Holder-Forum • Ab wann darf ich Holder B12 Fahren ?
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Verfasst: Mo 1. Sep 2008, 20:18
von JensB12
Hallo

Ich wollte mal wissen, ab wann man eine Holder B12 mit dem Autoführerschein fahren darf!


oder gibt es noch andere wege, um schnell mit seinm Holder auf der Straße herumtuckern zu können ?


Lg der jens

Verfasst: Mo 1. Sep 2008, 20:41
von Holder-Sammler
Hallo
Ich fahre große mit 60ps mit Mofaführerschein .
Dass geht laut meinem fahrschullehrer.

Verfasst: Mo 1. Sep 2008, 20:52
von JensB12
Cool

hehe joa habe mich eben auch schon informiert aber ich kann ab 16 Trecker mit max 32 km/h fahren als voll geil reciht für Holder B12 =)

Verfasst: Mo 1. Sep 2008, 21:01
von Holder-Sammler
das reicht ewig der läuft a bloß 16

Verfasst: Mo 1. Sep 2008, 21:08
von Marc-Philipp
mit mofaführerschein darfs du keinen traktor fahren, pass bloß auf, wenn du erwischt wirs dann bis de dran. Mit 16 darf man schon den großen traktor führerschein, sprich Klasse T machen und der b12 läuft 20. soweit ich gehört hab läuft der b 10 nur 16.

Verfasst: Mo 1. Sep 2008, 21:29
von JensB12
Also das mit dem Mofafühererschein für große Traktoren kann ich mir auch nicht vorstellen aber ich kann mit dem L Klasse Führerschein Schlepper bist zu 32 Km/H fahren :P ab 16 :P


kannst ja mal nach googeln


was haltet ihr eig von meinem B12 ?

Verfasst: Di 2. Sep 2008, 21:09
von biggi
Jens sei vorsichtig.

Man muss hier genau zwischen den alten und den neuen Klassen auseinanderhalten. Da gibt es gravierende Unterschiede.

MOfa (aktuell) ist doch nur die Prüfbescheinigung. Und schließt keine weitere Berechtigung ein!.

Für Traktoren brauchst Du L oder T (erst der enthält weitere Klassen (M,L, S)

Und pass auf, dass Du auch wirklich mit LOF Nutzung unterwegs bist und das Fahrzeug in der LAnd und Fortwirtschaft nachweislich eingesetzt wird. Idealerweise grünes Kennzeichen.

Hobbyfahrten sind da außen vor.

Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 15:25
von Marc-Philipp
das mit der klasse L wusste schon..hab aj gesagt den großen und nicht den kleinen sprich L ...aber was soll man zu deinem holder denn sagen? ohne bilder? ohend en mal gesehn zu ahben?^^

Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 15:58
von JensB12
Ja das mit der Landwirtschaftlichen Nutzung kann ich angeben, da ich mit dem Holder immer noch unseren Graten Pflüge und unsere Wiesen mähe sowie .etc .....

Jipp der Holder B12 läuft spitze 20 im 6ten Gang
und der B10 fährt dann soviel wie der B12 im 5ten Gang


Oh ja tut mir leid hehe

hier ist ein Video von meinem Holder

http://de.youtube.com/watch?v=SBfqL0Evq_k

wenn ihr noch mehr Fotos oder Videos sehen wollte sagt mir bescheid ^^

dann mache ich noch welche :P

lg jens

Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 16:54
von Marc-Philipp
mhm also auf dem video is nich viel zu shen...mach mal en paar fotos un lad sie hoch und sende dann den link...sieht aber so ganz ordentlich aus....mein b12 hat net so ne gute lackierung is aber dafür 3 jahre älter..naja ob das die farbe ausmacht xD...has du eiegtnlich ein gaspedal an deinem dran?

Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 21:39
von JensB12
Ja habe ich aber ist noch original von 1961 ;D deshalb kann ich dir nicht weiterhelfen bei deinem Problem da ich davon auch keien ahnung habe ^^ :P

okay dann mach ich die nächsten tage (morgen) mal fotos ^^

lg

Verfasst: Do 4. Sep 2008, 17:49
von Marc-Philipp
schade....ich hab nämlich keins -.-...naja man gewöhnt sich dran xD...dann mahc ma fotos

Verfasst: Mo 6. Okt 2008, 21:43
von TobiFD
@ JensB12

Und ich bin übrigens der Acrylator78 der da geantwortet hat :D

Ich hab auch einige Videos online bei youtube .

http://de.youtube.com/watch?v=HfEStsQuPQ8

http://de.youtube.com/watch?v=anQM5kP20rw

http://de.youtube.com/watch?v=oMA0Y0QrF ... re=related

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 09:38
von Marc-Philipp
joa sioeht ent schlecht aus, aber den Mähbalken würd ich abmachen wenn de den nich brauchs, weil dann läuft das Profil auf der einen Seite stärker als auf der anderen seite ab. Der Lack un so der äußere Zustand sind schonma gut, fänds schön wenn meiner auch den Lack hätte aber mir reicht der auch so. Spring an ohne zu mucken un läuft, das einzige was fehlt wär vielleicht noch ein Gaspedal.

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 14:12
von TobiFD
Die Reifen sind so hart - da fährt sich nix mehr ab :D

Mein Bruder lässt den Mähbalken aus ästhetischen Gründen dran. Kann man nix dran ändern.
Es wurde schon viel neu gestrichen oder sogar gerollt . Außerdem stand der Holder immer in unserer Scheune und hat schon lange keinen Regen mehr gesehen.
Das letzte mal mußte der richtig Feldarbeit leisten..... so in den siebzigern .

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 14:21
von Marc-Philipp
der hat es ja jut. Ok...meiner muss auch nich viel arbeiten. Vor 2 Jahren musst der das letzte mal Plügen und seit dem musste der nix mehr schaffen außer sich selbst zu bewegen xD

Verfasst: Do 16. Okt 2008, 22:25
von Klarinettenmuggl
ich möchte nru kurz darauf hinweisen das die führerscheinklassen L und T zweckgebunden sind also man darf nur LOF damit fahren.(nur grüne nummer)
hat dein bulldog eine schwarze nummer geht das nur mit Klasse B und mittlerweile auch nur bis 3,5 tonnen gesamtgewicht auser man hat den BE oder C etc.

Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 07:11
von Marc-Philipp
WAS???? O.O Warum darf ich mit T keine schwarze Numemr fahren? Wofür mach ich denn dann T???

mfg

Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 16:25
von biggi
Vorsicht, hier schmeißt ihr etws durcheinander:

- Eine schwarze Nummer schließt nicht die LOF NUtzung aus, sondern mit der schwarzen Nummer bin ich immer legal unterwegs. Bei schwarzen Kennzeichen wird nur entsprechend das Fahrzeug besteuert.

- In den Füherscheinregeln steht sinngemäß etwas von Nutzungszwecks/
primären Konstruktion der Bauart der MAschine, nicht vom LOF-NUtzung
beim Führen derselben. (kann ja jeder Nachlesen) Die Maschinenart ist
von der Konstruktion/Schlüssel her zweckgebunden!

- Im Anhängerbetrieb würde ich mich, wenn die LOF Nutzung (eigener vom
Fiskus anerkannter Betrieb bzw. Aushilfsfahrt für einen solchen)nicht
augenscheinlich ist, stur an die Vorgaben halten und hübsch darauf achten,
dass nur ein Einachshänger gem. Gesetz dranhängt. der ebenfalls ein eigenes schwarzes Kennzeichen (kein Wiederholkennzeichen!) trägt.

Ansonsten ist die Rennleitung gleich dabei - wenn sie es denn weiss und auf Krawall gebürstet ist:
- Fahren ohne Führerschein (Klasse 2 ..)
- Steuerhinterziehung
- Verdacht Betrieb eines illegalen Transportunternehmnes..

Beim B12 stellt sich aber das Thema mit den 3.5 t nicht wirklich.