Kegelspalter für older B10

Der Platz zum austauschen!
Antworten
atze.39
Beiträge: 28
Registriert: Di 10. Jan 2006, 22:14

Beitrag von atze.39 »

Hallo liebe Holderfreunde,
ich plane einen Eigenbau eines Kegelspalters über Zapfwellenbetrieb für meinen B 10ér.
Der Spalter wäre gedacht, zum spalten von Meterstücken bis ca. 40 cm Durchmesser.
Ist vielleicht einer unter euch, der damit schon einmal Erfahrungen gemacht hat oder eventuell einen Spalter selbst in Betrieb hat?
Zum Betrieb selbst stellen sich mir einige Fragen:
- reichen die satten 10 PS dafür aus?
- welche Dimensionen müßte der Drillkegel dann etwa haben ( Länge, Durchmesser )?
- was sollte zusätzlich noch beachtet werden?
Anregungen/Erfahrungen könnt ihr mir auch per E-Mail : O.Atzorn@web.de
übersenden.
Vielen Dank im Voraus
Otmar
südhesse
Beiträge: 66
Registriert: Mo 25. Jul 2005, 11:08

Beitrag von südhesse »

Hallo Otmar,


Kegelspalter sind extrem gefähliche Dinger mit denen man seine Gesundheit schnell ruinieren kann. Sie sind deshalb von der Berufsgenossenschaft nicht mehr zugelassen!
Außerdem ist, wenn alle schutzvorrichtungen angebaut sind (also Sperren die den Benutzer von Kegel abhalten und Vorichtungen die das Holz beim spalten halten) die Arbeitsleistung sehr gering. 10 Ps halte ich zudem für etwas wenig für 1m Stämme.

Ich würde leiber die Finger davon lassen,
auch wenn man die Kegel in Internet immer noch kaufen kann.


Südhesse.
jp
Beiträge: 103
Registriert: So 2. Apr 2006, 15:57
Wohnort: Marktsteinach

Beitrag von jp »

Kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Sehr gefährlich die Sache.
Wenn schon Spalter, dann ein richtiger hydraulischer Spalter.
Gruß
Joachim
1x E12
2x B12
und ein Güldner G25
Bork
Beiträge: 57
Registriert: Di 10. Mai 2005, 14:31
Wohnort: Berlin

Beitrag von Bork »

Moin Otmar,

da hast Du Dir ja eine anspruchsvolle Aufgabe gestellt.
Gestatte einige Anmerkungen zur Sicherheit (siehe auch http://www.lsv.de/hrs/03unfallverhuetun ... altern.pdf).
Wenn Du das Ding selber baust, bist Du Maschinenhersteller (siehe Punkt Artikel 2, Abschn. i der Maschinenrichtlinie) im Sinn der europ. Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG). Ein Maschine darf in der EU nur nach abgeschlossener CE-Zertifizierung in Verkehr gebracht werden. Dazu führt der Hersteller eines der in den Absätzen 2, 3,& 4 der MRL beschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durch. Neben der Anwendung der harmonisierten Normen (in diesem Fall u.a. der DIN EN 609-2 1999-10) ist eine komplette Risikoanalyse (DIN EN 1050) und die Validierung gemäß DIN EN ISO 13849-2 durchzuführen. Besonders für Letzteres interessiert sich der Staatsanwalt (im Falle eines Unfalls mit Personenschaden). Aber auch die BG entwickelt dann eine gewisse Neugierde (weil die ja zahlen soll).
Technisch gesehen stellt da aus meiner Sicht keine Hürde dar:
Gelenkwelle-Überlastkupplung-Schwungmasse-ausrückbare_Kupplung-Spaltkegel.
Die etwas größere Hürde ist aus meiner Sicht die befriedigende Umsetzung eines akzeptablen Nivaues an Restrisiko gemäß DIN EN ISO 12100.

In diesem Sinne viel Erfolg bei diesem Projekt
Tilmann Bork
atze.39
Beiträge: 28
Registriert: Di 10. Jan 2006, 22:14

Beitrag von atze.39 »

Vielen Dank für eure Tipps,
ich habe mir die Sache mit dem Kegelspalter für meinen B10er aus dem Kopf
geschlagen.
Ich werde weiter nach der traditionellen Methode mit Spaltaxt und zugelassenen Keilen dem Holz zu Leibe rücken.
Trotzdem nochmals vielen Dank.
Otmar
jp
Beiträge: 103
Registriert: So 2. Apr 2006, 15:57
Wohnort: Marktsteinach

Beitrag von jp »

Sehr vernünftig!
Und auch noch gut für die Kondition.
Gruß
Joachim
1x E12
2x B12
und ein Güldner G25
Antworten