Holder-Forum • anhängelast 10b
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Verfasst: So 20. Mai 2007, 23:14
von klippklapp
Hallo

wollte mir jetzt ein holder 10b holen.
was kann der den so ziehen. schaft der ein hänger von 2t??
hat ja nur 10ps und wiegt 700kg das teil.

Verfasst: Mo 21. Mai 2007, 22:54
von biggi
ungebremst ist meines Wissens die die zulässige Anhängelast das Halbe leergewicht des Zugfahrzeuges, hier also 350 kg.

Gebremst siehe Typenschild Anhängekupplung/-maul.

Verfasst: Di 22. Mai 2007, 08:01
von klippklapp
ist den keiner hier der ein holder 10b hat und mir sagen kann was der kleine ziehen kann

Verfasst: Di 22. Mai 2007, 12:28
von biggi
klippklapp,

Zum einen muss die Anängekupplung am Traktor sowohl in Stützlast als auch Zuglast und dem freigebenen Geschwindigkeitsbereich in der Lage sein, die Last zu ziehen und daür ein Typfreigabe haben (Prüfzeichen)
Deshalb findest Du auch im Brief bei den LM keinerlei Angaben dazu, da die Anhängevorrichtungen variieren.

Danach greift die STVZO und sein Nachfolger:

- die 350 kg ergeben sich aus dem Gesetz bei ungebremsten Anhänger in
Anhängigkeit vom Leergewicht der Zugmaschine.

- die gebremste Anhängelast ist nur abhängig von der Kupplung am Traktor
und der Art der Bremse. Da Du keine Druckluftbremse bzw. Bremse mit
Fremdkraftunsterstützung am Traktor hast, ist bei einem gebremsten Anhänger bei 4 Tonnen Schluß. (ab hier -oder waren es 8to - ist sowieso Druckluft- Femdkraftbremse vorgeschrieben)

Schau doch einfach mal in Deine BA oder Deine Hängerkupplung an. Ohne Prüfzeichen und Typgenehmigung hat sich das Thema sowieso im öffentlichen Straßenverkehr erledigt.

Was Du schlußendlich - im legalen und illegalen - dranhängst ist Deine Sache.

Schaffen wird er von der Kraft her die 2 Tonnen allemal, erst recht wenn er etwas Stützlast auf die HA bekommt.