zulassung hänger

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soppel01
Beiträge: 18
Registriert: Sa 29. Mär 2008, 14:25

Beitrag von soppel01 »

hallo,
habe ich was verpasst?
seit ende april ist vom §18 zulassungspflicht
der punkt 6 abs.1 gestrichen.
also müssen jetzt auch anhänger für die landwirtschaft
zwischen 6 und 25 km/h eine allgemeine betriebserlaubnis haben.
dann sind die ganzen schönen,selbstgebauten einachserhänger
so nicht mehr für die strasse zulässig?
mein dekra-prüfer sagte,daß es sehr schwierig geworden ist,
für sowas eine abe zu bekommen.
ausgenommen sind nur anhänger vor baujahr 1961,welches aber auch nachgewiesen werden muß.
ist das wirklich so?
gruß lothar
biggi
Beiträge: 917
Registriert: Mi 11. Jan 2006, 19:51

Beitrag von biggi »

Seit April 1961 brauchen alle Hänger eine ABE bzw. Papiere, die mit der ABE bei nicht LOF-Nutzung erstellt werden konnten..

Das ist nur vielen nicht aufgefallen, da die meisten der Hänger in die LOF-Betriebe gingen. Die ABE dort eingmottet wurde und nie wieder erschienen.

Und der Ortssherif hat auch nicht nachkontrolliert, auch nicht was das Thema Eigenbauten bzw. "man nehme ein LKW, schneide Führerhaus ab.." angeht.

Mittlerweile rennen die Bulldogs 60 km/h, ob da hinten ein/zwei 20er Hänger dran hängen, interssiert die Fahrer nicht bei der Geschwindikeitswahl.

Die EG-Verordnungen sind entsprechend in Landesrecht umgesetzt..

Eigenbau ist auch heute noch möglich, aber nur mit Komponenten die über die mitgelieferten Papiere minimum für die Belastung zugelassen und geprüft sind. Bei Schweißarbeiten nur mit dem entpsrechenden Schweißschein und der Unterschrift. Material eher etwas überdimensioniert...

Wenn es ein Eigenbau ist, und keine Typenschilder auf Achsen , Rahmen, Bremsen, Felgen, Reifen, Beleuchtung und Kupplungvorrichtung aufweisen kann (Aufbau ist eigentlich relativ egal, solange er stabil aussieht). bzw. die Achsen aus U.Profil mit angeschweißten Radträgerfragmenten eines ehemaligen Unfallwagens aus den 60ern besteht, ist hier eigentlich Ende.

Der Prüfingenieuer kann da nicht anders, da er im Falle eines Falles in der ersten Reihe mit/oder sogar alleine steht, denn das hätte er sehen müssen und es nie in den Verkehr bringen dürfen.. (Da steigt dann auch jede Haftplficht aus, denn das war grob fahrlässig, und sein Privatvermögen wird angezapft..)
Da bleibt dann nur das 6 km/h Schild (denn das ist doch schon seit Jahren dran, und wurde zum Streichen/Lackieren/Erneuern der Bretter abgemacht ..) und sich dran halten.
Holderist
Beiträge: 101
Registriert: Mi 7. Jan 2009, 19:09

Beitrag von Holderist »

Hallo!
Da möchte ich mal einsteigen:

Anhänger vor 1961.....

Wie sieht das aus beim Privatmann ohne lof mit so einem Anhänger?

Papiere gab es nicht für so ein Teil und wenn ich den legal auf die Strasse bringen möchte, was kann man da heute noch machen? TÜV und dann anmelden ist ja auch so eine Sache.

Gruß Reiner
Ronny-99
Beiträge: 460
Registriert: Mo 25. Jun 2007, 21:48

Beitrag von Ronny-99 »

Mein Dekra Mann sagte mir: Vergiss es.
Der meinte ich brauch für jeden Mist ein Material-und Festigkeitsgutachten. Für jede Schweißnaht ne Abnahme usw. usw.
Ich hab mir jetzt einen alten Feuerwehranhänger mit Papieren besorgt wo nur ein gescheiter Aufbau rauf muss. Dort hat man sich nicht ganz so pingelig.
biggi
Beiträge: 917
Registriert: Mi 11. Jan 2006, 19:51

Beitrag von biggi »

Steht eigentlich alles oben drin.

Da bleibt eigentlich nicht viel.

Entweder das ganze probieren ein Einachsegespann zu legalisieren. Wenn Mehrachzugmaschine.. kann es da eng werden.

Wenn Privatmann, dann bleibst Du entweder unter den 6 km/h oder Du musst Dir halt ABE und Papiere beschaffen per Einzelabnahme, ohne die keine Zulassung und Versicherung.(und die "Herstellerbescheinigung" vom Dorfschmied dürfte auch nicht mehr erhältlich sein, da vermutlich verstorben), da fällt dann schon mal der Nachweis über das Alter weg....

Ich habe das ganze auch durch vor ein paar Jahren mit einem Miststreuer aus den 70ern. Der hatte eine ABE, die Prüfzeichen, Typenschild .... . War trotzdem ein Akt. Jetzt ist er mit schwarzen Kennzeichen zugelassen und versichert.

Du kannst auch darauf hoffen, dass nichts passiert und keiner kontrolliert. Und berufst Dich ggf. auf Bestandsschutz, weil schon seit den späten 50ern so unterwegs, vielleicht hilft es ja. Und wenn bei euch eh nicht kontrolliert wird bzw. so etwas tagtäglich unterwegs ist, .. .

Ändert aber nichts, wenn es dann kracht.

Also: Entweder Mut zur Lücke und auf die Toleranz/Unkenntnis und Grauzone der Rennpolizei... hoffen, oder 6 km/h (Schild...).

... (Aber bei der Versicherung dass Ding auf jeden Fall probieren mit unterzubringen, ...)

Wenn Du aber erst einmal alles geweckt hast, und dann evtl. abblitzt(weil nicht verkehrssicher..), wird man Dir, wenn Du danach auf Risiko setzt, sogar u.U. Vorsatz vorwerfen und nicht bloße Unkenntnis/Gedankenlosigkeit.
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