Anmeldung, Versicherung

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zorro007
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Beitrag von zorro007 »

Hallo,
wie habt Ihr Eure Holder den so angemeldet, grüne Nummer, H-Kennzeichen, 07, oder normales schwarzes Kennzeichen ? Ist bei grüner Nummer nicht ein Überrollbügel erforderlich ?
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dreyerh3
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Beitrag von dreyerh3 »

Hallo,
die grüne Nummer und der Überrollbügel haben nur indirekt etwas miteinander zu tun. Die grüne Nummer gibt es ja nur (zumindest offiziel), wenn du Landwirt bist. Als Landwirt bist du wiederum in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und die verlangt den Überrollbügel. Für die Anmeldung und den TÜV ist der Bügel aber nicht notwendig. Beim Holder lohnt es sich ihm mit schwarzer Nummer anzumelden, da die Steuer (augrund des geringen Gewichtes) nicht hoch ist und man beruhigt auch mal eine Spazierfahrt machen kann, ohne gleich die Ordnungshüter zu fürchten.

Beste Grüße

Hermann
zorro007
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Beitrag von zorro007 »

Hallo,

danke für die schnelle Antwort, wie teuer ist denn die Steuer bei schwarzem Kennzeichen ? Ich habe meinen Güldner mit grünem Kennzeichen laufen, der hat auch einen Überrollbügel. Für den B10 habe ich noch keinen Überrollbügel gesehen, oder passt evtl. der vom B12 ?
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dreyerh3
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Beitrag von dreyerh3 »

Hallo,
ich hab auch noch nie einen B10 mit Überrollbügel gesehen. Bin mir also auch nicht sicher, ob es sowas überhaupt gibt. Die Steuer beträgt 11,20 Euro je angefangene 200kg zulässiges Gesamtgewicht.

Schönes Wochenende

Hermann
zorro007
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Beitrag von zorro007 »

Hat jemand einen B10 mit grüner Nummer zugelassen ? Wie siehts da aus bezüglich der Berufsgenossenschaft und Überrollbügel ? Grüne Nummer habe ich schon auf meinem Güldner, das wäre kein Thema.

Danke, Christian
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biggi
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Beitrag von biggi »

Christian,

Mein Stand ist:

BG fordert Überrollbügel; Profibügel von Fachwerkstatt angebaut und somit für Fahrzeug zugelassen.

Wenn Du genug Fläche hast, die einen zweiten Trecker erfordert bzw. sinnvoll erscheinen lässt, ist die grüne Nummer kein Thema.

Wenn nicht, bekommst Du entweder keine Grüne Nummer oder eine Grüne und einen Steuerbescheid.

Bei mir ist die Regel aber ganz einfach: Haupterwerbslandwirt bekommt grüne Nummer. Der Rest nicht. Bestitzstandswahrung läuft automatisch mit Fahrzeugwechsel aus bzw. gilt nicht mehr für Zusatzfahrzeug.
Gruß
Christoph
ecki
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Beitrag von ecki »

Hallo ich habe meinen B10 mit grüner nummer zugelassen und keinen bügel dran. der bügel ist für den b10 auch meines wisses nicht unbedingt vorgeschrieben da es etwas mit dem gesamtgewicht und der sitzhöhe zutun hat. die pflicht trecker mit überrollbügeln auszurüsten kam ja anfang der 70ziger jahre auf und da waren ja noch zahlreiche B10 in der landwirtschaft tätig.
Zum thema steuer und versicherung noch soviel wenn man einen trecker mit schwarzen kennzeichen fährt läuft er bei der versicherung anders als mit grünem kennzeichen. da werden aus 35 euro haftpflicht schnell mal 300-400euro im jahr. einfach mal bei eurer versicherung nachfragen.
mfg ecki
zorro007
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Beitrag von zorro007 »

Danke für die Antworten !
wie sieht´s denn mit der Befestigung des Ü-Bügels beim B12 vorne aus, hat der nicht den gleichen Zwischenachsträger wie der B10, dann müsste doch die Befestigung gleich sein
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ecki
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Beitrag von ecki »

Hallo zorro
Das zwischenstück vom B12 und B10 ist unterschiedlich. den bügel kannst du dort nicht befestigen.
mfg ecki
biggi
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Beitrag von biggi »

Bei schwarzen Kennzeichen kann man ihn auch für 30 Euro versichern, ist halt Frage der Versicherung und Fahrzeugalter. Aber man ist aus dem Thema "Steuerbetrug" raus, falls man mal Spritztour just for Fun macht oder Kumpel aushilft.

Grün ist ja nur für LOF und eigenen Bedarf.
Gesetzeslage soll nächstes Jahr noch schärfer werden.
ecki
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Beitrag von ecki »

Hallo biggi
Dann verate mir doch mal welche versicherung das macht. Da ich dieses problem vor ca 5 jahren hatte mit grüner/ schwarzer nummer. Heraus kam nach einem besuch bei der versicherung das wenn ein B10 mit schwarzer nummer zugelassen wird ein haftpflicht beitrag von ca 650 DM damals noch.wenn du natürlich eine versicherung kennst die eine zugmaschine mit schwarzen kennzeichen für 30 euro im jahr versichert bin ich gerne bereit dorthin zuwechseln.
Achja die versicherung bei der ich bin ist die lvm.
ecki
biggi
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Beitrag von biggi »

Rolf,

ist komplexes Thema (kommt in der Kürze sicherlich einiges falsch rüber).

Hätte auch lieber grün zugelassen, aber bei uns im LK gilt (bei meinen Eltern gilt wieder etwas anderes, anderes Bundesland, andere Bestimmungen, gibt hier große Schwankungen)
War extra auf dem Finanzamt, um mir grüne Bescheinigung zu holen):
Nur Vollerwerbslandwirte (vom Finanzmant anerkannt) bekommen grün.
Schlepper kann er sich so viele anschaffen wie er will, aber abhängig von der Betriebsgröße ist, gibt es eine Höchstzahl an steuerfreien.

Für den Rest (Nebenerwerbslandwirte oder Hobbybauern und Sonstige) gilt Bestandschutz für vorhandene Fahrzeuge.
Danach: schwarzes Kennzeichen.

Frage nach Auswirkungen auf Führerschein (max. 25 km/h) wurde verneint, das es hier nur um die steuerlichen Gesichtspunkt ginge. (Gehe dem aber noch mal nach, interessiert mich nun doch); komme aber nicht in Schwierigkeiten.

Versicherung macht natürlich daraus sofort, wenn sie kann -Zugmaschine im Werksverkehr mit Basisprämie zwischen 300 und 650 Euro (ohne SF-Einfluss).

Haben meinen jetzt als "Oldtimertraktor" (da noch nicht ganz 30 Jahre alt) mit geringer LOF-Nutzung (ca. 10 RM Holz) für knapp 55€ im Jahr versichert. Komme ich im Augenblick erst einmal mit hin. Bis dahin SF-sammeln und dann ggf mit SF4 (kurze Staffel)=40%.

Wenn er älter als 30, ist die ggf. u.a. LVM Alternative, da bei ihr die LOF-Nutzung meines Wissen im Satz (30.-€/a) mit drin ist. Bei einigen ist bei "Oldtimern" LOF Nutzung voll ausgeschlossen (Hirnrissig: Mit Motorad, Auto und LKW darif ich weiterhin alles machen, wozu sie mal gebaut wurden. Nur beim Traktor nicht).

Diese Hinweis auf Wettberbsituation führte übrigens bei der aktuellen Versicherung im Sinne der Kundenbindung/Gewinnung zu dem o.g. Angebot. Lag vorher auch bei 300.-€. Mehr kann man nicht sparen.

Ich kann mit dem schwarzen Zeichen leben.

Hat auch Vorteile (für die ca. 100€ KFZ-Steuer):
- Kann mich frei bewegen und bin nicht sofort in der Grauzone "Steuerbetrug"
bei einer Fahrt ohne LOF für Eigenbedarf oder Nachbarschaftshilfe für
anderen LOF, ebenfalls Grünes Kennzeichenberechtiger,
- Gerade der letzte Umstand soll nächstes Jahr heftig werden, da dann wenn
ich es richtig verstanden habe, jede Fuhre mit grünen Kennzeichen für den
Nachbarn mit schwarzem Kennzeichen (z.B. Ausliefern von Brennholz bis vor
die Haustür) in Richtung "Betreiben einer illegalen Spedition","Schwarzarbeit" "Hinterziehen von Sozialbeiträgen..." geahndet werden soll.
Da kommen dann hier die Anzeigen.

Das sind mir dann noch mehr Fallen, in die man tappen kann, für mich zuviele.
Da kaufe ich mich lieber vorab frei.
Ist billiger als jede Anzeige oder anschließende Lauferei..
Was die Versicherung macht, wenn dann auch noch ein Schaden zu
regulieren ist, ist auch noch eine Frage (Regulieren wird sie wohl, aber dann
kommt der Boomerrang (Regress und Nachforderung.)
zorro007
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Beitrag von zorro007 »

schönen abend !

na das kann ja noch heiter werden, also für mich ist die Aussage von Rolf mal wichtig, dass der B10 kein Ü-Bügel für die Berufsgenossenschaft benötigt. Ich werde meinen B10 mit grüner Nummer anmelden.
@ Rolf: -freue mich schon auf meinen Lüfter für den Kühler

Gruß
Christian

P.S: der letzte macht das Licht aus !
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Michael
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Beitrag von Michael »

Hallo Holderfreunde,

ich habe seit einem Jahr einen AM2, den ich ohne Probleme mit grünen Nummern zulassen konnte (Und das obwohl ich keine Landwirtschaft habe) mein Schwiegervater, der einige Häuser weiter wohnt hat eine Landwirtschaft. Ich habe den Holder aber auf meinen Namen zugelassen und versichert. Bei Finanzamt habe ich mich damals erkundigt, wie das denn ist und ihnen erzählt mein Schwiegervater hat Landwirtschaft und ich würde da für Ihn fahren und so.
Die wollten weder seinen Namen noch sonst irgendwas wissen. Natürlich fahre ich ausschließlich n u r für die Landwirtschaft. Schließlich muss man ja zumindest zu glaubhaften Zeiten immer mal was bei der BayWa besorgen. (und wenn es nur ein kleines Fläschchen Unkrautmittel ist) Vor Fahrtantritt schon mal überlegen was man im Fall des Falles erzählt.

Versicherung kostet er nur 42 Euro, Steuer keine.

Zum Thema Überrollbügel:
Der Vorgänger (er war Landwirt und hatte auch keinen) Darauf habe ich Ihn angesprochen.
Der erhielt eine Befreiung. Er argumentierte so: Er hat niedrige Obstbäume und Streuobstwiesen und so. Und mit Bügel wäre ein mähen unter den Bäumen nicht mehr möglich.
Also entweder keinen Bügel oder die wunderbar schönen natürlichen und biologischen Obstbäume fallen der Kettensäge zum Opfer, da mähen nicht mehr möglich ist.

Da ich den Holder für die Brennholzgewinnung am Hang im Wald einsetzte habe ich zu meiner eigenen Sicherheit aber einen Bügel nachgerüstet.
biggi
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Beitrag von biggi »

Hallo,

habe mich wie oben angekündigt noch einmal schlau gemacht: TÜV und Polizei:
Auch mit schwarzen Kennzeichen bleibt bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen bis 25 km/h bzw. bei Mitnahme von landwirstaftlichen Anhängern mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h alles beim alten (Klasse 4 alt oder die neuen ...).

"Die alte Klasse 4 oder die neuen Varianten" behalten ihre Gültigkeit.
Klasse 2 bzw. C ... ist nicht erforderlich.

s. auch Defintion der Füherscheinklassen (einfach nach Ümschluesselund alt/neu googeln: "Führen von nach der Bauart/Verwendung eindeutig als landwirtschaftliche Zugmaschine bis 25/km/h erkennbar Fahrzeuge ode r ...entsprechende Anhänger". Kein Wort von Kennzeichenfarbe. Mal ein Pluspunkt von Europa.

Versicherung ist ein anderes Thema, das kann anstelle von ca. 100 Euro bis auf 600 Euro gehen.

Gruss Biggi
ReifenKönig
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Registriert: Di 12. Nov 2024, 01:30

Welche Versicherung

Beitrag von ReifenKönig »

Will meinen Holder AM 2 Versichern mit Diebstahl welche ist die Billigste.
Mfg Reifen König
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