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Verfasst: Sa 16. Mai 2009, 10:49
von Stihlerpel088
Hallo zusammen
bin auf der suche nach einem Anhänger für meinen B12 fündig geworden. Ein schöner alter eigenbau, zwar mit reichlich restaurations bedarf dafür aber mit ner Kiste Bier gekauft.
Nur hab ich ein Problem das Dingen war niemals angemeldet. Der Vorbesitzer meinte das wenn ich nen grünes nummernschild am trecker habe ich für den Anhänger nur eine Folgenummer bräuchte.
Der anhänger ist nur aus spass an der freude gekauft worden wie dder trecker auch und im winter etwas holz damit aus dem wald zu schleppen
was habt ihr für erfahrungen damit und brauche ich einen fahrzeugschein oder geht es auch so?!?!
Verfasst: Sa 16. Mai 2009, 17:59
von biggi
Alles nur für >6 km/h und unter 25 km/h:
Das grüne Nummernschild und das "Folgekennzeichen" gilt nur, wenn Du bei der landwirtschafltlichen BG versichert bist und somit hier die Hänger mitversichert sind. (Grün sagt nur steuerfrei, der Rest (Versicherung, verkehrstüchtigkeit.. ...) muss aber sichergestellt sein.) und Du LOF mäßig anerkannt unterwegs bist. Der Rest ist nicht abgedeckt
Papiere für den Hänger:
Bei LOF und Eigenbau bis zu einem gewissen Baujahr (war um die 1962 bis 65 rum, habe ich jetzt nicht im Kopf.) keine Papere erforderlich.
Danach auf jeden Fall mindestens ABE bei LOF und Papiere bei nicht LOF.
Wenn auf den Achsen, Deichsel, Fahrgestell ... keine Prüfzeichen, Fahrgestellnummer, wird das sicherlich ein Problem beim TÜV; hoffe Du findest da jemand der zuerst mit Sachverstand und mit der richtigen Auslegung der §§ rangeht.
Und denk dran, dass das gute Stück, wenn keine Auflaufbremse oder UMsteckbremse vorhanden ist, mit Ladung nur maximal das halbe B12 Leergewicht auf die Straße bringen darf. Und das unabhängig von der Kennzeichenfarbe. Was Du im Acker machst ist Deine Sache.
Und erkundige Dich genau. Egal was Dein Landkreis macht, verantwortlich bis letztendlich Du. Und Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.
Ich gehe da immer den konservativen =sicheren Weg. Zugmaschine und Hänger mit eigenen Papieren und jeweils eigenen schwarzen Kennzeichen, da ich keinen anerkannten LOF-Betrieb (Haupterwerbsbetrieb..) habe.
Verfasst: So 17. Mai 2009, 11:43
von Stihlerpel088
baujahr kann bei eigenbau kaum jemand genau sagen würde ich mal so denken
habe einen gartenbau betrieb als gewerbe am laufen würde damit denn der anänger abgedeckt sein?
darf ich das halbe leergewicht nicht überschreiten weil es verboten ist, oder sollte ich es nicht überschreiten weil ich sonst probleme mit dem bremsen bekommen könnte?
Verfasst: So 17. Mai 2009, 15:30
von Ronny-99
alles beides
Verfasst: So 17. Mai 2009, 19:57
von Stihlerpel088
asoo
naja meine überlegungen gehen schon fast dahin selbst einen zu bauen weil man ja beim neukauf komplette papiere mibekommt und sie ne neu beantragen müsste. die abnahme beim tüv käme natürlich noch hinzu aber das wäre das kleinste problem
neubau wäre sicherlich auch ein geringerer zeit aufwand anstatt nen alten anänger komplett zu zerlegen und denn wieder neu aufzubauen
hat jemandd denn schon erfahrungen im bau einen anhängers?
Verfasst: So 17. Mai 2009, 20:12
von biggi
Bauernschläue hilft hier leider wenig.
Baujahr und Eigenbau: Den Nachweis mußt Du bringen. Außerdem sind die u.a. an den verwendeten Bauteilen, Bauart.. für Achsen, Reifen... schnell einzugrenzen.
Was versteht Du unter Gartenbau:
GALA ist kein LOF, sondern in der Regel normales Gewerbe. Und damit ist es eine normale Zugmaschine und ein normaler Hänger, beides steuer- und versicherungspflichtig incl. Zulassungebscheinigung Teil 1 und 2.
Landwirtschaftlicher Gartenbau (Obst, Gemüse, Blumen..) kann die Bedingungen erfüllen, aber das hängt davon ab, wie Du den Betrieb aufgestellt hast. u.a. ob Du Beiträge an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft = potentieller Versicherungsgeber (diese also nach $123 SVGfür den Betrieb zuständig ist) für die Fahrzeuge für Deinen Betrieb zahlst. Das solltest Du direkt mit Deinen Versicherungspartnern klären.
Und das Thema zulässige Anhängelasten ist nun mal Gesetz. Bremsen kommt hinzu. Sollte auch in den Papieren des B12 bzw. auf der AHK des B12 (Typenschild) stehen.
Neubau: Knackepunkt sind die Papiere für das Fahrgestell/Rahmen/Achsen.
Schweißschein ... Festigkeitsnachweis...
Und da Du Gewerbetreibender bist, sind alle Auflagen der BG zu
erfüllen. Da scheidet selberbauen defakto aus, ebenso die Aufnahme des alten Hängers in den Firmenbestand..
Verfasst: Mo 18. Mai 2009, 21:02
von Stihlerpel088
papiere für achsen fahrgestell und ähnliches bekomme ich meines wissens beim kauf gleich damit bei.
die berechnugen für die stabilität würde mir nen bekannter machen der is maschienenbauingeneur, sollte für ihn net das dingen sein.
die tüv abnahme is klar das die noch hinzukommt, aber wenn ich die erforderlichen papiere habe sollte es da doch wohl keine probleme geben.