst pramatisch zu reparieren... .
Gruss Biggi
habe damit kein Problem jemanden auf alle Punkte hinzuweisen, die zu beachten bzw. abzuklären sind bzw. wo er auf die Nase fallen kann.
Wenn dadurch stellenweise der Eindruck entsteht, ich wäre ein wie auch immer gearteter Zeitgenosse/Besserwisser, kann ich damit leben.
Ob er sich daran hält, ist allein seine Sache. Er kann zumindest nicht nachher sagen, hätte ich das vorher gewußt .. Schönen Dank, Forenmitglieder(.., Du A.... !!)
Viele Holder samt Hänger werden halt nicht LOF genutzt, dürfen kein Wiederholkennzeichnen verwenden, müssen reguläre Papiere inkl. Versteuerung haben.... Das gilt es zu bedenken und abzuwägen. In einigen Gebieten sind die Sheriffs besonders scharf, woanders halt nicht. Der eine hat Glück, der andere weniger.
Und wenn ich sage z.B. "Nachbau auf eigene Gefahr" hat es auch seinen Grund, nämlich ganz klar aus dem persönlichen Haftungsbereich herauszukommen.
Und wie ich etwas für mich angehe, ist damit auch noch lange nicht gesagt.
Im privaten Selbsteinsatz geht halt mehr als wenn die BG alles abnimmt.
Ich sage auch dem ein oder anderen, wie ich den Schaden für mich privat reparieren würde, und wie ich es für ihn machen muss. Wenn er anschließend auf Grund des Tips in der Lage ist, selbst pramatisch zu reparieren... .
Gruss Biggi
Ich finde es nicht verwerflich was biggi macht. Im Gegenteil ist es manchmal sicher ratsam die Leute auch auf die rechtliche Seite hinzuweisen.
Im Schadensfall,wenn sich die Versicherung sträubt oder aber auch nur bei ner Verkehrskontrolle eines obernassen Polypen könnte es sonst sicher interessant werden.
Im Schadensfall,wenn sich die Versicherung sträubt oder aber auch nur bei ner Verkehrskontrolle eines obernassen Polypen könnte es sonst sicher interessant werden.
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hallo, verwerflich finde ich das auch nicht!!! nur kann ich mich des eindrucks nicht erwehren, dass biggi in frankfurt am main in der city wohnt...
sicherlich ist der rechtliche aspekt nicht zu verachten! wenn ich mit meinem schlepper dem herrn meier über den fuss fahre und er ihn sich dabei bricht, muss ich dafür grade-stehen. jeder der solche schlepper besitzt und diese für welche nutzung auch immer in gebrauch hat, wird sich vorher über eine ordentliche absicherung gedanken gemacht haben. alles andere wäre sicher nicht zu verantworten. dieses hinweisen auf:
Ohne anerkannte LOF Nutzung brauchst Du klasse 2 bzw. LKW Schein.
ist doch reichlich übertrieben, klingt hier im forum ganz toll und hat auch einen gewissen hintergrund, nur in der realität sieht die sache ganz anders aus.
deswegen halte ich biggi's hinweise teilweise für pure wichtigtuerei.
er wird hier niemandem etwas vorschreiben können,so hochtrabend seine hinweise auch sind. wer es annimmt wird sich sehr schnell im beamten wirr-warr wiederfinden, dabei geht es auch viel einfacher und jeder wird merken oder wissen. vielleicht macht sich jeder mal selber schlau (versicherungen) und berichtet darüber wie er seinen schlepper, einachser usw. versichert hat und teilt das dann hier auch mit.
das mit: (.., Du A.... !!) HABE ICH DEZENT ÜBERLESEN!!!
beste grüsse
holderbusch
sicherlich ist der rechtliche aspekt nicht zu verachten! wenn ich mit meinem schlepper dem herrn meier über den fuss fahre und er ihn sich dabei bricht, muss ich dafür grade-stehen. jeder der solche schlepper besitzt und diese für welche nutzung auch immer in gebrauch hat, wird sich vorher über eine ordentliche absicherung gedanken gemacht haben. alles andere wäre sicher nicht zu verantworten. dieses hinweisen auf:
Ohne anerkannte LOF Nutzung brauchst Du klasse 2 bzw. LKW Schein.
ist doch reichlich übertrieben, klingt hier im forum ganz toll und hat auch einen gewissen hintergrund, nur in der realität sieht die sache ganz anders aus.
deswegen halte ich biggi's hinweise teilweise für pure wichtigtuerei.
er wird hier niemandem etwas vorschreiben können,so hochtrabend seine hinweise auch sind. wer es annimmt wird sich sehr schnell im beamten wirr-warr wiederfinden, dabei geht es auch viel einfacher und jeder wird merken oder wissen. vielleicht macht sich jeder mal selber schlau (versicherungen) und berichtet darüber wie er seinen schlepper, einachser usw. versichert hat und teilt das dann hier auch mit.
das mit: (.., Du A.... !!) HABE ICH DEZENT ÜBERLESEN!!!
beste grüsse
holderbusch
Ach Holderbusch,
das mit dem (.., Du A..) hast Du leider völlig umsonst dezent überlesen.
War gedacht für die Dankesrede anstelle des Wörtchens "Forenmitglieder".
Die anderen möglichen Fehl-Interpretationen sind natürlich vielleicht für den ein oder anderen auch interessant, für mich aber ohne Belang.
Ist halt das typische Beispiel in jedem Kommunikationstechnikseminar " Auf welchen Ohr hört gerade der andere."
Ich schreibe niemanden etwas vor und versuche es auch gar nicht.
Es sind alle erwachsen und können und sollen das tun, was sie wollen.
Dafür ist die Welt ja bunt.
Wie unterschiedlich es in der Welt zugeht, war hier schon oft Gegenstand der Diskussion.
Und das führt auch in anderen Foren immer zu Diskussionen, wenn ich mir das so anschaue, wenn der eine oder andere nicht wahrhaben will, ob und auf welchem Eis er steht, wenn es mal (u.U. mit dem Eigenbauhänger ..) nicht glatt läuft. Unkenntnis hin oder her.
Ich lasse nur niemanden gerne sehenden Auges in das offene Messer laufen, ohne ihn zumindest darauf hinzuweisen, dass da eines ist. Erst recht nicht die Freunde der Großstadt, die bei so etwas immer unangenehm auffallen, wo so ein Treckerchen nicht zum täglichen Erscheinungsbild gehört und die Neugierde weckt.
Gruß
Biggi
das mit dem (.., Du A..) hast Du leider völlig umsonst dezent überlesen.
War gedacht für die Dankesrede anstelle des Wörtchens "Forenmitglieder".
Die anderen möglichen Fehl-Interpretationen sind natürlich vielleicht für den ein oder anderen auch interessant, für mich aber ohne Belang.
Ist halt das typische Beispiel in jedem Kommunikationstechnikseminar " Auf welchen Ohr hört gerade der andere."
Ich schreibe niemanden etwas vor und versuche es auch gar nicht.
Es sind alle erwachsen und können und sollen das tun, was sie wollen.
Dafür ist die Welt ja bunt.
Wie unterschiedlich es in der Welt zugeht, war hier schon oft Gegenstand der Diskussion.
Und das führt auch in anderen Foren immer zu Diskussionen, wenn ich mir das so anschaue, wenn der eine oder andere nicht wahrhaben will, ob und auf welchem Eis er steht, wenn es mal (u.U. mit dem Eigenbauhänger ..) nicht glatt läuft. Unkenntnis hin oder her.
Ich lasse nur niemanden gerne sehenden Auges in das offene Messer laufen, ohne ihn zumindest darauf hinzuweisen, dass da eines ist. Erst recht nicht die Freunde der Großstadt, die bei so etwas immer unangenehm auffallen, wo so ein Treckerchen nicht zum täglichen Erscheinungsbild gehört und die Neugierde weckt.
Gruß
Biggi
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och biggi,
ich hab mir mal die mühe gemacht einige deiner neunmalklugen nachrichten durchzulesen. alle haben die gleiche botschaft!??? (jungs! hört auf mich,ich weiss es besser als ihr), das eine ohr ist okay! wobei ich ja fairerweise sagen muss das ich deine technischen nachrichten sehr gerne lese. die wurden aber auch schon von kundigen in frage gestellt!!!
dabei hatte der lukas nur eine einfache frage...
ich schliesse hiermit und werde mich auch wenn ich es für angebracht halte mal nicht so meinungskonform hier zu wort melden.
dafür sind foren da
gruss
holderbusch
ich hab mir mal die mühe gemacht einige deiner neunmalklugen nachrichten durchzulesen. alle haben die gleiche botschaft!??? (jungs! hört auf mich,ich weiss es besser als ihr), das eine ohr ist okay! wobei ich ja fairerweise sagen muss das ich deine technischen nachrichten sehr gerne lese. die wurden aber auch schon von kundigen in frage gestellt!!!
dabei hatte der lukas nur eine einfache frage...
ich schliesse hiermit und werde mich auch wenn ich es für angebracht halte mal nicht so meinungskonform hier zu wort melden.
dafür sind foren da
gruss
holderbusch
Hallo Holderfreunde,
habe mich überzeugen lassen-werde mir wohl besser nen anderen Anhänger zulegen.Der Hinweis mit der Klasse 2 ist nicht zu verachten-den Lappen dafür habe ich-aber für alle die ihn nicht besitzen:
Auch bei uns auf dem Dorf sind die Polizisten schnell bei der Sache!
Meine nächste Frage:
Wieviel kann die Achse vom AM2 verkraften?-Wie kann ich die max.Stützlast einhalten.Würde mir wenn ich wüßte ob das von den Achsen her nicht in die Hose geht gerne natürlich lieber ´nen kleinen Brennholzanhänger anschaffen .Und das gibt richtig Druck auf die Hinterachse-Aber wie kann ich den messen um die Grenzen nicht zu überschreiten?
Gruß Lukas
habe mich überzeugen lassen-werde mir wohl besser nen anderen Anhänger zulegen.Der Hinweis mit der Klasse 2 ist nicht zu verachten-den Lappen dafür habe ich-aber für alle die ihn nicht besitzen:
Auch bei uns auf dem Dorf sind die Polizisten schnell bei der Sache!
Meine nächste Frage:
Wieviel kann die Achse vom AM2 verkraften?-Wie kann ich die max.Stützlast einhalten.Würde mir wenn ich wüßte ob das von den Achsen her nicht in die Hose geht gerne natürlich lieber ´nen kleinen Brennholzanhänger anschaffen .Und das gibt richtig Druck auf die Hinterachse-Aber wie kann ich den messen um die Grenzen nicht zu überschreiten?
Gruß Lukas
ukas,
Das kannst Du schlußendlich nur mit "Gefühl" und Augenmaß angehen/machen.
Beim Gefühl/Fausformel hilft folgendes Vorgehen (habe ich selber so gemacht, und dauert ca. 5 Minuten); klingt schlimmer als es in der Praxis ist.
Stützlast:
Zum einen nicht mehr als in den Papieren oder dem Typenschild der Kupplung steht, aber auch nicht mehr als die HA-LAst erlaubt. (Es gilt der kleinere, aber das ist klar.)
Du hast in Deinen Papieren/technischen Unterlagen die zulässigen Achslasten und ggf. Achslasten leer und den Radstand ...drin stehen.
Den horziontalen Abstand der Anhängevorrichtung zur Hinterachse auch messen, wenn er nicht in Maßtabelle erfaßt ist.
Damit kannst Du rein rechnisch wie bei einer Wippe schon mal den Einfluß einer Stützlast mit Angriffpunkt an der Anhängevorrichtung auf die Hinterachslast incl. Entlastung der Vorderachslast errechnen/ ermitteln bzw. errechnen was da an Last ankommen darf.
Damit kannst Du Dir den Hänger mit entsprechender Abmessungen aussuchen bzw. entsprechend beladen bzw. die Lastverteilung (Lädt Du alles mehr vorne, verteilst Du gleichmäßig, mehr nach hinten) berechnen. (Kannst Du z.b. auch ganz einfach über die Wippe um die Hängerachse machen.)
Die Hänger sind meistens so ausgelegt, dass bei gleichmäßiger Lastverteilung ("Flächenlast") die in den Papieren/technischen Daten ausgwiesenen Werte für Achslast und Stützlst bei maximaler Zuladung erreicht werden.
Meiner hat z.b. eine Achse, die in mehreren Schritten unter dem Fahrgestell versetzt werden kann, um die Achslasten und Stützlasten einzustellen, um die Anpassung an das Zugfahrzeug vornehmen zu können.
Holst dir mit einer "Personenwaage" die Stützlast des leeren Hängers.
Der Rest ergibt sich dann allein aus Deichselänge zum Ladeflächenbeginn, der Ladeflächenlänge und der Lage der Achse zur Deichsel/Ladefläche.
Bei gleichmäßiger Beladung, kannst Du den Lastangriff der gesamten Ladung Mitte Ladefläche annehmen und das ganze ist kein Hexenwert.
Der schnellste und einfachste Weg, ohne Messerei und Rechnerei:
Man kann das auch schnell mit der Waage beim örtlichen Altwarenhändler, des Raifeisenhändlers, Spedition, Kieswerk.. oder mobilen Waagen, wie sie z.B. die rennleitung verwendet, einfach mal messen. Gespann Achse für Achse auf Waage fahren wiegen, einmal vollbeladen, einmal leer. Dann sollte alles klar sein.
Holderbusch,
Ich verstehe Dein Problem nicht. Aber es ist definitiv nicht meines.
Erst probierst Duan einer Ecke zu zündeln, und wenn das nicht so richtig wirkt, probiersst Du immer noch mal sicherheitshalber einen Scheit an der anderen Ecke nachzulegen... Vielleicht klappt es ja so, .. ? Es ist Dein Eindruck und Deine Wahrheit und Deine Meinung, die Du Dir über meine Person gemacht hast. Das ist Dein Recht und das respektiere ich. Und ich kann damit leben und ggf. davon lernen. Das habe ich Dir schon in der ersten Antwort versucht rüberzubringen.
Die einfache Frage von Lukas habe ich relativ umfassend beantwortet, okay das Thema Steuer und Versicherung hat gefehlt, aber das wäre dann Dein Schulmeister in Perfektion gewesen.
Ein Problem hast Du daraus gemacht, weil Dir die Antwort zu einfach umfangreich war. Nicht weil die Antwort falsch war oder .. ; Dein Hängerumbau gibt mir da sogar Recht. Aber lassen wir das.
Nochmal: Es ist mir egal, was jemand schlußendlich macht. Er soll es nur bewußt tun. Dann brauch er anschließend nicht zu lamentieren, wenn es nicht nach Phantasie und Wunsch gelaufen ist. Und der Übervorsichtige hat maximal ein paar Euro vergeudet.
Ich bin nicht der Papst, und erhebe auch nicht den Anspruch auf Unfehlbarkeit und Allwissenheit.
Eine Diskussion lebt nun mal von der Meinungsvielfalt. Und ich glaube nicht, dass ich jemand sein Recht auf eine eigene Meinung abgesprochen habe.
Und ich kenne weder alle Holder noch alle Technikdetails und lerne gerne dazu. Eine Diskussion befruchtet ja auch, auch wenn sie mal eifrig/hitzig/leidenschaftlich geführt wird und nicht jedes Wort dabei auf die Goldwaage gelegt wird..
Ich scheue mich nicht, auch mal Fragen zu stellen, oder eine Antwort zu geben, die von falschen Annahmen ausgeht oder einfach im Nachinein sich als schlicht falsch herausstellt. So ist nun mal das Leben.
Und wenn ich mich zu einem Thema schlau gemacht habe, bleibe ich dabei, erst recht wenn ich es schwarz auf weiss habe, und nicht anderes hereinkommt als "Bei uns wird das aber so gemacht." Davon wird es auch nicht legaler, wenn es denn illegal ist. Es hilft mir andersherum aber auch nicht, wenn es bei uns im LK enger ausgelegt wird / die Messlatten höher liegen.
Die Welt und die Menschen sind nun mal vielfältig und verschieden. Und das ist gut so.
Biggi
Das kannst Du schlußendlich nur mit "Gefühl" und Augenmaß angehen/machen.
Beim Gefühl/Fausformel hilft folgendes Vorgehen (habe ich selber so gemacht, und dauert ca. 5 Minuten); klingt schlimmer als es in der Praxis ist.
Stützlast:
Zum einen nicht mehr als in den Papieren oder dem Typenschild der Kupplung steht, aber auch nicht mehr als die HA-LAst erlaubt. (Es gilt der kleinere, aber das ist klar.)
Du hast in Deinen Papieren/technischen Unterlagen die zulässigen Achslasten und ggf. Achslasten leer und den Radstand ...drin stehen.
Den horziontalen Abstand der Anhängevorrichtung zur Hinterachse auch messen, wenn er nicht in Maßtabelle erfaßt ist.
Damit kannst Du rein rechnisch wie bei einer Wippe schon mal den Einfluß einer Stützlast mit Angriffpunkt an der Anhängevorrichtung auf die Hinterachslast incl. Entlastung der Vorderachslast errechnen/ ermitteln bzw. errechnen was da an Last ankommen darf.
Damit kannst Du Dir den Hänger mit entsprechender Abmessungen aussuchen bzw. entsprechend beladen bzw. die Lastverteilung (Lädt Du alles mehr vorne, verteilst Du gleichmäßig, mehr nach hinten) berechnen. (Kannst Du z.b. auch ganz einfach über die Wippe um die Hängerachse machen.)
Die Hänger sind meistens so ausgelegt, dass bei gleichmäßiger Lastverteilung ("Flächenlast") die in den Papieren/technischen Daten ausgwiesenen Werte für Achslast und Stützlst bei maximaler Zuladung erreicht werden.
Meiner hat z.b. eine Achse, die in mehreren Schritten unter dem Fahrgestell versetzt werden kann, um die Achslasten und Stützlasten einzustellen, um die Anpassung an das Zugfahrzeug vornehmen zu können.
Holst dir mit einer "Personenwaage" die Stützlast des leeren Hängers.
Der Rest ergibt sich dann allein aus Deichselänge zum Ladeflächenbeginn, der Ladeflächenlänge und der Lage der Achse zur Deichsel/Ladefläche.
Bei gleichmäßiger Beladung, kannst Du den Lastangriff der gesamten Ladung Mitte Ladefläche annehmen und das ganze ist kein Hexenwert.
Der schnellste und einfachste Weg, ohne Messerei und Rechnerei:
Man kann das auch schnell mit der Waage beim örtlichen Altwarenhändler, des Raifeisenhändlers, Spedition, Kieswerk.. oder mobilen Waagen, wie sie z.B. die rennleitung verwendet, einfach mal messen. Gespann Achse für Achse auf Waage fahren wiegen, einmal vollbeladen, einmal leer. Dann sollte alles klar sein.
Holderbusch,
Ich verstehe Dein Problem nicht. Aber es ist definitiv nicht meines.
Erst probierst Duan einer Ecke zu zündeln, und wenn das nicht so richtig wirkt, probiersst Du immer noch mal sicherheitshalber einen Scheit an der anderen Ecke nachzulegen... Vielleicht klappt es ja so, .. ? Es ist Dein Eindruck und Deine Wahrheit und Deine Meinung, die Du Dir über meine Person gemacht hast. Das ist Dein Recht und das respektiere ich. Und ich kann damit leben und ggf. davon lernen. Das habe ich Dir schon in der ersten Antwort versucht rüberzubringen.
Die einfache Frage von Lukas habe ich relativ umfassend beantwortet, okay das Thema Steuer und Versicherung hat gefehlt, aber das wäre dann Dein Schulmeister in Perfektion gewesen.
Ein Problem hast Du daraus gemacht, weil Dir die Antwort zu einfach umfangreich war. Nicht weil die Antwort falsch war oder .. ; Dein Hängerumbau gibt mir da sogar Recht. Aber lassen wir das.
Nochmal: Es ist mir egal, was jemand schlußendlich macht. Er soll es nur bewußt tun. Dann brauch er anschließend nicht zu lamentieren, wenn es nicht nach Phantasie und Wunsch gelaufen ist. Und der Übervorsichtige hat maximal ein paar Euro vergeudet.
Ich bin nicht der Papst, und erhebe auch nicht den Anspruch auf Unfehlbarkeit und Allwissenheit.
Eine Diskussion lebt nun mal von der Meinungsvielfalt. Und ich glaube nicht, dass ich jemand sein Recht auf eine eigene Meinung abgesprochen habe.
Und ich kenne weder alle Holder noch alle Technikdetails und lerne gerne dazu. Eine Diskussion befruchtet ja auch, auch wenn sie mal eifrig/hitzig/leidenschaftlich geführt wird und nicht jedes Wort dabei auf die Goldwaage gelegt wird..
Ich scheue mich nicht, auch mal Fragen zu stellen, oder eine Antwort zu geben, die von falschen Annahmen ausgeht oder einfach im Nachinein sich als schlicht falsch herausstellt. So ist nun mal das Leben.
Und wenn ich mich zu einem Thema schlau gemacht habe, bleibe ich dabei, erst recht wenn ich es schwarz auf weiss habe, und nicht anderes hereinkommt als "Bei uns wird das aber so gemacht." Davon wird es auch nicht legaler, wenn es denn illegal ist. Es hilft mir andersherum aber auch nicht, wenn es bei uns im LK enger ausgelegt wird / die Messlatten höher liegen.
Die Welt und die Menschen sind nun mal vielfältig und verschieden. Und das ist gut so.
Biggi
Moin........
auch von mir ´Kommentar dazu:
Wo bitte steht, dass Kl 2 für die Geschwindigkeit benötigt wird?
Im Gesetz steht (Klasse L):
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Man beachte: N A C H D E R B A U A R T .........U N D F Ü R S O L C H E
Z W E C K E .........
Also, ohne unverschämt werden zu wollen: Biggi, alles Unsinn........
Doch nun zum Anhänger an sich: Die Multianhänger sind so schlecht nun auch nicht, allerdings stimmt es, meist bös´ausgenudelt. Zum anderen ist bei den neueren der Drehkranz der Vorderachse recht einfach ausgeführt und häufig total verschlissen.
Doch das größere Problem ist der hohe Schwerpunkt der Anhänger, die kippen, speziell beladen in der Kurve od. beim rangieren sehr schnell um, legen sich auf die Seite.
Von der Geschwindigkeit her ist das kein Problem, die Multianhänger sind auf 20 km/h begrenzt.
Nutzlast der Anhänger meines Wissens nach 2 t, es gibt 2 Größen: 2m und 2,50 m Ladefläche, wenn ich das richtig weiss.
Interessant sind die 3 Seitenkipper mit Handhydraulik.
Ein Wort zur Stützlast: Bei meinem A 16 sind abweichende Achslasten eingetragen: 500 kg statt 450 mit lösbaren Arbeitsgeräten oder Einachsanhängern, und 175 kg Stützlast an der Anhängerkupplung.
Ausgeführt hatte ich schon mal etwas über die Anhängelast: 2,2 kw pro Tonne im Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr sind erlaubt.
Ach ja, eine grosse Schwierigkeitgibt es grundsätzlich mit den Multianhängern: ABE- Ersatz, falls die Papiere nicht mehr vorhanden sind. Ersazubeschaffungin Westdeutschland soll nicht einfach sein, in Ostdeutschland beim Dekra soll´s kaum Probleme geben.
Inwieweit es Zulassungsprobleme/ Tüv gibt, sofern der Schlepper keine grüne Nr. hat(meiner hat), ist mir nicht bekannt. Ich darf 2 Anhänger mit gleichem Kennzeichen wie der Schlepper zulassungsfrei mitführen, muss aber die ABE des Anhängers auch mitführen..........und dann sind wir wieder am Anfang des Problems.
Lass Dich nicht kirre machen, Lukas..........
Ach ja........übrigens, biggi: Ich hab´alle Scheine, auch T, C1, CE, C1E, D, unsw........
Viele Grüße Thommi *lächel*
auch von mir ´Kommentar dazu:
Wo bitte steht, dass Kl 2 für die Geschwindigkeit benötigt wird?
Im Gesetz steht (Klasse L):
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Man beachte: N A C H D E R B A U A R T .........U N D F Ü R S O L C H E
Z W E C K E .........
Also, ohne unverschämt werden zu wollen: Biggi, alles Unsinn........
Doch nun zum Anhänger an sich: Die Multianhänger sind so schlecht nun auch nicht, allerdings stimmt es, meist bös´ausgenudelt. Zum anderen ist bei den neueren der Drehkranz der Vorderachse recht einfach ausgeführt und häufig total verschlissen.
Doch das größere Problem ist der hohe Schwerpunkt der Anhänger, die kippen, speziell beladen in der Kurve od. beim rangieren sehr schnell um, legen sich auf die Seite.
Von der Geschwindigkeit her ist das kein Problem, die Multianhänger sind auf 20 km/h begrenzt.
Nutzlast der Anhänger meines Wissens nach 2 t, es gibt 2 Größen: 2m und 2,50 m Ladefläche, wenn ich das richtig weiss.
Interessant sind die 3 Seitenkipper mit Handhydraulik.
Ein Wort zur Stützlast: Bei meinem A 16 sind abweichende Achslasten eingetragen: 500 kg statt 450 mit lösbaren Arbeitsgeräten oder Einachsanhängern, und 175 kg Stützlast an der Anhängerkupplung.
Ausgeführt hatte ich schon mal etwas über die Anhängelast: 2,2 kw pro Tonne im Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr sind erlaubt.
Ach ja, eine grosse Schwierigkeitgibt es grundsätzlich mit den Multianhängern: ABE- Ersatz, falls die Papiere nicht mehr vorhanden sind. Ersazubeschaffungin Westdeutschland soll nicht einfach sein, in Ostdeutschland beim Dekra soll´s kaum Probleme geben.
Inwieweit es Zulassungsprobleme/ Tüv gibt, sofern der Schlepper keine grüne Nr. hat(meiner hat), ist mir nicht bekannt. Ich darf 2 Anhänger mit gleichem Kennzeichen wie der Schlepper zulassungsfrei mitführen, muss aber die ABE des Anhängers auch mitführen..........und dann sind wir wieder am Anfang des Problems.
Lass Dich nicht kirre machen, Lukas..........
Ach ja........übrigens, biggi: Ich hab´alle Scheine, auch T, C1, CE, C1E, D, unsw........
Viele Grüße Thommi *lächel*
Tommioh,
Unter 6 km/h braucht man sich ja keine Sorgen machen.
Darüber:
MIt der Grünen NUmmer bzw. anerkannter LOF-NUtzung und den Beiträgen zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die u.a. die Versicherung der Hänger.. mit einschließt, sind deine Ausführungen ja korrekt.
Ohne LBG-Beitrag musst Du alles einzeln versichern und keine Wiederholkennzeichen...
Das Problem liegt in der logischen Verknüpfung "und für LOF" Zwecke eingesetzt werden.
Nicht zu LOf gehören u.a.:
- das Holzholen aus dem Wald, wenn man selbst keinen Wald hat,
- Fahrten und das Transportieren von Fracht jedglicher Art, das nicht zum
Betrieb/Erhalt.. des eigenen Hofes oder eines Nachbarhofes dient
- Fahrten zu Treffen oder der Berufsschule ...
Liegt keine LOF Nutzung vor so gilt hier die normale Füherscheinregelung, Zulassung und Steuerregelungen.
- Aus der LOF-Zugmaschnine wird ein Kraftfahrzeug, das mit einem für das
zGG ... erforderlichen Füherschein zu bewegen ist.
- Das Kraftfahrzeug ist in dem Fall auch steuerpflichtig
Für den Hänger gilt dann auch auf einmal die Beschränkungen des normalen Führerscheins, was Anzahl, Achsen, und Gewichte angeht. Er ist dann ebenfalls steuer- und versicherungspflicht und zulassungpflichtig, da kein Wiederholkennzeichen zulässig.
Bei Klasse B ist dann bei einem Bulldog MIt ZGG von 3.5 to und einen 750 kg Einachshänger Schluss.
Das Zulassen und Versichern ist nicht das primäre Problem. Das geht ganz regülar, wie jedes Auto/Hänger.
Die Falle liegt in der Nutzung, die den LOF Richtlinien unterliegen.
Die Kennzeichenfarbe ist zweitrangig, denn sie sagt bei Grün nur aus: Im Regelfall steuerfrei (man kann aber auch Wochen oder Montasweise/ganzjährig Steuern zahlen, weil man halt stellenweise nicht LOF nutzt), und bei Schwarz im Regelfall steuerpflichtig.
*****************************************
Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen:
Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende.
Landschaftspflege, Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes.
Landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten.
Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetrieblich Maschinenverwendung.
Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen.
Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.
****
Unter 6 km/h braucht man sich ja keine Sorgen machen.
Darüber:
MIt der Grünen NUmmer bzw. anerkannter LOF-NUtzung und den Beiträgen zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die u.a. die Versicherung der Hänger.. mit einschließt, sind deine Ausführungen ja korrekt.
Ohne LBG-Beitrag musst Du alles einzeln versichern und keine Wiederholkennzeichen...
Das Problem liegt in der logischen Verknüpfung "und für LOF" Zwecke eingesetzt werden.
Nicht zu LOf gehören u.a.:
- das Holzholen aus dem Wald, wenn man selbst keinen Wald hat,
- Fahrten und das Transportieren von Fracht jedglicher Art, das nicht zum
Betrieb/Erhalt.. des eigenen Hofes oder eines Nachbarhofes dient
- Fahrten zu Treffen oder der Berufsschule ...
Liegt keine LOF Nutzung vor so gilt hier die normale Füherscheinregelung, Zulassung und Steuerregelungen.
- Aus der LOF-Zugmaschnine wird ein Kraftfahrzeug, das mit einem für das
zGG ... erforderlichen Füherschein zu bewegen ist.
- Das Kraftfahrzeug ist in dem Fall auch steuerpflichtig
Für den Hänger gilt dann auch auf einmal die Beschränkungen des normalen Führerscheins, was Anzahl, Achsen, und Gewichte angeht. Er ist dann ebenfalls steuer- und versicherungspflicht und zulassungpflichtig, da kein Wiederholkennzeichen zulässig.
Bei Klasse B ist dann bei einem Bulldog MIt ZGG von 3.5 to und einen 750 kg Einachshänger Schluss.
Das Zulassen und Versichern ist nicht das primäre Problem. Das geht ganz regülar, wie jedes Auto/Hänger.
Die Falle liegt in der Nutzung, die den LOF Richtlinien unterliegen.
Die Kennzeichenfarbe ist zweitrangig, denn sie sagt bei Grün nur aus: Im Regelfall steuerfrei (man kann aber auch Wochen oder Montasweise/ganzjährig Steuern zahlen, weil man halt stellenweise nicht LOF nutzt), und bei Schwarz im Regelfall steuerpflichtig.
*****************************************
Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen:
Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende.
Landschaftspflege, Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes.
Landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten.
Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetrieblich Maschinenverwendung.
Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen.
Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.
****
hallo
ein kleines Beispiel aus aus dem alltag.
LuF gespann mit zulassungsfreien 25 km hänger wurde in der 30 zone geblitzt.
Beim 40 oder 50 km schlepper kein thema.
folge fahren ohne zulassung und ohne versicherungschutz mind. 3 punkte für fehlende zulassung , und evt. fahren ohne führerschein zb bei neuen pkw führerschein und die kosten für die Überschreitung .
Die sollte schon vorher wissen wenn man unterwegs ist.
mfg Möller
ein kleines Beispiel aus aus dem alltag.
LuF gespann mit zulassungsfreien 25 km hänger wurde in der 30 zone geblitzt.
Beim 40 oder 50 km schlepper kein thema.
folge fahren ohne zulassung und ohne versicherungschutz mind. 3 punkte für fehlende zulassung , und evt. fahren ohne führerschein zb bei neuen pkw führerschein und die kosten für die Überschreitung .
Die sollte schon vorher wissen wenn man unterwegs ist.
mfg Möller
Hallo Zusammen
Um mal wieder zum Thema zurückzukommen,ich fahre mit einem Holder A10 und einem Multicaranhänger und das funktioniert super(technisch) deshalb wird es mit einem AM2 auch super gehen.
Den einzigsten Nachteil den ich sehe ist das Rückwärtsfahren, was allerdings mit einem Knicklenker deutlich einfacher ist als mit einem "normalen" Schlepper.
Aber man kann den Multicaranhänger auch von Hand schieben zumindestens auf befestigten strassen,ausserdem kann man ihn hydraulisch kippbar bekommen was in der grösse sehr selten ist aber ungemein hilfreich.
Fazit: Ich würde ihn mir immer wieder holen und ein AM2 und ein Multicarhänger ist ein super gespann.
Um mal wieder zum Thema zurückzukommen,ich fahre mit einem Holder A10 und einem Multicaranhänger und das funktioniert super(technisch) deshalb wird es mit einem AM2 auch super gehen.
Den einzigsten Nachteil den ich sehe ist das Rückwärtsfahren, was allerdings mit einem Knicklenker deutlich einfacher ist als mit einem "normalen" Schlepper.
Aber man kann den Multicaranhänger auch von Hand schieben zumindestens auf befestigten strassen,ausserdem kann man ihn hydraulisch kippbar bekommen was in der grösse sehr selten ist aber ungemein hilfreich.
Fazit: Ich würde ihn mir immer wieder holen und ein AM2 und ein Multicarhänger ist ein super gespann.
hallo
ich habe an meinem a 12 einen einachsanhänger 1,50 x 3m .die achse sitzt im letzten drittel ( früher so üblich um die schlepper achse zubelasten , keine allrad schlepper )
ohne abe , keine nötig weil vor 196???.
Orginal DKW 15 zoll 5.00 , jetzt vw 13 Zoll 175/70-13 paßt von der Deichsel zu holder
belade ausgewogen, bis am a12 die hinterreifen anfangen breit zuwerden .
ergibt max zirka 2tonnen .
Geht bergauf wie runter .
habe auch schon multicar in erwägung gezogen wegen kipper ,
aber preis im internet 800 Euro und Höhe haben mich abgehalten .
Vielleicht kann mann was mit kleineren rädern was machen( Bodenfreiheit beachten ).
mfg möller
ich habe an meinem a 12 einen einachsanhänger 1,50 x 3m .die achse sitzt im letzten drittel ( früher so üblich um die schlepper achse zubelasten , keine allrad schlepper )
ohne abe , keine nötig weil vor 196???.
Orginal DKW 15 zoll 5.00 , jetzt vw 13 Zoll 175/70-13 paßt von der Deichsel zu holder
belade ausgewogen, bis am a12 die hinterreifen anfangen breit zuwerden .
ergibt max zirka 2tonnen .
Geht bergauf wie runter .
habe auch schon multicar in erwägung gezogen wegen kipper ,
aber preis im internet 800 Euro und Höhe haben mich abgehalten .
Vielleicht kann mann was mit kleineren rädern was machen( Bodenfreiheit beachten ).
mfg möller
Bernd,
Es besteht immer die Möglichkeit ein eigentlich steuerfreies Gerät für den Zeitraum einer eigentlich steuerpflichtigen Nutzung beim Finanzamt/Zulassungsstelle zu versteuern (Kfz Steuer). Ist eigentlich kein Problem.
Gehst zum Finanzamt. Papiere der betroffenen Geräte ggf. mitnehmen, damit die Steuer errechnet werden kann. Dann bekommt Du für den Zeitraum einen Steuerbescheid/Steuerquittung, die führt man in dem betreffenden Zeitraum mit und Gut ist. Am Kennzeichen - Vorsicht bei Wiederholkennzeichen! Die sollen da meines Wissens ausgeschlossen sein. -ändert sich nichts.
Man kann auch für das ganze Jahr buchen. Spart dann einiges an Aufwand,vor allem bei leichten Schleppern.
Und Kontakt mit der Versicherung zwecks temporärer Nutzungsänderung aufnehmen; ist meistens nur Formsache (Damit auch da nichts anbrennt! Ggf Anderes Risiko = ggf. gravierend anderer Beitrag oder die Nutzung in den Bedingungen ausgeschlossen.), dass die Bescheid wissen.
Beispiel:
- Pferdeanhänger als Hobbyhänger.. zugelassen wird nicht zum
Pferdetransport verwendet. Du machst damit einen Umzug... Wenn man die
Ladung von aussen sieht, empfiehlt sich eine Versteuerung. Wenn nicht..
gewissensentscheidung/Riskioentscheidung gem. eigenem Glücksfaktor.
- Du hast Unimog mit Tieflader und möchtest mehrere Fahzeuge für einen
befreundeten Händler damit überführen oder Transporte durchführen,
empfiehlt sich anmelden. Und das ganze natürlich auch mit der
Versicherung abgestimmt. Transporte erfolgen natürlich unentgeldlich,
sonst hast Du gleich einen Transportgewerbebetrieb aufgemacht ... .
Privatfahrten:
Dann holt man ében mal die Flasche xxx aus dem Nachbarort. Oder der Sack Torf aus X ist immer besonders gut (Tomaten werden groß wie Kürbisse). Oder man ist unterwegs um ... .Ist eine Frage der Schlagfertigkeit und Glaubwürdigkeit und Gutmütigkeit bei der Rennleitung, falls Kontolle.
Schleppertreffen: Fällt im heimischen und benachbarten Gefilden und/oder auf
dem flachen Land nicht unbedingt auf (.s Privatfahrten).
Darüber wieder eine Sache.... und das Risiko ohne
Versicherungsschutz.- es reicht wenn Dir einer reinfährt -
nicht vergessen.
Gruss
Biggi
Es besteht immer die Möglichkeit ein eigentlich steuerfreies Gerät für den Zeitraum einer eigentlich steuerpflichtigen Nutzung beim Finanzamt/Zulassungsstelle zu versteuern (Kfz Steuer). Ist eigentlich kein Problem.
Gehst zum Finanzamt. Papiere der betroffenen Geräte ggf. mitnehmen, damit die Steuer errechnet werden kann. Dann bekommt Du für den Zeitraum einen Steuerbescheid/Steuerquittung, die führt man in dem betreffenden Zeitraum mit und Gut ist. Am Kennzeichen - Vorsicht bei Wiederholkennzeichen! Die sollen da meines Wissens ausgeschlossen sein. -ändert sich nichts.
Man kann auch für das ganze Jahr buchen. Spart dann einiges an Aufwand,vor allem bei leichten Schleppern.
Und Kontakt mit der Versicherung zwecks temporärer Nutzungsänderung aufnehmen; ist meistens nur Formsache (Damit auch da nichts anbrennt! Ggf Anderes Risiko = ggf. gravierend anderer Beitrag oder die Nutzung in den Bedingungen ausgeschlossen.), dass die Bescheid wissen.
Beispiel:
- Pferdeanhänger als Hobbyhänger.. zugelassen wird nicht zum
Pferdetransport verwendet. Du machst damit einen Umzug... Wenn man die
Ladung von aussen sieht, empfiehlt sich eine Versteuerung. Wenn nicht..
gewissensentscheidung/Riskioentscheidung gem. eigenem Glücksfaktor.
- Du hast Unimog mit Tieflader und möchtest mehrere Fahzeuge für einen
befreundeten Händler damit überführen oder Transporte durchführen,
empfiehlt sich anmelden. Und das ganze natürlich auch mit der
Versicherung abgestimmt. Transporte erfolgen natürlich unentgeldlich,
sonst hast Du gleich einen Transportgewerbebetrieb aufgemacht ... .
Privatfahrten:
Dann holt man ében mal die Flasche xxx aus dem Nachbarort. Oder der Sack Torf aus X ist immer besonders gut (Tomaten werden groß wie Kürbisse). Oder man ist unterwegs um ... .Ist eine Frage der Schlagfertigkeit und Glaubwürdigkeit und Gutmütigkeit bei der Rennleitung, falls Kontolle.
Schleppertreffen: Fällt im heimischen und benachbarten Gefilden und/oder auf
dem flachen Land nicht unbedingt auf (.s Privatfahrten).
Darüber wieder eine Sache.... und das Risiko ohne
Versicherungsschutz.- es reicht wenn Dir einer reinfährt -
nicht vergessen.
Gruss
Biggi
Moin.........
Ich spreche nur für mich:
Wie bekannt, ist mein Schlepper mit grüner Nr. zugelassen, im Antrag auf Befreiung (war der Tipp bzw. das Angebot des Finanzamtes) habe ich nur Oldtimer eingetragen.
Der Steuerbescheid lautete: LFO im Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr. Ich habe aber definitiv keine Landwirtschaft, meine Rasenfläche um´s Haus sind max 700 qm.
Jetzt könnte man sich die Frage stellen, was ich den nun darf. In den Wald ja oder nein? In den Feldweg mit dem Zusatz "Nur Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr" ja oder nein?
Oldtimertreffen ja oder nein? Zulassungsfreie Anhänger ja oder nein?
Schwarze Kennzeichen (Anhänger) hinter dem Schlepper ja oder nein?
Kl 2 mit 2 Achsanhänger ja oder nein?
Ohne hier nun pissig sein zu wollen: Ich möchte den Scherif sehen, der das alles überblickt.
Was die Versicherung nun angeht, ich habe mir eine gesucht, die insoweit (siehe oben) ohne jedliche Beschränkung für 61 Teuros den Schlepper versichert hat.
Für mich sieht das ganze abschliessend so aus, egal, Gesetz hin oder her: Ich fahre in den Wald, lade Gartenmüll ab, leer zurück oder leer hin, hole Holz. Zur Zeit noch mit Einachsanhänger schwarze Nummer, Multicaranhänger ist geplant. Ich fahre mit dem PKW Anhänger zur Apfelernte und anschliessend zur Mosterei. Gleiches gilt für Treffen, entweder mit Anbaugerät oder ohne. Oder einfach nur mal spazieren, durch den Wald, oder Feldwege oder Strasse........zum Tanken, wie auch immer........
Und den Scherif möchte ich sehen, der das alles in Erwägung zieht bzw. das alles weiss. Der Schlepper hat TÜV, ist zugelassen und gut is.........
Abschliessend: Wo kein Kläger, da kein Richter.........kann man z.B. auf die rote 07ner Nummer übertragen...........ist nichts anderes, auch da gibt´s diverse "Fußangeln", oder die schwarze, normale Zulassung.
Hätte ich übrigens auch machen können, mit Antrag auf Steuebefreiung. Es wäre schlussendlich auf´s gleiche ´rausgekommen: Alles oder nichts geht........
Viele Grüße Thommi
Ich spreche nur für mich:
Wie bekannt, ist mein Schlepper mit grüner Nr. zugelassen, im Antrag auf Befreiung (war der Tipp bzw. das Angebot des Finanzamtes) habe ich nur Oldtimer eingetragen.
Der Steuerbescheid lautete: LFO im Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr. Ich habe aber definitiv keine Landwirtschaft, meine Rasenfläche um´s Haus sind max 700 qm.
Jetzt könnte man sich die Frage stellen, was ich den nun darf. In den Wald ja oder nein? In den Feldweg mit dem Zusatz "Nur Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr" ja oder nein?
Oldtimertreffen ja oder nein? Zulassungsfreie Anhänger ja oder nein?
Schwarze Kennzeichen (Anhänger) hinter dem Schlepper ja oder nein?
Kl 2 mit 2 Achsanhänger ja oder nein?
Ohne hier nun pissig sein zu wollen: Ich möchte den Scherif sehen, der das alles überblickt.
Was die Versicherung nun angeht, ich habe mir eine gesucht, die insoweit (siehe oben) ohne jedliche Beschränkung für 61 Teuros den Schlepper versichert hat.
Für mich sieht das ganze abschliessend so aus, egal, Gesetz hin oder her: Ich fahre in den Wald, lade Gartenmüll ab, leer zurück oder leer hin, hole Holz. Zur Zeit noch mit Einachsanhänger schwarze Nummer, Multicaranhänger ist geplant. Ich fahre mit dem PKW Anhänger zur Apfelernte und anschliessend zur Mosterei. Gleiches gilt für Treffen, entweder mit Anbaugerät oder ohne. Oder einfach nur mal spazieren, durch den Wald, oder Feldwege oder Strasse........zum Tanken, wie auch immer........
Und den Scherif möchte ich sehen, der das alles in Erwägung zieht bzw. das alles weiss. Der Schlepper hat TÜV, ist zugelassen und gut is.........
Abschliessend: Wo kein Kläger, da kein Richter.........kann man z.B. auf die rote 07ner Nummer übertragen...........ist nichts anderes, auch da gibt´s diverse "Fußangeln", oder die schwarze, normale Zulassung.
Hätte ich übrigens auch machen können, mit Antrag auf Steuebefreiung. Es wäre schlussendlich auf´s gleiche ´rausgekommen: Alles oder nichts geht........
Viele Grüße Thommi
Hallo Tommioh,
Das mit der grünen Nummer ist immer wie z.B. in Deinem Fall arg vom Landkreis und Bundesland abhängig.
In einigen Regionen reicht allein der Begriff Traktor und es gibt ein grünes Schild. Bei uns hat der Landkreis bzw. Finanzamt bezgl. grüner Nummer folgende Devise/Richtlinie: Taucht LOF ... nicht in Steuererklärung des Halters auf, keine grüne Nummer. Der Rest hat Bestandsschutz.
Bei meinem alten Herren (anderes Bundesland) wäre grüne Nummer zu bekommen, aber da ist dann wieder Bedingung LBG Mitgliedschaft.
Und dann ist es wieder ein Rechenthema. Ich habe jetzt den Mindestbeitrag nicht im Kopf, aber in meinem Fall hätte ich draufgezahlt, und die LOF Einschränkungen. Und dann kommt noch hnzu, daß die Fahrzeuge mit der neuen Zulassungsordnung im Landkreis des Hauptwohnsitzes zugelassen werden müssen. Also gelten die dortigen Spielregeln.
Ich zahle für meinen 50.-€ Haftpflicht, da "Oldtimer" und habe mit der Versicherung zusätzliche die LOF Nutzung im "beschränkten" Umfang beitragsfrei herausgehandelt. Wenn ich die Steuer mit einrechne sind das vielleicht <=70,-€ mehr für das rundum sorglos Paket als Du zahlst.
(Teuer wird die Sache, wenn die Zugmaschine kein "Oldtimer" ist und man regulär versichern muss. Da liegt dann die Versicherung bei schwarzem Kennzeichen um die 600.-.)
Und da das Thema so komplex ist, "blickt" es kaum ein Sheriff (außer z.B. im Altkreis Warburg (War auch glaube ich mal hier ein Beitrag), wo das Thema genau das Steckenpferd eines der Herren von der Rennleitung ist) oder er drückt von vorneherein ein Auge zu, da er - oder sein Kumpel - selbst so ein Gefährt hat.
Das "nicht blicken "ist aber auch nicht tragisch. Wie Du schon sagst, wo kein Kläger ... Und was bei einem Unfall ist und wer da zu welchen Erkenntnissen kommt, bleibt abzuwarten. Wichtig ist primär, dass Versicherungsschutz besteht.
Und da Du ja alle Führerscheine hast, beschränkt sich Dein Risiko maximal auf die Steuergeschichte, und selbst da hängt ggf. das Finanzamt mit drin.
Schlußendlich ist das Ganze nicht anderes als eine Mischung aus eigener Risikobereitschaft und der Spielwiese, die einen die Umgebung läßt.
Gruß
Biggi
Das mit der grünen Nummer ist immer wie z.B. in Deinem Fall arg vom Landkreis und Bundesland abhängig.
In einigen Regionen reicht allein der Begriff Traktor und es gibt ein grünes Schild. Bei uns hat der Landkreis bzw. Finanzamt bezgl. grüner Nummer folgende Devise/Richtlinie: Taucht LOF ... nicht in Steuererklärung des Halters auf, keine grüne Nummer. Der Rest hat Bestandsschutz.
Bei meinem alten Herren (anderes Bundesland) wäre grüne Nummer zu bekommen, aber da ist dann wieder Bedingung LBG Mitgliedschaft.
Und dann ist es wieder ein Rechenthema. Ich habe jetzt den Mindestbeitrag nicht im Kopf, aber in meinem Fall hätte ich draufgezahlt, und die LOF Einschränkungen. Und dann kommt noch hnzu, daß die Fahrzeuge mit der neuen Zulassungsordnung im Landkreis des Hauptwohnsitzes zugelassen werden müssen. Also gelten die dortigen Spielregeln.
Ich zahle für meinen 50.-€ Haftpflicht, da "Oldtimer" und habe mit der Versicherung zusätzliche die LOF Nutzung im "beschränkten" Umfang beitragsfrei herausgehandelt. Wenn ich die Steuer mit einrechne sind das vielleicht <=70,-€ mehr für das rundum sorglos Paket als Du zahlst.
(Teuer wird die Sache, wenn die Zugmaschine kein "Oldtimer" ist und man regulär versichern muss. Da liegt dann die Versicherung bei schwarzem Kennzeichen um die 600.-.)
Und da das Thema so komplex ist, "blickt" es kaum ein Sheriff (außer z.B. im Altkreis Warburg (War auch glaube ich mal hier ein Beitrag), wo das Thema genau das Steckenpferd eines der Herren von der Rennleitung ist) oder er drückt von vorneherein ein Auge zu, da er - oder sein Kumpel - selbst so ein Gefährt hat.
Das "nicht blicken "ist aber auch nicht tragisch. Wie Du schon sagst, wo kein Kläger ... Und was bei einem Unfall ist und wer da zu welchen Erkenntnissen kommt, bleibt abzuwarten. Wichtig ist primär, dass Versicherungsschutz besteht.
Und da Du ja alle Führerscheine hast, beschränkt sich Dein Risiko maximal auf die Steuergeschichte, und selbst da hängt ggf. das Finanzamt mit drin.
Schlußendlich ist das Ganze nicht anderes als eine Mischung aus eigener Risikobereitschaft und der Spielwiese, die einen die Umgebung läßt.
Gruß
Biggi
Hallo Holderfreunde , wie ihr euch denken könnt hab ich mir jetzt nicht alle Beiträge durchlesen , doch ich spreche aus Erfahrung.
Wir besitzen ein Holder AM2 an den wir ein 2Achsenanhänger gemacht haben , ich muss sagen es gibt keine Probleme damit , das Fahrverhalten wird meines Erachtens nicht beinschränkt.
Das einzige Problem an der Sache ist das der Anhänger bestimmt mehr wiegt als der Trecker , deswegen empfehle ich zu Radgewichten oder Zwillingsreifen,
ansonsten bekommt man Probleme im Masch , weil der Trecker nicht seine volle Kraft auf den Boden kriegen kann.
Tschüss
Gruß
bahapi
Wir besitzen ein Holder AM2 an den wir ein 2Achsenanhänger gemacht haben , ich muss sagen es gibt keine Probleme damit , das Fahrverhalten wird meines Erachtens nicht beinschränkt.
Das einzige Problem an der Sache ist das der Anhänger bestimmt mehr wiegt als der Trecker , deswegen empfehle ich zu Radgewichten oder Zwillingsreifen,
ansonsten bekommt man Probleme im Masch , weil der Trecker nicht seine volle Kraft auf den Boden kriegen kann.
Tschüss
Gruß
bahapi