Steuern !?!
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Hallo,
ca. 75 Euro.
Gruß Michael
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Michaels Holder-Fundgrube
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Tel: 07273-3438 & 0172-1335268
E-Mail: Holderliebhaber@aol.com
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Und schau bloß auf das Kleingedruckte bzgl. zulässiger Nutzung bei der Versicherung.
Nicht, dass Du damit zwar auf der Straße fahren darst, auch mit Hänger (Kein Wiederholkennzeichen!!), aber keine Ladung ziehen darfst bzw. in diesem Fall nicht versichert bist!
Alles! was Du damit machen willst/kannst, am besten mit anfragen.
Da werden dann je nach Versicherung schnell aus den 38.-€ (Hobby/Oldtimer) bis zu 650.-€ (Zugmaschine)! Oder Du stehst im Regen.
Nicht, dass Du damit zwar auf der Straße fahren darst, auch mit Hänger (Kein Wiederholkennzeichen!!), aber keine Ladung ziehen darfst bzw. in diesem Fall nicht versichert bist!
Alles! was Du damit machen willst/kannst, am besten mit anfragen.
Da werden dann je nach Versicherung schnell aus den 38.-€ (Hobby/Oldtimer) bis zu 650.-€ (Zugmaschine)! Oder Du stehst im Regen.
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Ändert sich nichts gegenüber den o.g. Ausführen:
Bei schwarzem Kennzeichen: 5,60.-€ /100 kg ZGG (gilt auch für jeden Anhänger mit schwarzen Kennzeichen)
Unabhängig von Kennzeichenfarbe;
Haftpflicht zwischen 38.- (Oldtimer/privates Hobby, ohne LOF-Nutzung) 50.-€ (z.B incl 10 RM Holzholen..) und 650.-€ als Zugmaschine.
Vorsicht, wenn Du an einer Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen einen Hänger mit grünen Kennzeichnen, der keine Hobbyzulassung (Pferde, Bootsanhänger ..) hat, ziehst! Geht maximal dann gut, wenn Du einem Landwirt.. aushilfst, der selbst grüne Kennzeichen hat und auf dessen Rechnung Du fährst.. .
Alles andere gem. Aussage Zulassungsstelle tabu:
- Steuerhinterziehung
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
- Risiko bezgl. Papiere/Legalität des Hängers (gerade bei Eigenbauten)
- Auch bei mehr als einem Hänger kann es Eng werden, erst recht bei den
neuen Führerscheinklassen.
Schwarzes Kennzeichen am Traktor schließt im Regelfall Wiederholkennzeichen am Anhänger aus!
Bloß genau informieren. Der Schlüssel ist hier das grüne Kennzeichen und das zuständige Finanzamt im jeweiligen Bundesland und das Alter=Ausbildungsstand des Streifenwagenbeamten bei einer Kontrolle ... .
Bei schwarzem Kennzeichen: 5,60.-€ /100 kg ZGG (gilt auch für jeden Anhänger mit schwarzen Kennzeichen)
Unabhängig von Kennzeichenfarbe;
Haftpflicht zwischen 38.- (Oldtimer/privates Hobby, ohne LOF-Nutzung) 50.-€ (z.B incl 10 RM Holzholen..) und 650.-€ als Zugmaschine.
Vorsicht, wenn Du an einer Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen einen Hänger mit grünen Kennzeichnen, der keine Hobbyzulassung (Pferde, Bootsanhänger ..) hat, ziehst! Geht maximal dann gut, wenn Du einem Landwirt.. aushilfst, der selbst grüne Kennzeichen hat und auf dessen Rechnung Du fährst.. .
Alles andere gem. Aussage Zulassungsstelle tabu:
- Steuerhinterziehung
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
- Risiko bezgl. Papiere/Legalität des Hängers (gerade bei Eigenbauten)
- Auch bei mehr als einem Hänger kann es Eng werden, erst recht bei den
neuen Führerscheinklassen.
Schwarzes Kennzeichen am Traktor schließt im Regelfall Wiederholkennzeichen am Anhänger aus!
Bloß genau informieren. Der Schlüssel ist hier das grüne Kennzeichen und das zuständige Finanzamt im jeweiligen Bundesland und das Alter=Ausbildungsstand des Streifenwagenbeamten bei einer Kontrolle ... .
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