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Verfasst: Di 11. Aug 2009, 09:40
von UliB12
Hallo Holdergemeinde;
habe schon unter den technischen Fragen einen Thread zum Thema "Bremslicht für Straßenzulassung beim B 12 von 1958 - ja oder nein"
Wenn also jemand was dazu weiß, immer her damit...
Dabei stellte sich mir dann irgendwann die Frage:
Ist ein Trecker von 1958 mit Vmax < 20 km/h generell zulassungsfrei ?!?
(als selbstfahrende Arbeitsmaschine, § 3 StVZO 2007)
Überhaupt ist die StVZO ja seit 2007 sehr im Umbruch.
So wird die Zulassung mittlerweile in der FZV geregelt...
wenn Interesse an diesem Thema besteht das für viel Verwirrung sorgt schlage ich vor, das in diesem Thread zu diskutieren.
Frage an den Admin:
Gibt es Bedarf und die Möglichkeit einen neuen Bereich für diese Rechtsfragen einzurichten ? (Als Topic, ähnlich wie "Technisches" "Schraubertips",...)
Würde m.E. das Auffinden von Themen vereinfachen !
Grüße
Uli
Verfasst: Di 11. Aug 2009, 12:33
von Ronny-99
§3 STVZO gibts ja wohl gar nicht mehr. Ich hatte das mit den unter 20 aber auch schon mal gehört aber irgendjemand sagte mir (oder hab ich es gelesen) daß das wohl so nicht geht.
Interessant wäre es schon.
Verfasst: Di 11. Aug 2009, 13:17
von Ronny-99
Du müsstest auch Post von mir haben.
Verfasst: Di 11. Aug 2009, 19:44
von biggi
Großteil der Antworten die Du suchst findest Du unter den Übergangsregelungen STVZO für Oldtimer z.B. beim deuvet.
Es gilt die STVZO Fassung aus dem Jahr der Erstzulassung, die nicht mit dem Baujahr übereinstimmen muss.
Motorräder gab es bis 1961 ohne Bremslicht.
Ein Radlader/Bagger ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Der Holder nur dann, wenn er z.B. eine Bandsäge fest angebaut und nur dafür verwendet werden kannt = mobile Bandsäge...
Verfasst: Mi 12. Aug 2009, 10:47
von UliB12
@ ronny
StVZO gibt's schon noch, wird aber in Einzelteile aufgelöst (Zulassung ist eben jetzt in der FZV geregelt; das Ganze wird, damit's richtig Spass macht auch noch durch übergeordnetes EU-Recht bestimmt - frag mich mal nach Baunormen-da kann ich ein Lied zum Thema sinegn
Briefkopien sind da, SUPER, danke ! Foto ohne Bremslicht ist in der Tat schwierig, wenns doch Probleme geben sollte melde ich mich nochmal, aber hier haben schon viele gesagt, ebenfalls kein Bremslicht dranzuhaben - ohne Probleme beim "TÜV" (oder wo auch immer)
@ biggi,
der Tip mit der Übergangsregelung war gut (§ 72, der weitaus längste der StVZO), sehr kompliziertes Amtsdeutsch, aber das ist DIE Fundstelle.
Auch der ADAC hat dazu einen guten Service (leider nur für PKW und Kräder)
http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/oldti ... efault.asp
In diesen Listen steht im Prinzip alles drin, leider nur für PKW und Krad.
Motorräder brauchen also erst ab 01.01.1988 EZ ein Bremslicht !!!, könnte ich meins an meiner 1980er Yamaha ja abbauen
Was mache ich denn mit dem Datum der EZ wenns keinen Brief mehr gibt ?
Bei meinem Dodge Transporter (amerikansiche Papiere) ist einfach der 01.06. des Baujahres angenommen worden...
Und die Frage mit der Arbeitsmachine ist jetzt auch abschließend geklärt.
Die Definition ist eindeutig, Danke !
also Zulassungsverfahren.
bis denne...
Verfasst: Mi 12. Aug 2009, 22:10
von biggi
ei meiner ehemaligen KS 750 hat man sich bezüglich der EZ einfach an Hand der Fahrgestellnummer und der gebauten Jahresstückzahlen ein Produktionsdatum errchnet. Und lauter als eine Ducati 750 SS mit Lafroni Tüten und offenen Ansaugtrichtern war sie auch nicht (Thema Lautstärkemessung erledigt)
Ansonsten nimmt man, wenn man davon ausgeht, dass das Fahrzeug schon einmal zugelassen wurde, einfach ein Datum in der Nähe des Produktionsdatums.
Bei einem Hofschlepper, der nie zugelassen wurde, ist es etwas anders.
Gehts Du los und sagst fröhlich, daß Du Deinen Hofschlepper jetzt nach 50 Jahren doch endlich mal zulassen willst, gilt: Das Fahrzeug soll jetzt erstmalig zugelassen werden und damit gilt die aktuelle=jetzige Gesetzgebung und Anforderungen. Hast du aber den Hofschlepper aus Egons Scheune und der die Papiere verschlampt, gilt das Produktionsdatum.
Was schadet aber eine Bremsleuchte (Hatte hier das Blinkerdatum im Kopf)?
Ist doch Deine Sicherheit. Dann fährt Dir nicht jeder drauf .. .
Thema Bremslicht:
Wenn eines dran war, ist es Bestandteil der Zulassung. (Thema Abbau erledigt)
Wenn im Originla Schaltplan kein Bremslicht vorgesehen ist, war wohl auch keines serienmäßig verbaut und damit auch nicht vorschrift. Sollte einleuchten?
Für die Bulldogs kannst Du nach meinen Erfahrungen einfach die PKW Ausnahmeregeln nehmen. Dann bist Du auf der sicheren Seite; die Nutzfahzeuge ziehen da meistens immer etwas verspätet nach.
Die Jungs vom TÜV leiten ggf. hieraus Bremslichpflicht ab:
§ 53 StVZO EZ vor 01.07.1961 (nur) Eine Bremsleuchte am Kfz zulässig, sofern original. A==> Daraus läßt sich wiederum Bremslichtpflicht auch vor Datum ableiten. Bulldog ist Kraftfahrzeug von der Bauart ...
Verfasst: Do 13. Aug 2009, 09:23
von UliB12
Hallo Biggi,
Keine Angst, abbauen wollte ich das Bremslicht an meinem Mopped dann doch nicht

Der Sicherheitseinwand ist voll berechtigt und auch von mir abgewogen worden, gerade auch bezüglich des Treckers.
Allerdings ist es so, daß der nie ein Bremslicht hatte, also weder Verkabelung noch Schalter, noch entsprechende 3-Kammerleuchten (ich weiß inzwischen, daß bei Vorrangschaltung auch dauerleuchtene Blinker in 2-Kammerleuchte gehen).
Daher ist mir zunächst der technische Aufwand zu hoch (Nachrüstung im Winter als Option); da der Trecker auf der Straße (und nur dafür brauche ich ja die Zulassung) sowieso ein Verkehrshindernis ist ist klar; wer das nicht sieht, dem ist auch mit Bremslicht nicht mehr zu helfen
Den von dir angeregten Einwand mit der einen Bremsleuchte machte auch mein Prüfer zunächst gelten (§ 53 StVZO von was-weiß-ich).
Und da sind wir mitten in der Rechstdiskussion (die ja genau hier stattfinden soll)
Siehe die beiden Passagen aus § 72 StVZO 2009, Überleitungsvorschriften zum Thema:
§ 53 Abs. 2 Satz 1 (Anzahl der Bremsleuchten)
An Fahrzeugen, die vor dem 1. Juli 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind, genügt eine Bremsleuchte. (!)
§ 53 Abs. 2 Satz 1 (Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sowie an anderen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und ihren Anhängern)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.
Heißt nach meiner Interpretation:
Bremsleuchte generell (!!!) erst Pflicht für beschr. FZ ab 01.01.1988;
wenn Bremslicht, dann vor 1983 auch gelb (anderer Passus, s. dort)
wenn Bremslicht, dann vor 01.07.61 auch nur eine zulässig (zulässig, nicht gefordert !)
andere Meinungen werden gerne gehört und diskutiert
Gruß
Uli
Verfasst: Fr 14. Aug 2009, 11:20
von Ronny-99
Für die Rundumleuchte brauchste aber auch wieder ne Genehmigung sonst gibts Ärger mit der Rennleitung.
Verfasst: So 16. Aug 2009, 20:27
von biggi
Die A-Karte hast Du aber erst recht, wenn Dir jemand auf deinen langsamen Holder draufdonnert.
Mit der gelben Leuchte warst Du zumindest unübersehbar, das erleichtert dann doch etwas die Argumentation in Richtung "Typisch schlecht beleuchteter Bulldog." Und da zahlt man dann ggf. die 30 Euro für die fehlende Genehmigung der Behörde, aber man hat ja auf das Verkehrshindernis - eine Zweckbindung der Zusatzleuchte -aufmerksam gemacht, die Du aber auch zahlst, wenn Du ggf. keine Blinkleuchte aktiv hattest. Dann kommt aber auch noch das Mitverschulden dazu.
Einen tot muß man sterben. Und wenn der Kollege mir nicht reinbrettert, habe ich erst richtig gewonnen.
Das ist seitens der Rennleitung das Risiko eher andersherum höher. Die drücken lieber bei einem tolerierbar "überbeleuchteten" Fahrzeug ein Auge zu, weil es einfach sinnvoll ist und der Sicherheit dient, egal was der §§ sagt.
Verfasst: So 16. Aug 2009, 20:31
von Ronny-99
einleuchtende Argumente
Verfasst: So 23. Aug 2009, 20:28
von biggi
Sorry,
aber wenn ich wie du eine grüne Nummer nicht ganz legal an meiner Kiste hätte, würde ich doch etwas kleinere Brötchen backen und zusätzlich nicht noch die Jungs reizen. Wenn da einer ein bischen sucht und nur einmal telefoniert...
Das Licht am Ende des Tunnels kann auch der Gegenzug sein. Schon mal drüber nachgedacht?
Verfasst: Mo 24. Aug 2009, 22:14
von biggi
Danke für den Tipp mit dem Anschwärzen. Wäre ich von alleine nie drauf gekommen..
Ne. Ernsthaft auf das Niveau begebe ich mich nicht.
Das Geschieht von ganz alleine, da Du ja genug Propaganda machst bzw. gemacht hast. Da muss nur einer in "im gleichen Bezirk" keine grüne Nummer bekommen und einfach beim Pochen auf Gleichbehandlung auf Dich verweisen.
Die Nummer ist nicht legal. Und das weißt Du auch genau.
Der vermeintliche "Tipp vom Finanzamt" sieht am Schluss realistisch so aus, unabhängig davon wie es wirklich gelaufen ist::
Das Finanzamt wird sich auf Deinen von Dir ausgefüllten Bogen berufen, denn mit Deiner Unterschrift hast Du für die Richtigkeit Deiner Angaben gebürgt.
Das Finanzamt wird Dir schlussendlich nur erklärt haben, unter welchen Bedingungen grün beim Kennzeichen herauskommt. Und genau da hast Du die Häkchen gesetzt.
FA hat dann bis zum heutigen Tag vergessen haben Deine Angaben zu prüfen und einen rückwirkenden Bescheid über die Jahre die noch nicht verjährt sind veranlassen.
Und das ist dann nur ein Aspekt der Geschichte.
Verfasst: Fr 28. Aug 2009, 08:56
von Tammo
Hallo,
meine Erfahrung TÜV / Bremslicht: braucht man nicht bis 20 km/h.
War serienmäßig auch nie vorhanden, Serie waren die Zweikammerleuchten bei denen die Blinker auch Bremslichtfunktion hatten.
Motorrad: Ohne Bremslicht gab es auch eine Hubraumgrenze: 125 cm³ - ganz ohne Bremslicht wird es meistens nichts.
Grünes Kennzeichen: Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung wegen 78,-- Euro im Jahr Stuer für einen B12 mit schwarzer Nummer??? Und damit auch noch zu Treffen fahren?
Viel Spaß!
Tammo
Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 01:42
von Markus A12
Hallo,
Habe heute meinen A12 Bj 1958 wieder zugelassen. Der hat auch kein Bremslicht und nur einen Blinker pro Seite. War überhaupt kein Problem, da orginalzustand und Höchstgescwindigkeit unter 19 km/h und Blinker von vorn und hinten erkennbar!
Gruß aus Hannover
Markus
Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 08:01
von UliB12
@ Tammo
@ Markus B 12
Eine Frage nochmal zum Verständnis, weil ich aus euren 2 Antworten verschiedene Varianten herauslese:
Bei Tammo scheint es so, also ob es kein "Extra-Bremslicht" gibt, also die Blinker dauerleuchten beim bremsen;
bei meinem B 12 ist es so, wie ich es bei Markus verstehe:
der Holder hatte ja Original vorne 2 "Blinkwarzen" an der Motorhaube, und hinten eben gar nichts, was beim Bremsen leuchtet, also auch keine "Doppelfunktionsblinker"
Und darum geht's mir: kein Bremslicht soll heissen: Bremse treten, es bremst aber es leuchtet nix !
Kann mir jemand dafür ein Beispiel liefern, der seinen Treaktor genau so zugelassen bekommen hat ?
Und wie sieht das aus im Anhängerbetrieb ?
da leuchtet dann ja auch nichts...
Danke
Uli
Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 08:09
von Ronny-99
Mein Derkra Mensch hat mir den B12 so abgenommen. Er ist so ohne jegliches Bremslicht zugelassen. Seine Aussage: War original nicht dran und muss heute auch nicht und wegen Hänger wenns von der Zugmaschine nicht gegeben muss es auch am Hänger nicht.
Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 08:10
von Ronny-99
sollte Dekra heißen.
Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 17:19
von Markus A12
Hallo Uli!
Also, ausgeliefert wurde mein A12 Juni 1958 ohne Blinker. nur mit Frontscheinwerfern und Rückleuchten. Die Rückleuchten sind Einkammerleuchten, soll heißen ohne Blinker. Bei Myholder.de sind genau die Leuchten an einem A12 zu sehen. Ist ein schwarz weiß Bild, der mit Kultivator hinten und Düngerstreuer vorne. So, die Blinker wurden nachgerüstet als Warnblinker Vorschrift wurden. Da der alte A12 die Werkzeugkiste noch nicht auf dem Kotflügel sondern unter der Motorhaube hat, konnten die Blinker mittig oben auf den Kotflügeln montiert werden, sind somit von vorn und hinten erkennbar. Schu mal hier auf auf Bilder Seite 11, der mit Mähbalken, da kann man die Blinker schwach erkennen. Lange Rede kurzer Sinn, so ist er gestern ohne Probleme durch den Tüv
Gruß
Markus