Hallo Leute!!!
Ich hab einen Holder B12 und der ist seit einiger Zeit stillgelegt. Jetzt möchte ich den gern neu zulassen und mit nem gebremsten Anhänger betreiben. Leider ist in dem alten Brief nur eine ungebremste Anhängelast von wohl knapp 400kg angegeben und auf dem Zugmaul steht nur zul. Gesamtgewicht 1250kg. Es kann doch nicht sein das man an den Traktor auch gebremst nur 400kg anhängen darf. Was steht denn bei euch in den Papieren worauf ich mich bei der Vollabnahme berufen kann?