Hallo
Wer kann mir weiterhelfen?
Gibt es für den B10 einen "Überrollbügel"? Oder wie habt Ihr die Forderung der landw. Berufsgenossenschaft umgangen?
Mein B10D soll weiterhin landwirtschaftlich nutzbar sein, aber auch gleichzeitig dem Original entsprechend aussehen.
Habe gehört, daß irgendwo ein Schreiben existieren soll, nachdem Schlepper bis zu einer gewissen Spurbreite/Bauhöhe keinen Bügel benötigen. Aber schriftliche Bestätigungen konnte mir niemand geben.
Muß dies individuell mit der BG abgesprochen werden?
Besten Dank im Voraus.
Holdergruß,
EV
Umsturzsicherung am B10
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- Registriert: Fr 25. Mär 2005, 00:18
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Hallo
Nicht jeder schlepper braucht einen umsturzbügel auch wenn er landwirtschaftlich genutzt wird.Meines wissens müssen schlepper bid zu einer bestimmten größe keinen Bügel haben.Einfach mal bei der BG Nachfragen, damit ganz sicher gegangen wird.Berichte anschliessend mal was nun pflicht ist.
Holdergruß Manuel
Nicht jeder schlepper braucht einen umsturzbügel auch wenn er landwirtschaftlich genutzt wird.Meines wissens müssen schlepper bid zu einer bestimmten größe keinen Bügel haben.Einfach mal bei der BG Nachfragen, damit ganz sicher gegangen wird.Berichte anschliessend mal was nun pflicht ist.
Holdergruß Manuel
Ein Holder geht durch dick und dünn
Hallo.
Die BG hat mir nun geantwortet: Für den B10 ist keine Umsturzsicherung erforderlich (landw. BG Unterfranken) -telefonische Mitteilung
Auf meine Bitte hin, erhielt ich eine schriftl. Bestätigung (Für all die nicht so sachkundigen Prüfer der BG). bzw.
Ein Außendienst-Mitarbeiter der BG überbrachte persönlich ein kopiertes Rundschreiben der Gebr. Holder-Maschinenfabrik an die BG (11.11.1976), welches bescheinigt -- Zitat: Die Maschinen B10, A10, A12, A13 und A15 benötigen keinen Bügel. Es kann dafür auch keiner geliefert werden.--
Weiterhin im Schreiben div. Zugmaschinen aufgelistet mit Angabe der Umsturzsicherungsnummer u. LPG-Prüfung Nr.
>Auch wenn die BG die "neuen" Medien, wie Internet u. EMail etwas stiefmütterlich behandelt (eine Adresse für alle Anliegen an die BG; EMail Antworten eher selten), so erfüllt sie ihre Antworten doch vorbildlich.
Holdergruß
Die BG hat mir nun geantwortet: Für den B10 ist keine Umsturzsicherung erforderlich (landw. BG Unterfranken) -telefonische Mitteilung
Auf meine Bitte hin, erhielt ich eine schriftl. Bestätigung (Für all die nicht so sachkundigen Prüfer der BG). bzw.
Ein Außendienst-Mitarbeiter der BG überbrachte persönlich ein kopiertes Rundschreiben der Gebr. Holder-Maschinenfabrik an die BG (11.11.1976), welches bescheinigt -- Zitat: Die Maschinen B10, A10, A12, A13 und A15 benötigen keinen Bügel. Es kann dafür auch keiner geliefert werden.--
Weiterhin im Schreiben div. Zugmaschinen aufgelistet mit Angabe der Umsturzsicherungsnummer u. LPG-Prüfung Nr.
>Auch wenn die BG die "neuen" Medien, wie Internet u. EMail etwas stiefmütterlich behandelt (eine Adresse für alle Anliegen an die BG; EMail Antworten eher selten), so erfüllt sie ihre Antworten doch vorbildlich.
Holdergruß