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Verfasst: So 30. Jul 2006, 21:37
von Gruftl
Ich bin daran mir einen Holder E12 zuzulegen.
Der Besitzer meint das ich diesen nicht zulassen muss da es sich hier um eine sebstfahrende Arbeitsmaschine handelt.
Wie ist es wenn ich einen Anhänger daran mitführe.
Wie handhabt ihr das?
Für Tips bin ich natürlich sehr dankbar.
p.s. Super Forum, schnelle Antwoten und doch fundiert. Ganz wie bei meinem Käfer und dem bugnet.de.
Im Eicherforum ist das leider nicht so.
Also macht weiter so. Freue mich schon auf meinen Holder

Verfasst: So 30. Jul 2006, 22:44
von jp
Lies hier mal nach unter §18 usw.
http://www.schmiedag-hansa-einachser.de/
Kurz: Mit Anhänger zulassungsfrei nur für Land- und Forstwirtschaft. Und wegen der Versicherung der Haftpflicht melden. Versicherungpflicht besteht nämlich trotzdem. Meine Einachser sind bei meiner Versicherung kostenfrei mitversichert. Mußte ich nur der Versicherung melden.
Gruß
Joachim
Verfasst: Fr 4. Aug 2006, 07:17
von hansapower
Verfasst: Fr 25. Aug 2006, 21:04
von Thomas.A
Verfasst: So 24. Jun 2007, 11:43
von angie
Hallo Holderfreunde,
meines Wissens nach haben sich doch die Bedingungen für LoF seit dem 1.3.07 geändert. Wenn ich richtig gelesen habe, dürfen nur noch LoF Betriebe den einachser als LoF Fahrzeug und somit zulassungsfrei nutzen. Privatpersonen ist dies nicht mehr möglich!
Hat jemand schon Erfahrungen mit der Zulassung gemacht?
Wie hilfreich oder nützlich ist eine vorliegende allgemeine Betriebserlaubnis?
Ich möchte nämlich mein Gesapnn einen E12 und einen Anhänger (abgebildet auf Seite 5 aus Mörfelden-Walldorf) auch zum Brennholz machen und Fahrten zur Grünkompostierung nutzen.
Wer hat schon Erfahrungen gemacht?
Grüße yama
Ed2, E12
Verfasst: So 24. Jun 2007, 12:45
von jp
Wo steht das denn, mit dieser Änderung seit dem 01.03.07?
Allgemeine Betriebserlaubnis wird sowieso grundsätzlich benötigt.
Genau für das Holzholen und Grünzeug wegfahren benutze ich auch meinen E12.
Wenn das mit der Änderung stimmt, wie ist dann ein LOF-Betrieb definiert? Genügt es, Mitglied bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zu sein, oder muß man mit der Landwirtschaft Geld verdienen wollen?
Gruß
Joachim
Verfasst: So 24. Jun 2007, 12:59
von Bastian
Hallo,
ich denke mal dass das egal ist. Wenn man, wie hier oft diskutiert, mit Vorschriftsmäßiger Lichtanlage, keinen Auffälligkeiten am Schlepper und Anhänger, Arbeitsklammotten, villeicht noch mit Arbeitsgerät fährt, sollte das gehen. Einachser sind ja keine Lastwagen, die die Polizei ständig kontrolliert. Woher sollen die denn wissen, ob man nur Hobbymäßig oder zu LoF Zwecken unterwegs ist? Die können ja nicht jeden einzelnen kontrolieren.
Wer hat den z. B. mal einen Unfall wegen defekter Bemse mit PKW gehabt? Gibts bei LKW zuhauf.
Verfasst: So 24. Jun 2007, 13:39
von ~alfonso
Ich mahne da zur Vorsicht, in A sind die Gegebenheiten etwas anders aber vergleichbar.
Viele meinen, mit 10 kmh Tafel seis getag. Lt. meiner Versicherung aber nicht. Denn dann darf der Schlepper nur 10 kmh gehen und das muß der Tüv bestätigen. Dann ist der Traktor in Haushaltsversicherung versichert.
Trotzdem fahren hier fast alle einfach so.
Als ich von der Versicherungt SCHRIFTLICH - mündlich ist ja wie man oft lesen kann bei Versicherungen völlig unrelevant - die Versicherung bestätigen lassen wollte, da hat die sich gesträubt.
Das heißt, man ist solange versichert, solange nichts Schlimmeres passiert. Das kanns ja nicht sein.
Ich bekomme nach vielen Quereleien die Versicherungsbestätung, muß aber dafür jährlich zahlen. Das heißt, ich bin wenigstens jetzt bis 10 kmh versichert sodaß ich selber zum Tüv fahren kann.
Dann melde ich den aber an, auch wenn ich für die Einzelgenehmigung und Zulassung wieder bleche.
Ich finde es erstaunlich, wie lässig die Leute und sogar die Versicherungen selber damit umgehen. Für die Versicherung ist das Problem jedoch unverhältnismäßig kleiner.
Dies meine Erfahrungen als Privatperson der den Holder nur ab und zu mal fährt und meine Warnung dazu.
gruss
Verfasst: So 24. Jun 2007, 14:05
von jp
10 kmh ??? Was soll denn das jetzt für eine Regelung sein?
Entweder 6kmh oder Einachsschlepper mit Betriebserlaubnis und Anhänger, ebenfalls mit BE. Dann mit 20 kmh-Schild und für LOF-Fahrten zulassungsfrei.
Meine Landwirtschaftliche Haftplicht-Versicherung hat mir die Mitversicherung für meine beiden E12 bestätigt. Und das ohne Aufpreis.
Landwirtschaftliche Haftplicht habe ich deshalb, weil die einfach bedeutend billiger ist, als eine Privat-Haftplicht und eine Grundbesitzer-Haftplichtversicherung (Notwendig bei Zweifamilienhaus, Einfamilienhaus ist in der Privathaftpflicht enthalten).
Landwirtschaft habe ich im Prinzip keine, nur eine Wiese und ein bisschen Wald.
Und zu dem, was Bastian schreibt, noch ein paar Worte. Bei uns kontrolliert auch niemand. Es interessiert überhaupt keinen, solange nichts passiert. Ist aber ein Unfall geschehen, vielleicht noch mit Personenschaden, dann kann das der persönliche Ruin sein, wenn man nicht versichert ist.
Gruß
Joachim
Verfasst: So 24. Jun 2007, 14:22
von Bastian
Hallo Joachim,
genau das meine ich. Und wenn man sowieso auf Feldwegen oder im Wald unterwegs ist, ist das auch egal. Ein Auto trifft am da sehr selten.
Verfasst: So 24. Jun 2007, 18:41
von ~alfonso
Sorry, A (=Österreich).
Aber hier meinen auch alle sie seien versichert. Solange nix passiert.
Verfasst: So 24. Jun 2007, 20:33
von biggi
Ich kann nur empfehlen, daß sich jeder bei dem Thema genau auf seine Verhältnisse abgestimmt und vor Ort informiert.
Sobald ein Ordnungshüter hier gem. den aktuellen Buchstaben des Gesetzes vorgeht- und nicht so wie er es einmal vor den Neuerungen gelernt hat-, hagelt es eine Anzeige nach der anderen, gerade bei Zweiachsern. (Aktuell Kreis Höxter /Großraum Warburg. Einer fängt an und der Rest muss dann mitmachen).
Versichert müssen übrigens alle sein, Zugmaschine und Hänger, Pflichtversicherungsgesetz. (Ein Anzeigengrund, dann Zulassung / Steuerhinterziehung / Führerschein .. / Betrieberlaubnis ...), Das wird schnell unangenhem und teuer.
Besondere Vorsicht bei Eigenbauhängern im öffentlichen Verkehr! Ab Bj 1962 oder 1965 brauchen die nämlich alle Papiere.
Verfasst: So 24. Jun 2007, 22:18
von angie
Hallo zusammen,
bin schon erstaunt, wie locker man teilweise den Betrieb unserer Einachser im öffentlichen Straßenverkehr nimmt. Die gesetzlichen Bestimmungen sind "eindeutig zweideutig".
hier kann man nachschauen!
http://www.buzer.de/gesetz/7182/b24850.htm
Gruß angie
E12
ED2
Verfasst: So 24. Jun 2007, 23:19
von jp
Da steht doch nichts anderes, als das was ich oben auch geschrieben habe. Nur meinen Namen auf der linken Seite des Fahrzeugs habe ich noch nicht dauerhaft angebracht. Ich denke mal, nur ein leichtes Vergehen.
Gruß
Joachim
Verfasst: Mo 25. Jun 2007, 18:44
von biggi
Angie,
es sind alle alt genug, um zu wissen, auf welches Risiko sie sich einlassen.
Mehr als drauf hinweisen kann man nicht.
Ich habe mich für meinen Umfang schlau gemacht und lasse alles mit schwarzen Kennzeichen zu, dann habe ich meine Ruhe. Gab zwar einiges an ungläubigen Staunen im Bekanntenkreis und bei den sogenannten Alten - Wiederholungskennzeichen .. -, dann erkundigte man sich selbst, verschiedene Quellen und Zulassungsstellen/Finazämter, wurde blas und jetzt sucht jeder seinen Weg aus der Grauzone heraus.
Geht doch schon hier bei LOF-Nutzung Los:
- Habe ich selbst ein Stuck Wald (gepachtet oder im Besitz), was ich für mich
(meine Rechnung) bewirtschafte, und hole Holz daraus für mich, ist das LOF
Nutzung.
- Hole ich mir Holz vom Förster/Kumpel aus fremden Wald, ist das keine LOF-
Nutzung, da ich ja nicht meinen Acker bewirtschafte.
- Bringe ich meinem Kumpel Holz aus meinen Wald, ist das keine LOF-Nutzung,
sondern geht über Steuerhinterziehung bis Ausübung eines
Transportgewerbes ohne Gewerbeschein...
LOF gilt nur für den eigenen Betrieb auf den eigenen Flächen, mithilfe bei anderen LOF-Betrieben erlaubt.
Nächste Hürde: Anerkannter LOF-Betrieb? Vom Finanzamt? LBG?
Arbeitsschutz- und -sicherheitsbestimmungen ... ?
Den Sch.... tue ich mir für 100.-€/a nicht an.
JP,
Sorry, fehlendes Schild ist keine Kleinigkeit. Da machen die Jungs keine Ausnahme. Ist schwarz/weiß Entscheidung, ohne Ermessenspielraum . Entweder erfüllst Du alle Auflagen oder .. . Wenn sie gnädig sind, musst Du nur mal mit Schild vorbeischauen, ..
Bastian:
Nicht jeder sogenannte Feldweg ist privatgelände! Kann auch öffentlicher Verkehrsraum mit sogennannter eingeschränkter Nutzung sein.