Betriebserlaubnis

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Wombel
Beiträge: 56
Registriert: Do 27. Mär 2008, 10:04

Beitrag von Wombel »

Liebe Holdergemeinde,

Ich habe ein paar, möglicherweise blöde, Fragen zur Betriebserlaubnis. Der von mir eworbene ED II hatte keine Betriebserlaubnis mehr. Der Vorbesitzer hat sie im Laufe der Jahre verloren.
Wo bekomme ich eine solche Erlaubnis und was muss ich dafür tun? Im Holderforum habe ich bereits gelesen, dass man sich gegenseitig Kopien zuschickt. Ist die Betriebserlaubnis ein universelles Papier das man einfach durch Kopieren verbreiten kann oder hat jeder Holder "seine" Betriebserlaubnis?

Noch eine Frage: Braucht ein Holder ED 2 eine Blinkeranlage, damit man auf der Straße fahren darf oder genügt es wie beim Fahrrad Handzeichen zu geben? Habe schon verschiedenes gehört. Meiner hat lediglich Scheinwerfer und Rückleuchten (auch am Anhänger).

Vielen Dank für euere Hilfe,

Wombel
blackvento
Beiträge: 65
Registriert: Do 27. Sep 2007, 21:54

Beitrag von blackvento »

Hallo Wombel

1. Blöde Fragen gibt es nicht. Nur blöde Antworte.

2. Mit Zusendung einer Kopie bist du nicht befreit zum TÜV zu fahren. Wenn der TÜV eine Kopie hat, ist es leichter eine Vollabnahme zu bekommen. Für die Versicherung und im Straßenverkehr nützt die Kopie gar nichts.

3. Blinker sind an keinem Fahrzeug Pflicht. Wenn sie drann sind, müssen sie funktionieren. Sind keine drann, muß man Handzeichen geben.

MfG
Ralf
Der alte Mann und der Holder.
Wombel
Beiträge: 56
Registriert: Do 27. Mär 2008, 10:04

Beitrag von Wombel »

Hallo Ralf,

Vielen Dank für Deine Antwort. Das heißt zum TÜV muss ich auf jeden Fall wenn ich mit dem Holder auf der Straße fahren will. Könnte mir bitte jemand eine Kopie der Betriebserlaubnis per Mail (michael.k.weiss@web.de) zusenden? Das wäre sehr nett.

In welcher Größenordnung spielen sich die Kosten für eine Versicherung ab?

Viele Grüße,

Wombel
Techfritz
Beiträge: 3
Registriert: Mi 11. Jun 2008, 17:18

Beitrag von Techfritz »

Hallo zusammen

habe das Problem mit der ABE bei meinem ED10 so gelöst.

1. Habe mich beim KBA Flensburg nach einer ABE erkundigt
(Tel. 0461 / 316 2046 Hr.Kulschewski)
KBA besitzt nicht ALLE UNTERLAGEN was Holder betrifft (keine Unterlagen zu ED10).

2. Nachfrage bei Holder in Metzingen ob sie noch Unterlagen(ABE) ausstellen.

Es gibt eine Frau Elischer bei Holder Metzingen (07123 / 966 222) über diese Dame bekommt man eine Bescheinigung über die Zulassung- und Steuerfreiheit von HOLDER-Einachsschlepper.

Soweit habe ich das Problem mit der ABE gelöst.
blackvento
Beiträge: 65
Registriert: Do 27. Sep 2007, 21:54

Beitrag von blackvento »

Hallo

Was ein ED10 an Versicherung kostet weiß ich nicht.
Für meien Holder B10B bezahle ich im Jahr 28€ an Versicherung und ca.70€ Steuern.
Die teuerste Versicherung wollte 290€ im Jahr haben.

MfG
Ralf
Der alte Mann und der Holder.
Wombel
Beiträge: 56
Registriert: Do 27. Mär 2008, 10:04

Beitrag von Wombel »

Liebe Holdergemeinde,

Auch ich wünsche zunächst allen ein gutes neues Jahr 2009 und bedanke mich herzlich für euere Hilfe, die mir im letzten Jahr sehr oft weitergeholfen hat.

Ich wende mich heute nochmals bezüglich der Themen TÜV, Versicherung und Allgemeine Betriebserlaubnis für den ED2 an euch. Leider besteht bei mir diesbezüglich Verwirrung, da jeder etwas anderes behauptet. Bisher habe ich hier im Forum bzw. in meinem Umfeld Folgendes herausgefunden:

1. Versicherung: Den ED2 kann man wohl über die Privathaftpflicht mitversichern (Landwirtschaftlichen Betrieb habe ich keinen). Ich muss mich allerdings noch bei meiner Versicherung erkundigen was das kosten soll.

2. ABE: Ich habe über die Firma Holder eine ABE gefaxt bekommen (Danke an Techfritz für den Tipp!). Nun dachte ich, dass ich mit dieser zum TÜV gehenmuss. In meinem Bekanntenkreis gibt es einen Prüfingenieur vom TÜV. Dieser sagte mir, dass ihm beim TÜV noch nie ein Einachser untergekommen wäre und er wüsste nichts darüber, dass der ED2 zum TÜV muss. Er sagte weiter, dass man die TÜV Pflicht ganz einach daran festmachen könnte, ob ein Fahrzeug ein reguläres Nummernschild oder nur ein "Mofa-Kennzeichen" braucht.

Nun stehe ich da mit meiner ABE, weiß weder ob ich zum TÜV muss, noch ob ich ein Kennzeichen brauche. Leider kennen ich niemanden mit ED2 den ich fragen kann, darum wende ich mich mal wieder an Euch. Im Forum steht übrigens auch Unterschiedliches zu diesem Thema.

Es würde mich sehr freuen wenn ich eine klare Auskunft bekommen könnte, damit ich auch endlich mal über die Straße tuckern kann. Außerdem wartet mein Holz im Wald.

Noch eine Fage zum Schluss: Muss die Lichtanlage funktionieren? An meinem ED2 sind zwar Scheinwerfer dran und Heckleuchten am Hänger gibt es auch. Leider baut die Lichtmaschine aber keine Spannung auf, sprich ist wahrscheinlich hinüber.

Viele Dank bereits im Voraus und Viele Grüße!

Wombel
Wombel
Beiträge: 56
Registriert: Do 27. Mär 2008, 10:04

Beitrag von Wombel »

Ist mein Problem zu trivial oder kann mir an dieser Stelle wirklich niemand weiterhelfen? Ich würde mich sehr über eine kurze Rückmeldung freuen!

Viele Grüße

Wombel
ED Thomas
Beiträge: 420
Registriert: So 24. Sep 2006, 10:18
Kontaktdaten:

Beitrag von ED Thomas »

Hallo Wombel

hast du eine ABE passend zu deiner maschine bekommen?
wenn nicht, dann bestell dir beim Udo eine ABE.
mit dieser ABE und der fahrgestellnummer gehst du zum straßenverkersamt und läßt die ABE für den EINACHSER abstempeln. es wird noch eine regestriernummer eingetragen, mit der das beim straßenverkersamt gemeldet ist.

Gruß thomas
saarlandholder
Beiträge: 18
Registriert: Sa 14. Okt 2006, 18:32

Beitrag von saarlandholder »

Hallo Wombel,
stand vor ein paar Jahren mit meinem E12 vor demselben Problem und ging folgendermaßen vor:
1.die Versicherung wurde darüber informiert das ein einachser betrieben wird, dies wurde auch seitens der Versicherung akzeptiert. Ich halte das nicht für unwichtig da Schwierigkeiten meistens nach einem Schadenfall auftreten.

2.mit der ABE von Holder und dem E12 ging es zum TÜV die mir eine neue Betriebserlaubnis ausstellten (die hatten vorher auch keinen Einachser gesehen),diese wurde dann nur noch auf der Zulassungsstelle abgestempelt was etwas länger dauerte weil es die Damen und Herren nicht verstehen wollten das sie für dieses Gerät keine Steuern erheben konnten.

MFG
der saarlandholder
angie
Beiträge: 28
Registriert: Sa 24. Dez 2005, 17:46
Wohnort: 64546

Beitrag von angie »

Hallo Wombel,

das Thema ist schon oft angesprochen worden. Ich bin aus Hessen, genauer Kreis Groß-Gerau. Ich habe meinen E12 mit Hänger zugelassen.Das Ganze ist in einem Kfz.-Brief eingetragen mit zusätzlicher Nutzung einer Sitzkarre. An Stelle der ABE habe ich nun einen Kfz.-Brief.
Zuvor musste ich das Ganze beim TÜV Hessen vorfahren- Kosten 91 Euro.
Die Versicherung kostet ca. 33 € und die Steuer ca. 45.-€.
Ein Bild des Gefährts sieht man auf Seite 11 (2. Bild) hier im Forum.
Das Fahrzeug hat Licht, Blinker, Warnblinker und muss alle 2 Jahre zum TÜV.

Gruß aus Hessen yama

ED2
E 12
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