Holder-Forum • Anhängerbau
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Verfasst: So 29. Jul 2007, 08:45
von Sieger
Hallo!
Ich möchte meinen Holder als Gespann zulassen.
Der Anhänger den ich habe ist allerdings ein nicht besonders guter Eigenbau, mit Audi-achse laut Vorbesitzer.
Weiß Jemand ob es sich überhaupt lohnt den Hänger soweit aufzurüsten (Beleuchtung, Schilder usw.) oder hab ich mit sowas keine Chance beim Tüv?
Hat jemand Erfahrung mit sowas?
Gab da noch eine andere Schmiedag-Seite wo sehr schön beschrieben war was ein Hänger bzw. Gespann alles braucht um Tüv zu bekommen, leider gibt's die Seite jetz nicht mehr.
Wie sieht's aus wenn ich einen Hänger mit neuer Anhängerachse aufbauen würde (Typenschild) bekommt man das überhaupt abgenommen?
Hat vielleicht jemand Zeichnungen oder Beschreibungen zum Hängerbau bzw. Mechanik der Fußbremse usw.?

Danke schonmal im Voraus für viele hilfreiche Tipps!

Grüße vom Lichtenstein
Sieger

Verfasst: So 29. Jul 2007, 10:41
von ED Thomas
Hallo Sieger

Der Bruno hat einen Holder E12 mit Anhänger zugelassen.

www.schmiedag-hansa-einachsschlepper.de

Frage dort mal nach.

Gruß Thomas

Verfasst: So 29. Jul 2007, 10:46
von ernstlos
Ich habe mir einen Anhänger auf einer Pkw-Achse aufgebaut, wichtig war mir die Bremse, weil es hier bergig ist, habe darauf geachtet, daß auch die Hinterradbremse ("Handbremse") mit den Seilen und dem Handbremshebel in Ordnung waren.
Später habe ich mir noch auf dem Autofriedhof einen Bremszylinder besorgt, jemand hatte ein Bördelgerät für Bremsleitungen und so habe ich dann 2 Bremssysteme.
Was der TÜV dazu sagen würde, weiß ich nicht, denke aber, daß bei einer Sicht- und Funktionsprüfung nichts zu beanstanden wäre.

Bild

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Gruß Ernst

Verfasst: So 29. Jul 2007, 15:41
von Bene
Hallo

Ich habe mir einen alten kleinen Traktorhänger gakauft mit Bremse. Bau mir jetzt Sitz, Fußbremse und Beleuchtung ein. Mein TÜV meinte bis 6KM/H ist das kein Problem, hat auch den Vorteil, keine Steuer, TÜV, usw. Wie das aber mit einer normalen Zulassung aus schaut weis ich nicht. Denke aber das vorallem ein Typenschild vorhanden sein muss.
Gruß Bene

Verfasst: Mi 1. Aug 2007, 08:16
von Sieger
Hallo!
Danke Für eure Antworten!
Ich meinte Bruno's Seite die ich nicht mehr finden konnte.
So wie's aussieht werde ich mir einen neuen Häger bauen da ich mit dem alten wahrscheinlich wegen der Achse keine Chance hab.
Ist auch keinerlei Typenschild oder Nummer vorhanden.

Andere Frage:
was passiert wenn ich die Lichtanlage (6V, 16W, Batterie) mit mehr als 16W belaste?
Das ganze Gespann braucht Licht und Blinker. Würde auch noch eine 2te Batterie einbauen.

Grüße vom Lichtenstein
Sieger

Verfasst: Mi 1. Aug 2007, 11:56
von Daniel F.
Hallo ich wollte zum Thema mal fragen wie es ist kann mann dsa Typenschild auch selber machen wenn man eine Vollabnahme beim Tüv machen würde ??

mfg Daniel

Verfasst: Do 2. Aug 2007, 12:17
von jueffi
Hallo an Alle,

ich habe einen Anhänger mit Baujahr vor 1961. Dieser benötigt, da er vor 1961 verbaut wurde und wenn er für LoFo Zwecke eingesetzt wird, weder Zulassung noch Betriebserlaubnisund auch kein Typenschild. Notwendig ist jedoch ein 25 km/h Schild, Beleuchtung und Blinker sowie Schild des Besitzers. Noch nicht einmal eine Bremse ist notwendig. Allerdings würde ich mich mit meinem Holder niemals ohne Bremse am Hänger bewegen.

Ich empfehle jedem, sich nach einem solch alten Hänger bei einem Bauer umzusehen. Diese sind oftmals froh wenn diese vom Hof sind und man hat wieder ein Problem weniger.

Meist genügt etwas Farbe und frisches Holz um den Hänger wieder fitt zu machen. Somit umgeht man den TÜV und die Betriebserlaubnis.

Ein Bild meines unrestaurierten Hängers könnt Ihr hier sehen: <a href="http://www.holder-einachser.de" target="_blank">Anhänger vor 1961</a>]

Allerdings stellt sich für mich die Frage was LoFo wirklich ist. Ich denke nämlich das dies Auslegungssache ist. Manchmal wird behauptet das hierzu ein angemeldeter Betrieb notwendig ist und ein andermal wird ausgesagt das der Transport von Mist und Kompost hierzu ausreichend ist.

Es wäre schön wenn dies hier näher beleuchtet werden könnte. Ich denke nämlich das wir und dadurch alle mehr oder weniger legal auf Deutschlands Straßen bewegen.

Auf eure Antworten freue ich mich schon.

Holdergrüße

jueffi

Verfasst: Sa 4. Aug 2007, 12:12
von Sieger
Hallo!
Zum Thema Anhänger ist die Schmiedagseite von Bruno (siehe auch obenstehehender Link) sehr hilfreich.

Das mit der LoF Benutzung scheint wirklich z.T. Auslegungssache zu sein, zu beachten ist aber eine Gesetzesänderung vom 01.03.2007 soviel ich weiß.
Eben um auf der sicheren Seiet zu sein insbesondere was die Versicherung angeht werde ich mein Gespann komplett abnehmen lassen und anmelden, habe keine Lust mir vorzustellen was los ist, sollte ich aus Versehen einem Wanderer über den Fuß fahren oder bleib mal an einem parkenden Auto hängen und hab dann keine Versicherung, nur mal als Beispiel.

Bin gerade dabei einen Hänger zu bauen bzw. einen alten Hänger mit neuer Achse auszurüsten, Achse ist schon bestellt....

soweit mal von mir
Grüße vom Lichtenstein
Sieger

Verfasst: Mi 31. Okt 2007, 20:53
von Sieger
Hallo!
Der Selbstbau meines Hängers schreitet zunehmend fort, Rahmen und Bremse sind fertig, auch gibts einen nagelneuen Deichselrahmen.
Momentan bin ich grad an der Beleuchtungsanlage, dann kommt das Holzwerk, dann noch lackieren....
Wer interesse hat, dem schicke ich gern ein paar Bilder.

Grüße vom Lichtenstein
Sieger