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Verfasst: So 9. Mai 2010, 15:37
von HolderEDIIDeutzD2505
hallo Holdergemeinde,
ich habe einen EDII und möchte diesen über die Betriebshaftpflicht von meinem Großvater(Winzer) versichern. Nun stellen sich mir mehrere Fragen:
1. Darf ich mit dem versichertem Fahrzeug mit einem Eigenbau Anhänger (ohne Papiere) über öffentliche Straßen fahren?
2. Muss ich das gesammte Gespann mit Blinker und Lichtanlage ausstatten???
3. Brauch mein Fahrzeug dann eine grüne Nummer oder reicht ein 20 km Schild, wie bei z.B. einem Radlader??
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und bedanke mich schon mal im vorraus für eure Antworten.
Verfasst: Di 11. Mai 2010, 07:39
von forrester
Hallo!
Das Thema wurde bereits recht breit diskutiert, deshalb kann man die Antwort recht kurz fassen, denke ich:
1. Nein! Hänger braucht eine BE
2. Jepp! Beleuchtungsanlage nach StVZO ist bei jedem Fahrzeug erforderlich!
3. Bei LOF-Nutzung nicht, da zulassungsfrei, ansonsten schwarze Kennzeichen, wie jedes andere Fahrzeug auch!
Gruß
Verfasst: Di 11. Mai 2010, 22:35
von 55er
Moin zusammen,
in Punkt 2 und 3 seh ich das genauso!
In Punkt 1 dachte ich, das bei LOF Schleppern für den Anhänger keine BE erforderlich ist.
Muss noch mal forschen
Gruß
Kuno
Verfasst: Di 11. Mai 2010, 23:28
von Jens_D
Hallo,
Für Anhänger, die vor (ich meine 196x) gebaut wurden benötigt man meines Wissens nach keine BE.
Jens
Verfasst: Sa 15. Mai 2010, 19:06
von HolderEDIIDeutzD2505
Leider kann ich das baujahr an meinem anhänger nicht nachweisen. was zählt dann???? wenn ich dem versicherungsmann sage er wurde vor 196x gebaut, kann er den mir dann versichern????
Verfasst: Mo 17. Mai 2010, 20:35
von Holderbua
Kannst du auch nicht anhand der Achstype o.ä. Nachweißen, dass diese vor dem besagten Baujahr entstanden ist?
Holderbua
Verfasst: Mo 17. Mai 2010, 20:38
von Holderbua
ach genau.. und soviel ich weiß benötigst du am Schlepper bei rundumsicht keine Blinkanlage, da bin ich mitr jedoch nicht sicher!
Verfasst: Di 18. Mai 2010, 15:37
von HolderEDIIDeutzD2505
Ich weis nur das die Achse von einem alten Opel ist. Da sind keinerlei Schilder o.Ä. mehr dran. Papiere von dem Auto zu dem die Achse gehörte gibt es auch nicht mehr.
Verfasst: Di 18. Mai 2010, 18:12
von Holderbua
Bis wann wurde dieser opel denn gebaut? Und könntest du nachweißen, dass sie von diesem Typ stammt?
Verfasst: Di 18. Mai 2010, 18:51
von biggi
Eiert nicht so lange rum:
Entweder den pragmatischen Ansatz und zeitlich nah an das Baujahr des ED2 ranhängen.
der Ed2 ist doch schon lange vor 1960 gebaut. Und der Anhänger wurde gleich nach der Anschaffung des ED2 gebaut. Es wartet doch niemand x Jahre auf den Bau des passenden Hängers, sondern den schafft man sich zeitnah an.
Oder den akademischen Ansatz mit TÜV-Abnahme und dem ganzen Brimborium..
Es wird euch niemand bescheinigen, dass der Anhänger seinerzeit gebaut wurde. Das müsst ihr schon selber "stichhaltig" begründen. Man kann auch mit alten Teilen einen neuen Hänger bauen, und die alten Teile zum Vertuschen des Neubaus verwenden...
Und von den alten Autos wurden zum Teil auch nur Achsfragmente verwendet (Achsschenkel, die wieder an U-Träger als Achskörper geschweißt wurden.)
Verfasst: Mi 19. Mai 2010, 09:05
von HolderEDIIDeutzD2505
@ biggi
wenn ich dich richtig verstehe kann ich dem Versicherer sagen, das der Anhänger nicht nachweisbar aber zeitnah zum baujahr des schleppers gebaut worden ist. Dann müsste das mit der Versicherung doch kein Problem sein oder????
Verfasst: Do 20. Mai 2010, 21:26
von biggi
Fang nicht an: "mit nicht nachweisbar, aber Du schätzt..."
Gegenüber der LBG/Prvathaftpflicht z.B. rein fiktiv:
Anhänger wurde 19 xx gebaut, da Holder immer mit dem Hänger genutzt wurde.... .
Zuerst wurde Holder gekauft, dann sofort der passende Anhänger beim Schmied dazu gebaut... . War nach X-Monate später verfügbar.
....
Klare kurze knackige Ansage reicht. So kurz wie möglich.
- a) wirkt/ist glaubwürdiger
- b) weniger Angriffsfläche zum Einhaken/Widersprüche.
Die Versicherung wird sich schon melden, wenn etwas fehlt.
Wenn Du dann ohne Kennzeichen unterwegs bist, sollte zumindest ein Schild am Gespann sein, aus dem klar hervorgeht, wer der Halter ist.
Wenn Du schwarzes Kennzeichen brauchst und zulassen mußt, sprich wegen den Papieren /Abnahme des Gespannes vorher mal in einer ruhigen Minute mit dem Mann vom TÜV, wie er so zu dem Hänger/Gespann steht und was fehlt/optimierungswürdig ist. Und zur Frage des Alters, s.oben. Und im Zweifel wurde der Hänger bist zum Tag X... immer wieder technisch verbessert/instandgehalten, was evt. das vorhandensein von Komponenten, die nicht zum Baujahr passen erklärt....
Dann sollte auch das kein Problem sein.
Ob Du/Dein Fahrzweck LOF erfüllst, ist zum einem im Gesetz geregelt und auf der anderen Seite von der persönlichen Risikofreude begrenzt.
Verfasst: Fr 21. Mai 2010, 13:48
von HolderEDIIDeutzD2505
danke für eure Antworten!!!!
Verfasst: Fr 28. Mai 2010, 21:28
von imhof
Noch einfacher ist es ruf mal bei der HUK Versicherung an und Melde dein Holder ED2 als privates landwirtschafts nutzfahrzeug kostet dich 30,00 Euro im Jahr und gut ist die sache