Straßen mit Edii

Der Platz zum austauschen!
Bene
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Beitrag von Bene »

Hallo

Ich weis das es im Forum schon häufig diskutiert wurde und ich kenne auch den Auszug aus der STVZO im Forum.
Hab mir den letztens erst mal durchgelesen und hab dazu jetzt doch mal eine Frage. Also Einachser mit Hänger ist klar( Beleuchtung, Zulassung, LoFo etc)
aber wie schaut das ganze mit eine Aufsitzkarre oder mit einem Mähwerk ( bei der EDII ja mit Sitz) aus.
1. Darf ich damit auf Öffentliche Straßen? wenn ja-
2. Brauch ich eine Beleuchtung, bzw Bremslicht, Blinker etc?
3. Darf diese selbstgebaut sein? und
4. wie schuat es mit TÜV, Zulassung etc aus?
Habt ihr damit erfahrung?
Mir ist wichtig da ich in einer Stadt wohne das ich das ganze Legal bewegen kann, auch ohne LoFo.
Auch weis ich nicht wie die Verkershüter bei uns so was sehen. Also sollte als Rechtlich Legal sein.

Ich hoffe ich nerv euch nicht mit diesem Tema,

MFG Bene
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hansapower
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Beitrag von hansapower »

Ohne Lafo-Nutzung:
1. nein, wenn das Gespann mehr als 6 km/h läuft, und wenn es dafür (6 km/h) keine BE gibt
2. Beleuchtung und Blinker ja, Bremslicht nein.
3. Beleuchtung selbstgebaut eventuell ja, aber nur mit BE-Segen vom TÜV
oder meinst Du, die Aufsitzkarre selbstgebaut? Kaum Chancen beim TÜV!!
4. Zulassung???? Würde ich nicht machen. Bedeutet TÜV alle 2 Jahre, eventuell auch ASU (sofern die bei diesen Stinkern überhaupt möglich ist), ausserdem Versicherungsschutz.....

Wenn nicht Lafo-Nutzung zum Zuge kommt, gibts über eingetragene 6 km/h nach $18 StVZO keine legale Nutzung auf öffentlichen Straßen!!

Karl
Bene
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Beitrag von Bene »

Danke

Das heist entweder auf 6km/h drosseln oder viel Geld zahlen. Das ist natürlich nicht so toll. Aber ich denke wenn ich auf die Straße will bleibt mir nur ein Hänger mit Zulassung. Schade ich hoffte es geht einfacher.
Oder...
Ist ein Einachser mit Mähwerk(bei EDII ja mit sitz) nicht eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine bis 20km/h? Beleuchtung liese sich ja noch nachrüsten.

MFG Bene
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holderfahrer
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Beitrag von holderfahrer »

Hallo
der Holder ist eine selbstfahrende arbeitsmaschiene bis 20 km/h (aber auch nur bei lof nutzung),keine chance wenn keine lof nutzung vorhanden.Bleibt dir nur 6km/h
Holdergruß Manuel
Ein Holder geht durch dick und dünn
hansapower
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Beitrag von hansapower »

Beleuchtung brauchst Du in jedem Fall.
Drosseln ginge event. übers Getriebe, wenn die Gänge, in denen er über 6 km/h rennt, dauerhaft gesperrt werden.
Mein Hansa hat 3 Vorw.Gänge und ein Vorgelege für Straßen- oder Ackerbetrieb. Das Vorgelege ließe sich recht einfach sperren. Habs mit dem TÜV-Menschen schon mal durchgesprochen, er würds abnehmen, da er im 3, Gang der kleinen Gruppe nur 7,2 km/h geht. Das könnt er vertreten, meint er.

Wie´s beim Holder getriebemäßig aussieht, weis ich leider nicht.

Karl
hansapower
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Beitrag von hansapower »

übrigens ist er das,
http://www.youtube.com/watch?v=s51D5ElXYdA
die Sitzkarre gibts nicht mehr, da sie zu verbastelt war. Der, der draufsitzt, ist ein Kollege.

Karl
Bene
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Beitrag von Bene »

Hab bei der EDII ein klassiches 4. Gang getriebe,da müsste sich was machen lassen der 3.Gang läuft auch ca 7km/h, ist besser als nichts.
Wie wäre es wenn ich eine "6"km/h zulassung bekomme, Sitzkarre oder Hänger müssen die dann eine BE haben? oder darf ich dann selbst Bastelln? Beleuchtung wäre für mich als Mechaniker nicht schwer hinzu bekommen.

Wollte jetzt trotzdem mal schauen was ein Hänger mit Beleuchtung bzw ABE so kostet und was dafür so Steuern und Versicherung anfallen, vielleicht geht es ja auch über ein H-Kenzeichen. AU braucht er sicher nicht.

MFG Bene

P.s. super Hansa!!!!
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biggi
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Beitrag von biggi »

H. Kennzeichen sind 190.-€ jeweils für Schlepper und Hänger.

Beides ist einzeln zuzulassen .... .

Dann lieber nach Gewicht besteuern sind glaube ich 5.60€ pro 200 Kg.
Bene
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Beitrag von Bene »

Das klingt doch garnicht so schlecht.
Danke für diese Angaben.

MFG bene
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jp
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Beitrag von jp »

Soviel ich weiß gibt es die 6km/h-Zulassung bzw. Nicht-Zulassung nicht mehr.
Gilt nur noch für Bestand, also alte Fahrzeuge, die schon mal auf 6 km/h gedrosselt wurden.
Habe ich kürzlich irgentwo gelesen.
Gruß
Joachim
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hansapower
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Beitrag von hansapower »

Das wäre natürlich extrem sch...

.....und es stimmt, ich hab gerade nachgesehen, der §18 StVZO ist seit 01.03.07 aufgehoben.
Ich glaub, mich tritt ein Pferd.
Bene
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Beitrag von Bene »

Kann sein es gibt ja jetzt nicht mehr nur die STVZO sondern die FZV für die zulassung, dort hab ich auf die schnelle auch nichts von einer 6km/h befreiung gelesen.
Holder B12
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Bene
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Beitrag von Bene »

Aber es steht dort das selbstfahrende Arbeitsmachinen von der Zulassung befreit sind..."Auszug"

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

1. folgende Kraftfahrzeugarten:

a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,(Einachser mit Mähwerk????)

b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,

vielleicht haben sie mal was verbessert!!!

Wo kann man da mal nachfragen wer kennt sich da aus im Deutschen Rechts Dschungel?

Bene

Info von www.stvzo.de
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hansapower
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Beitrag von hansapower »

...einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für lafo Zwecke.... etc etc etc

Kommt auf das Selbe raus, wie vorher. Die Forums-Diskussionen haben ergeben, daß man glaubhaft eine lof-Nutzung darstellen muß. Die Hintergründe, wieviel Tagwerk Acker Du als Hobbygärtner dazu brauchst (oder auch nicht), wurden auch schon zigmal durchgekaut.
Mein Fazit daraus ist, daß der Stern dieser alten Maschinen noch bis vor kurzem "nur" stetig am Untergehen war.
Aber seit dieser unerwarteten Änderung der StVZO ist er nun vollends abgesoffen.

FZV sagt mir grad nix. Ich werd wohl diesen TÜV-Menschen bei Gelegenheit nochmal packen. Ein bisserl was geht immer, heißts bei uns in Bayern.

Karl
holderfahrer
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Beitrag von holderfahrer »

HAllo
hab mal was zur FZV herausgesucht.wen es interressiert kann ja mal in ruhe lesen.

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php

Holdergruß Manuel
Ein Holder geht durch dick und dünn
Bene
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Beitrag von Bene »

FZV ist wohl ein teil aus der STVZO was für die Zulassung der KFZ zuständig ist,
Fahrzeug Zulassungsverordnung.
Aber es schaut echt düster aus, als nicht Lof Nutzer.
Würde mich aber auch interresieren was der TÜV sagt. Bitte um INFO.
Danke
Holder B12
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Beitrag von Der mit dem Holder tanzt »

tja männer,
nix is mehr umsonst, sogar den tod bezahlt man noch mim leben
gruß

Philipp
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Beitrag von hansapower »

Der mit dem Holder tanzt postete
tja männer,
nix is mehr umsonst, sogar den tod bezahlt man noch mim leben
gruß

Philipp
DAS hat mir jetzt nicht wirklich weitergeholfen.
hansapower
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Beitrag von hansapower »

wäre vielleicht eine Möglichkeit?

http://db.flensburg.de/buergerinfo/publ ... ukt_ID=129
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Beitrag von hansapower »

und hier die gesetzl. Regelung. Beachte StVZO §17 Abs. 2
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_17.php
Bene
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Beitrag von Bene »

Da sind die 6km/h wieder
§1 der FZV

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.

Gruß Bene
Holder B12
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Bene
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Beitrag von Bene »

Obwohl mir die Idee mit der Roten Oldtimer Nummer auch sehr gut gefähllt.
Man müsste zumindest nicht die Geschwindigkeit drosseln. Und einen Grund für eine Probefahrt gibt es oft genug.

Bene
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Beitrag von jp »

Ich habs jetzt gefunden. 6kmh gibt es für alte Fahrzeuge definitiv seit 1997 nicht mehr.
Ihr könnt es hier gerne selbst nachlesen: http://www.deuvet.de/archiv/pdf/1997/Um ... %20kmh.pdf

Gruß
Joachim

PS. Was spricht bei einem Einachser gegen die LOF-Nutzung? Strohballen oder Sack Kartoffeln aufgeladen und gut ist.
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Bene
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Beitrag von Bene »

O.K. das heist es gibt die 6km/h regel noch, aber man kann nicht ein FZG umrüsten. Danke für diese INFO.-

Bene
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Beitrag von jp »

Genau!
Hab mich nicht ganz richtig ausgedrückt.
Ich meinte, daß es das für alte Fahrzeuge nicht mehr gibt, die noch nicht auf 6kmh reduziert sind.
Der Bestandschutz bleibt natürlich.
Gruß
Joachim
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