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Verfasst: Di 24. Aug 2010, 11:20
von Holderbusch
moin,
ich möchte nur mal kurz etwas unerfreuliches mitteilen.
ein kollege von mir hat seinen b12 mit motorschaden verkauft. der käufer des b12 bietet jetzt diesen defekten motor bei einem internetauktionshaus an und beschreibt diesen motor als überholt an mit reichlich kompression und alles top.
Kurzum: der motor hat fertig!!!
ich finde das sehr verwerflich und deshalb schreibe ich auch diese kleine warnung.
sollte jemand von euch auf diesen motor bieten oder ihn gar ersteigern, wird er keine freude daran haben. finger weg!!!
wenn jemand die artikelnr. haben möchte, dann sende ich sie gern als pn.
gruss
holderbusch
Verfasst: Di 24. Aug 2010, 12:33
von Jens_D
Lach,
was etwas Farbe ausmacht.
Ist das der mit dem angeblich neuem Kolben?
Jens
Verfasst: Di 24. Aug 2010, 12:44
von Holderbusch
hallo jens,
der kolben war neu, dass stimmt auch nur hat ihn mein kollege selber bezahlt und auch eingebaut. dann hat er selber mangels kenntnis die ölpumpe entlüftet (allerdings nicht richtig) so das der motor nach kurzer probefahrt wieder einen kolbenfresser hatte. dann haben wir ihn gemeinsam zerlegt und deutliche laufspuren am kolben und zylinder und kolbenbolzen festgestellt.
daraufhin wurde er mit motorschaden verkauft (für ein appel und nem ei).
verkauft wurde der b12 ausserdem weil mein kollege die lust dran verloren hat.
dieser b12 steht jetzt ebenfalls zur auktion. dazu äussere ich mich besser nicht.
ich kenne den schlepper ja und weiss um die mängel.
was ich schlimm finde: ist das bewusste verschweigen dieser im kaufvertrag festgehaltenen mängel und so leute getäuscht werden sollen.
mag jetzt jeder denken was er will, ich find's scheisse!!!
gruss
holderbusch
Verfasst: Di 24. Aug 2010, 12:58
von Jens_D
*lach*
Hab mich mit einem Bekannten deswegen gestern schon unterhalten, und mir so etwas gedacht.
Wenn ich nicht so weit weg wohnen würde würde ich den Motor kaufen, und ihm dann um die Ohren schlagen (oder für 50Eur mit nehmen) viel mehr ist der dann ja leider nicht Wert.
Jens
Verfasst: Di 24. Aug 2010, 13:24
von Holderbusch
moin jens,
er könnte ihn ja in teilen verkaufen und auch was zu dem zustand sagen, dass macht er aber nicht, was bezweckt er wohl damit!? (ich weiss es oder denk es mir).
der anlasser wurde auch ausgetauscht, vermutlich gegen einen ...
ih find's immer noch scheisse...
gruss
holderbusch
Verfasst: Di 24. Aug 2010, 13:47
von mwm
gut zu wissen,ein kumpel dem ich grade seinen a12er mit fresser-pleuelbruch richte wollte da mitbieten.
gruss andy
Verfasst: Di 24. Aug 2010, 13:57
von Holderbusch
moin andy,
deshalb hab ich es geschrieben.
es ist für mich auch keine üble nachrede, sondern einfach nur korrekt.
einen guten 600L bekommt man mit etwas geduld ja immer.
beste grüsse
holderbusch
Verfasst: Fr 27. Aug 2010, 23:13
von biggi
Das Problem bei der ganzen Angelegenheit ist die Beweisslast.
Gekauft wie gesehen? oder mündlicher Vertrag?
Waren die Schäden schon beim Kauf vorhanden oder traten sie erst nachher ein?
beispiel:
Kolbenfresser mit zersörter Kurbelwellenlagerung.. ist innerhalb von "Minuten da."
Wie es dazu kommt ist klar, aber hat einer bei der Restauration daran rumgepfuscht?. Einfach mal alles neugierig zerlegt und völlig arglos zusammengabut und ups. Da war noch was, vergessen. Oder hat er nichts falsch gemacht und ist bei der demontage oder Probelauf darauf gestoßen. Öltankreinigigung mit Ölwechsel ohne entlüften... Technikverdagen auf Grund des alter.
Das muss ausgeschlossen werden können.
Das nächste ist. Ein evtl. schwarzes Schaf ist da abgebrüht und lässt sich da wenig beeindrucken:
- Verklagen: Anwaltskosten, Gutachterkosten, Prozesskosten sind vom Kläger vorzuschießen. Da sind dann schnell 2000.-€ erst einmal weg, ohne daß der Bulldog läuft, oder sich etwas tut. Den kann man auch aus Beweissicherungsgründen u.U. nicht eher raparieren als Verfahren abgeschlossen. Und der Termin kann sich hinstrecken. Und endet meistens nicht mit dem 100% Ergebnis. Die Differenz auf der Strecke decken da schon mal die Reparaturkosten.
Also reparieren die meisten klaglos, ohnmächtig vor Wut und mit dem Klappmesserin der Tasche, weil sich der Rest eh finanziell und hobby mäßig eh nicht wirklich lohnt.
Nur wenige packt der ehrgeiz, das jetzt auszukämpfen. Und selbst wenn man nicht gewinnt, hat man dem anderen doch einen eingeschenkt. "Mangels Beweisen.." Und über diese bittere Niederlage und den furchtbaren Fehler kann man dann auch mit ruhigem Gewissen überall ausheulen, denn es ist die gerichtlich bestätigte Wahrheit. Man hat den gesamten Schriftverkehr von beiden Seiten und das Urteil.
Einige potentielle schwarze Schafe sind sogar stellenweise so dreist, dass sie aus einem laut geäußert Verdacht, dass da ein technisches Risiko bestehen könnte, sofort als rufmord oder übe nachrede auslegen können und dann auf einen losgehen.
Man kann das formaljuritisch lösen,
oder pragmatisch.
Reparieren und dann die alte Weisheit: Man sieht sich zweimal im leben.
Mir hat mal jemand auf einem Treffen, als wir uns über ein analoges Thema unterhielten, gesagt: Wenn ich rechne, was mich der Prozess gekostet hat, und dann überlege, was man mein Nachbar für eine Ohrfeige bei einem Kirschendieb gezahlt hat, da kann ich mir eine komplette Kirschplantage kaufen und die Diebe noch persönlich einladen und dann mein Geld direkt an Bedürftige verteilen.
Oder auch ein nette Geschichte/Anekdote.
Zwangsräumung wegen Mietrückständen. Vermieter hat die Wohnung geräumt.
Der eingeplante Möbelwagen kommt aber auf grund einer technischen Panne an dem Tag nicht. Also bleiben die Möbel notdürftig abgesichert erst einmal im Hof stehen. Können auch nicht in der Garage einlagert werden. Zufälligerweise kommt dann die turnusmäßige Spermüllabfuhr am nächsten Tag eher als die Möbelwagen, da kann es schon mal eine Vewechselung geben . Dumm nur, wenn der Restwert der Einrichtung eh kleiner war, als die Mietschulden. Selbst wenn dann dem Vermieter eine Missachtung seiner Sorgfaltspflichten vorgehalten wird, Kann er immer noch generös sagen: "Keine Thema: Übernehme Schaden aus Kulanz. und ohne jedes Anerkenntnis einer Schuld voll . Verrechne ich mit den Schulden des Mieters."...