Holder-Forum • Steuern !?!
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Verfasst: So 12. Aug 2007, 20:05
von Knicklenker
Wieviel Steuern zahl ich für an B12 im Jahr ohne Grünes Nummernschild ?

Weis des eina ???

Verfasst: Mo 13. Aug 2007, 06:36
von Michael Horn
Hallo,

ca. 75 Euro.

Gruß Michael

Verfasst: Mo 13. Aug 2007, 20:35
von Knicklenker
Danke, weist vielleicht au no wie des mit da Versicherung auschaugt ?

Verfasst: Mo 13. Aug 2007, 22:20
von Ronny-99
Steuern 11,20 pro 200 kg zulässige Gesamtmasse und bei meiner Versicherung (VHV)Haftpflicht 38 Euro/Jahr

Verfasst: Di 14. Aug 2007, 09:34
von biggi
Und schau bloß auf das Kleingedruckte bzgl. zulässiger Nutzung bei der Versicherung.

Nicht, dass Du damit zwar auf der Straße fahren darst, auch mit Hänger (Kein Wiederholkennzeichen!!), aber keine Ladung ziehen darfst bzw. in diesem Fall nicht versichert bist!

Alles! was Du damit machen willst/kannst, am besten mit anfragen.

Da werden dann je nach Versicherung schnell aus den 38.-€ (Hobby/Oldtimer) bis zu 650.-€ (Zugmaschine)! Oder Du stehst im Regen.

Verfasst: Di 14. Aug 2007, 20:52
von Knicklenker
Da bedank i mi für alle eure super Ratschläge,

Danke, eua Basti.

Verfasst: Di 14. Aug 2007, 21:40
von Knicklenker
D' nächste Steuerfrage :-)
und für an A 12 wia schaugts do mit Versicherung und Steuer aus, kennts ma do anoamoi helfen ?

Verfasst: Mi 15. Aug 2007, 15:03
von biggi
Ändert sich nichts gegenüber den o.g. Ausführen:

Bei schwarzem Kennzeichen: 5,60.-€ /100 kg ZGG (gilt auch für jeden Anhänger mit schwarzen Kennzeichen)

Unabhängig von Kennzeichenfarbe;

Haftpflicht zwischen 38.- (Oldtimer/privates Hobby, ohne LOF-Nutzung) 50.-€ (z.B incl 10 RM Holzholen..) und 650.-€ als Zugmaschine.

Vorsicht, wenn Du an einer Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen einen Hänger mit grünen Kennzeichnen, der keine Hobbyzulassung (Pferde, Bootsanhänger ..) hat, ziehst! Geht maximal dann gut, wenn Du einem Landwirt.. aushilfst, der selbst grüne Kennzeichen hat und auf dessen Rechnung Du fährst.. .

Alles andere gem. Aussage Zulassungsstelle tabu:
- Steuerhinterziehung
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
- Risiko bezgl. Papiere/Legalität des Hängers (gerade bei Eigenbauten)
- Auch bei mehr als einem Hänger kann es Eng werden, erst recht bei den
neuen Führerscheinklassen.

Schwarzes Kennzeichen am Traktor schließt im Regelfall Wiederholkennzeichen am Anhänger aus!

Bloß genau informieren. Der Schlüssel ist hier das grüne Kennzeichen und das zuständige Finanzamt im jeweiligen Bundesland und das Alter=Ausbildungsstand des Streifenwagenbeamten bei einer Kontrolle ... .

Verfasst: Fr 17. Aug 2007, 19:07
von Knicklenker
Da bedank i mi ganz herzlich für eichane Hilfe !!!