Holder-Forum • TÜV bei Holder
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Verfasst: Sa 6. Sep 2008, 20:00
von Marc-Philipp
Hallo zusammen

mein Holder B12 wurde im Juni 89 offizell stillgelegt. Nun habe ich vor ihn wieder im November anmelden zu lassen und dazu brauche ich ja TÜV. Ich habe heute hinten neue Reifen drauf machen lassen. Vorne die haben noch genug Profil und haben keine Risse. Der Traktor ist soweit dicht außer dass an der Frontzapfwelle gelegentlich mal ein Tröpfchen raustropft und aus dem Auspuff läuft auch Öl raus, aber da bin ich dabei dass noch abzudichten oder mir einen neuen zu kaufen. Habe einen Holder im ebay gesehn der hatte einen komplett neuen Edelstahl Auspuff. Vielleicht weiß jemand was ich meine und kann mir sagen wie viel der kostet und wo ich den herbekomme. Elektronik ist auch komplett funktionsfähig, aber ich habe kein Bremslicht. Ist das bei jedem B12 so? Denn ich habe garkeine Vorrichtung für einen Schalter oder irgendwelche Kabelleitungen. Überrollbügel habe ich auch keinen. Bremsen sind in Ordnung und bringen die Reifen im Ernstfall auf etwas losem Untergrund zum Blockieren (Habe auf Asphalt so stark noch nie gebremst, daher kann ich nicht sagen ob die Bremsen da auch blockieren könnten aber ich denke schon). Der Getriebeblock und der Motor sind mit einem leichten dünnen Ölfilm überzogen und am Motor, da wo es am Auspuff rauskommt, natürlich alles voll mit Öl und ist tief schwarz, aber das mach ich noch sauber sobald der Auspuff dicht ist. Sonst weiß ich nicht was ich noch sagen soll. Jetzt meine Frage: Bekomme ich meinen Holder so über den TÜV oder könnte es Probleme geben und wie viel kostet das? Wenn jemand noch informationen braucht der soll sich melden. Danke schonmal im Vorraus und danke fürs lesen ;)

mfg

Marc-Philipp Wilms

Verfasst: Sa 6. Sep 2008, 21:12
von ferdimh
Mit dem TÜV habe ich (noch) keine Erfahrungen, aber das mit dem Edelstahl würde ich lassen.
1. Öl aus dem Auspuff ist normal bei dem Motor, da kannst du auch mit einem neuen Auspuff nichts dran ändern. wenns sehr stark ölt, könntest du den Auspuff allenfalls mal ausbrennen.
2. Ein Edelstahlauspuff kann man schön finden (ich finde es nicht schön...), aber er zerstört das "alte" Flair, und darauf guckt der TÜV.

Ein Bremslicht ist soweit ich weiß erforderlicht - zumindest sollten die Blinkleuchten aufleuchten. Unabhängig davon sollte aber eins vorhanden sein - es ist ein Plus an Sicherheit (mit wäre schonmal fast ein Bus aufgefahren).
Wie der Holder aussieht sollte dem TÜV egal sein, aber natürlich macht ein gutaussehender Trecker mehr Eindruck.

Gruß

Ferdinand

Verfasst: Sa 6. Sep 2008, 21:19
von Marc-Philipp
ich weiß dass der motor öl und dass das normal ist, aber der auspuff ist dafür doof aufgebaut denn das rohr wird in den krümmer reingesteckt...das müsste anderesherum sein...aber trotzdem danke...wie sollte ich dass am besten machen mit dem bremslicht? wo sollte ich den schalter anbringen? und gibt das keinen kurzen wenn ich bremse und blinke? aber des war originial ohne bremslicht der holder oder?

Verfasst: Sa 6. Sep 2008, 23:46
von jueffi
Alsp mein B12 und B10 hat kein Bremslicht und da es niemals dran war hat der TÜV es auch noch nie bemängelt. Bremslicht ist soviel ich weiß bei alten Traktoren bzw. langsamen Fahrzeugen nicht notwendig.

Genauso ist es mit Blinkern.

Allerdings was dran ist muss gehen und bei den Blinkern musste ich die Warnblinkanlage nachrüsten. Existierende Blinker bedeutet auch funktionierende Warnblinkanlage.

Hoffe euch geholfen zu haben. Allerdings kann man auch beim TÜV fragen.

Dies erspart nachträglichen Ärger. Viele Prüfer, viele Meinungen. Wenn einem die Antwort nicht richtig erscheint kann man auch nochmals bei der DEKRA fragen und dort prüfen lassen wo es für einem selbst ok ist.

Grüße

jueffi

Verfasst: Sa 6. Sep 2008, 23:50
von ferdimh
Sorry, dass ich korrigieren muss:
Blinker und Warnblinkanlage sind auf jeden Fall erforderlich!
Ob das jeder TÜV so sieht, weiß ich nicht, auf jeden Fall ist die offizielle Regelung so.

Verfasst: So 7. Sep 2008, 08:21
von Marc-Philipp
Aso ok. Das ist gut, denn ich habe auch eine Warnblinkanlage. Also brauche ich kein Bremslicht( denn ich will den nach fast 20 jahren neu anmelden, deswegen weiß ich nicht ob der mir das glaub wenn ich sage dass noch nie bremslicht dran war); sondern nur Blinker, Warnblinker und normales Licht?

mfg

Verfasst: So 7. Sep 2008, 09:06
von jueffi
Danke für die Korrektur.

Ich werde mal recherchieren ob ich hierüber was finde.

Prinzipiell finde ich Blinker und Bremslicht jedoch keinen Luxus und sinnvoll.

Allerdings ist der Originalzustand auch für mich wertvoll.

Schönen Holdersonntag

jueffi

Verfasst: So 7. Sep 2008, 21:01
von biggi
Es gilt die Zulassungsvorschriften des Jahres der Erstzulassung im öffentlichen Straßenverkehr.

Wenn Bj 52 une 52 zugelassen, dann s. Vorschriften 1952.

Wenn Bj 52 und bis 2008 nur auf Privatgelände eingesetzt, und jetzt Erszulassung: dann s. Vorschriften 2008 (Beleuchtung, Prüfzeichen, Technik inkl. Abgasnorm!).

Also sind bei ein Scheunenfund immer keine Paiere mehr auffindbar. Ist ja auch logisch und wahrscheinlich!

Dann gilt im Zweifelsfall das Baujahr als EZ.

Es gibt keinen Zwang zur Nachrüstung, auch wenn sinnvoll.

Verfasst: So 7. Sep 2008, 21:09
von Marc-Philipp
Das klingt ja wirklich super. dann brauch ich ja nichts nachzurüsten.
vielen dank.

Verfasst: Mo 8. Sep 2008, 03:54
von Mattesr
Hallo

Ich war vor 3 Wochen mit meinem A10 beim TÜV.
Der Holder war 30 Jahre abgemeldet.
Der TÜV-Mann hat das Licht,Blinker, Warnblinklicht, Bremsen, Handbremse,Lenkungsspiel kontrolliert.
Bremslicht habe ich auch nicht und der TÜV hat es auch nicht gefordert.
Der Spass hat knapp 60 Euro gekostet.
Allerdings hol die vorher ein Termin und sage das es eine Erstabnahme ist, den das darf nicht jeder(gesonderte Termine).

Gruss Matthias

Verfasst: Mo 8. Sep 2008, 15:06
von Marc-Philipp
ok..werde ich dann tun...danke für den hinweis

mfg

Verfasst: Mo 8. Sep 2008, 21:04
von stefan
Hallo,
war heute mit meinem A15 beim Tüv.
Habe mal nachgefragt. Also Bremslicht ist erst ab 25km/h Pflicht und so schnell ist Dein B 12 nicht.
Also brauchst Du keins.
Grüsse Stefan

Verfasst: Di 9. Sep 2008, 18:13
von Marc-Philipp
vielen dank dass du gefragt hast

gruß

marc-philipp

Verfasst: Di 9. Sep 2008, 19:08
von blackvento
ferdimh postete
Sorry, dass ich korrigieren muss:
Blinker und Warnblinkanlage sind auf jeden Fall erforderlich!
Ob das jeder TÜV so sieht, weiß ich nicht, auf jeden Fall ist die offizielle Regelung so.
Hallo ich muß ferdimh widersprechen. Blinker und Warnblinker sind kein muß.
Wenn sie dran sind, müssen sie wie jueffi schreibt auch funktionieren mit Warnblinkanlage.

MfG
Ralf

Verfasst: Di 14. Okt 2008, 21:37
von Marc-Philipp
Hallo zusammen

Hab meinen Traktor gestern in die Werkstatt gebraucht um ihn heute tüven zu lassen.
Er ist auch drübergekommen, allerdings bemängelt der Tüv dass der Knopf vom Warnblinkschalter fehlt (aber Warnblinker geht) und dass der Motor Öl verliert. Das mit dem Öl kann ich verstehn, aber der Schalter, naja, er ist drübergekommen, allerdings hat mich der Spaß 91Euro gekostet. Schon eine ganze Menge Schotter.
Aber was mich tierig aufregt ist, dass der TÜV-Typ nicht wirklich sich damit auskannte und 2. weil wir den Traktor am Vortag vorwärts vor eine Wand geparkt haben und ich extra den Rückwärtsgang eingelegt hab, damit wenn was passiert der Traktor weg von der Wand fährt. Der Kerl geht hin und fährt meinen Traktor schön gegen die Mauer. Was passiert? Richtig! Motorhaube verbeult. Am Telefon sagt der noch ganz dreist, als er mich gefragt hat wo der Warnblinkschalter ist, dass er mit dem Traktor langsam aus Versehen gegen die Mauer gefahren ist. Ich habe ihn direkt gefragt, ob etwas kaputt ist. Er sagt nein, sind nur kalkspuren von der Mauer und noch nichtmal Kratzer im Lack. Ja von wegen. Erst garkeine Kalkspuren und auch garkein Lack mehr und eine Delle von 2-3cm Teife über die ganze Front. Ich war so glücklich eine Motorhaube zu haben die keine Delle hat, weil viele andere die verbeult haben und der fährt die kaputt und behauptet das war schon so. Naja morgen kommt der Sachberater und guckt sich das an. Ich könnt mich so aufregen bzw. ich tue es schon. Es darf einfach nicht war sein. Mal sehn wie es weitergeht.

mfg

Verfasst: Mi 15. Okt 2008, 15:47
von Marc-Philipp
so der sachbearbeiter war da un er hat fotos geamcht un gibt das jetzt seinem chef in koblenz weiter. mal sehen wie viel ich erastattet bekomme.

mfg

Verfasst: Do 16. Okt 2008, 22:21
von Klarinettenmuggl
unabhängig von dem was der tüv dir abnimmt
das bremslicht ist kein muss unter 25 kmh jedoch sehr sinnvoll
die warnblinkanlage ist bei jedem fahrzeug nachzurüsten sofern nicht vorhanden.
genauso muss der warnblinkschalter für jeden sofort auffindebar sein und die kontrolleuchte vom sitzplatz aus direkt sichtbar.
ich hab nen guten schaltplan der bei meim warnblinkschalter dabei war und den echt jeder versteht falss bedarf einfach melden

Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 07:10
von Marc-Philipp
ok, aber am schalter ist garkeine leuchte dran, da kann ich nur einen Knopf drauf drehen

mfg