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Verfasst: Sa 24. Feb 2007, 16:13
von ernstlos
Wir sind dabei, einen Traktor, dessen TÜV schon seit Jahren abgelaufen ist, der aber immer (!) angemeldet geblieben ist, herzurichten.
Jetzt sagt jemand, daß nach so langer TÜV-Fälligkeit wohl eine Einzelabnahme erforderlich ist.
Stimmt das so?
Gruß Ernst
Verfasst: Sa 24. Feb 2007, 20:05
von wolli
Hallo,
ich meine nicht, er müsste meines Wissens nache eine Neuabnahme haben, wenn er über längere Zeit (ich glaub 2 Jahre???) abgemeldet gewesen ist. Wenn er nie abgemeldet wurde, werden die beim Tüv zwar doof gucken, aber wohl ganz normales Tüv machen
Gruß
Wolli
Verfasst: Sa 24. Feb 2007, 21:06
von jp
Wird das jetzt nicht zurückdatiert, d.h. zwei Jahre TÜV gerechnet von der letzten Fälligkeit?
Müßtest dann halt z.B. 3x hintereinander die Prüfung machen

um 6 Jahre aufzuholen.
Scherz beiseite: Ruf doch einfach mal beim TÜV an und frag nach. In letzter Zeit ist das Personal zumindest bei unserem TÜV sehr freundlich geworden.
Gruß
Joachim