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Verfasst: Do 5. Jun 2008, 10:17
von Joachim Tzscheutschler
Hallo
Ich bin brand neu in diesem Forum und habe eine Frage.
Ich habe einen Holder B10B ohne Papiere.
Nun muss ich erst zum TÜV und dann auf die Zulassungsstelle.
Was wird bei einem alten Traktor wie meiner beim TÜV alles geprüft?
Bibt es so etwas wie eine TÜV-Regel?
Ich möchte nur nicht 2x zum TÜV Fahren.
Es wäre nett wenn mit jemand weiter helfen könnte.
Danke
Jochen
Verfasst: Do 5. Jun 2008, 18:30
von MrLed
Im Allgemeinen wird die Beleuchtung, Bremsen und Lenkung geprüft. So ists zumindest alle 2 Jahre bei meinem B10.
Verfasst: Do 5. Jun 2008, 18:32
von biggi
Das Wichtigste ist:
- Reifen (Alter/Rissigkeit = Verkehrssicherheit)
-Lenkungspsiel
-Achsschenkelspiel
-Bremsen
-Licht inkl Blinker ..
-Ölundichtigkeiten (Ölen aus Auspuff ist beim "Takter normal)
-Prüfzeichen auf Anhängevorrichtungen (montieren, damit eingetragen)
-"illegale" Anbauten (alles runter, was nicht umbedingt rangehört)
Briefkopie eines baugleichen Fahrzeuges hilft auch immer
Ist aber keine Garantie, dass Du nur einmal hin musst.
Verfasst: Fr 6. Jun 2008, 09:52
von Joachim Tzscheutschler
Hallo
Danke für die Infos.
Wie ist das mit der Unbedänklichkeitserklärung.
Die musste man sonst selber besorgen.
Stimmt das, das dies die Zulassungsstelle nun selber macht und es ca. 6 Wochen dauert?
Der eine sagt so der andere sagt das die Zulassungsstelle das sofort klären kann.
Danke schon mal
By
Jochen
Verfasst: Sa 7. Jun 2008, 20:47
von biggi
Unbedenktlichkeitsbescheinigung geht beim Straßenverkehrsamt normalerweise online- wenn das Netz geht: Direktzugriff auf die KBA Dateien mit aufälligen Fahrzeugen.
Vorher mit dem TÜV-Menschen klären, ob er so etwas sehen will. GIbt da so den ein oder anderen, der will das Dingen sehen, bevor er Dir die Paieper der Vollabnahme ausstellt.
Verfasst: Mi 11. Jun 2008, 12:04
von blackvento
Hallo Jochen
Ein Kaufvertrag und eine Kopie von einer ABE war bei mir für den TÜV ausreichend. Probleme hat es gegeben wegen der Anhängevorrichtung. Meine Bauteile hatten keine E Kennung. Deswegen wollte der TÜV mir weder das Zugmaul noch die Kugel mit 2600Kg eintragen. Ich habe TÜV ohne Eintragung von Anhängelast bekommen. Das bedeutet das ich die Anhängevorrichtung nur auf dem Acker benutzen darf. Im Straßenverkehr nicht. Später hat ein anderer Tüvprüfer mir gesagt das ein Schlepper der vor 1956 gebaut wurde keine E Kennung haben muß. Der hat mir dann nachträglich die 2600Kg eingetragen.
Blinker sind keine Vorschrift. Bremslicht muß du auch nicht haben. Bremsen wurden im Fahrversuch durchgeführt.
MFG
Ralf