Ab wann darf ich Holder B12 Fahren ?
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mit mofaführerschein darfs du keinen traktor fahren, pass bloß auf, wenn du erwischt wirs dann bis de dran. Mit 16 darf man schon den großen traktor führerschein, sprich Klasse T machen und der b12 läuft 20. soweit ich gehört hab läuft der b 10 nur 16.
Holder B12
Ein Holder geht durch Dick und Dünn!
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Jens sei vorsichtig.
Man muss hier genau zwischen den alten und den neuen Klassen auseinanderhalten. Da gibt es gravierende Unterschiede.
MOfa (aktuell) ist doch nur die Prüfbescheinigung. Und schließt keine weitere Berechtigung ein!.
Für Traktoren brauchst Du L oder T (erst der enthält weitere Klassen (M,L, S)
Und pass auf, dass Du auch wirklich mit LOF Nutzung unterwegs bist und das Fahrzeug in der LAnd und Fortwirtschaft nachweislich eingesetzt wird. Idealerweise grünes Kennzeichen.
Hobbyfahrten sind da außen vor.
Man muss hier genau zwischen den alten und den neuen Klassen auseinanderhalten. Da gibt es gravierende Unterschiede.
MOfa (aktuell) ist doch nur die Prüfbescheinigung. Und schließt keine weitere Berechtigung ein!.
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Und pass auf, dass Du auch wirklich mit LOF Nutzung unterwegs bist und das Fahrzeug in der LAnd und Fortwirtschaft nachweislich eingesetzt wird. Idealerweise grünes Kennzeichen.
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Ja das mit der Landwirtschaftlichen Nutzung kann ich angeben, da ich mit dem Holder immer noch unseren Graten Pflüge und unsere Wiesen mähe sowie .etc .....
Jipp der Holder B12 läuft spitze 20 im 6ten Gang
und der B10 fährt dann soviel wie der B12 im 5ten Gang
Oh ja tut mir leid hehe
hier ist ein Video von meinem Holder
http://de.youtube.com/watch?v=SBfqL0Evq_k
wenn ihr noch mehr Fotos oder Videos sehen wollte sagt mir bescheid ^^
dann mache ich noch welche
lg jens
Jipp der Holder B12 läuft spitze 20 im 6ten Gang
und der B10 fährt dann soviel wie der B12 im 5ten Gang
Oh ja tut mir leid hehe
hier ist ein Video von meinem Holder
http://de.youtube.com/watch?v=SBfqL0Evq_k
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dann mache ich noch welche

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mhm also auf dem video is nich viel zu shen...mach mal en paar fotos un lad sie hoch und sende dann den link...sieht aber so ganz ordentlich aus....mein b12 hat net so ne gute lackierung is aber dafür 3 jahre älter..naja ob das die farbe ausmacht xD...has du eiegtnlich ein gaspedal an deinem dran?
Holder B12
Ein Holder geht durch Dick und Dünn!
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@ JensB12
Und ich bin übrigens der Acrylator78 der da geantwortet hat
Ich hab auch einige Videos online bei youtube .
http://de.youtube.com/watch?v=HfEStsQuPQ8
http://de.youtube.com/watch?v=anQM5kP20rw
http://de.youtube.com/watch?v=oMA0Y0QrF ... re=related
Und ich bin übrigens der Acrylator78 der da geantwortet hat

Ich hab auch einige Videos online bei youtube .
http://de.youtube.com/watch?v=HfEStsQuPQ8
http://de.youtube.com/watch?v=anQM5kP20rw
http://de.youtube.com/watch?v=oMA0Y0QrF ... re=related
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joa sioeht ent schlecht aus, aber den Mähbalken würd ich abmachen wenn de den nich brauchs, weil dann läuft das Profil auf der einen Seite stärker als auf der anderen seite ab. Der Lack un so der äußere Zustand sind schonma gut, fänds schön wenn meiner auch den Lack hätte aber mir reicht der auch so. Spring an ohne zu mucken un läuft, das einzige was fehlt wär vielleicht noch ein Gaspedal.
Holder B12
Ein Holder geht durch Dick und Dünn!
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Die Reifen sind so hart - da fährt sich nix mehr ab 
Mein Bruder lässt den Mähbalken aus ästhetischen Gründen dran. Kann man nix dran ändern.
Es wurde schon viel neu gestrichen oder sogar gerollt . Außerdem stand der Holder immer in unserer Scheune und hat schon lange keinen Regen mehr gesehen.
Das letzte mal mußte der richtig Feldarbeit leisten..... so in den siebzigern .

Mein Bruder lässt den Mähbalken aus ästhetischen Gründen dran. Kann man nix dran ändern.
Es wurde schon viel neu gestrichen oder sogar gerollt . Außerdem stand der Holder immer in unserer Scheune und hat schon lange keinen Regen mehr gesehen.
Das letzte mal mußte der richtig Feldarbeit leisten..... so in den siebzigern .
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ich möchte nru kurz darauf hinweisen das die führerscheinklassen L und T zweckgebunden sind also man darf nur LOF damit fahren.(nur grüne nummer)
hat dein bulldog eine schwarze nummer geht das nur mit Klasse B und mittlerweile auch nur bis 3,5 tonnen gesamtgewicht auser man hat den BE oder C etc.
hat dein bulldog eine schwarze nummer geht das nur mit Klasse B und mittlerweile auch nur bis 3,5 tonnen gesamtgewicht auser man hat den BE oder C etc.
komm mach den traktor aus die kinner sind schon im bett
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Vorsicht, hier schmeißt ihr etws durcheinander:
- Eine schwarze Nummer schließt nicht die LOF NUtzung aus, sondern mit der schwarzen Nummer bin ich immer legal unterwegs. Bei schwarzen Kennzeichen wird nur entsprechend das Fahrzeug besteuert.
- In den Füherscheinregeln steht sinngemäß etwas von Nutzungszwecks/
primären Konstruktion der Bauart der MAschine, nicht vom LOF-NUtzung
beim Führen derselben. (kann ja jeder Nachlesen) Die Maschinenart ist
von der Konstruktion/Schlüssel her zweckgebunden!
- Im Anhängerbetrieb würde ich mich, wenn die LOF Nutzung (eigener vom
Fiskus anerkannter Betrieb bzw. Aushilfsfahrt für einen solchen)nicht
augenscheinlich ist, stur an die Vorgaben halten und hübsch darauf achten,
dass nur ein Einachshänger gem. Gesetz dranhängt. der ebenfalls ein eigenes schwarzes Kennzeichen (kein Wiederholkennzeichen!) trägt.
Ansonsten ist die Rennleitung gleich dabei - wenn sie es denn weiss und auf Krawall gebürstet ist:
- Fahren ohne Führerschein (Klasse 2 ..)
- Steuerhinterziehung
- Verdacht Betrieb eines illegalen Transportunternehmnes..
Beim B12 stellt sich aber das Thema mit den 3.5 t nicht wirklich.
- Eine schwarze Nummer schließt nicht die LOF NUtzung aus, sondern mit der schwarzen Nummer bin ich immer legal unterwegs. Bei schwarzen Kennzeichen wird nur entsprechend das Fahrzeug besteuert.
- In den Füherscheinregeln steht sinngemäß etwas von Nutzungszwecks/
primären Konstruktion der Bauart der MAschine, nicht vom LOF-NUtzung
beim Führen derselben. (kann ja jeder Nachlesen) Die Maschinenart ist
von der Konstruktion/Schlüssel her zweckgebunden!
- Im Anhängerbetrieb würde ich mich, wenn die LOF Nutzung (eigener vom
Fiskus anerkannter Betrieb bzw. Aushilfsfahrt für einen solchen)nicht
augenscheinlich ist, stur an die Vorgaben halten und hübsch darauf achten,
dass nur ein Einachshänger gem. Gesetz dranhängt. der ebenfalls ein eigenes schwarzes Kennzeichen (kein Wiederholkennzeichen!) trägt.
Ansonsten ist die Rennleitung gleich dabei - wenn sie es denn weiss und auf Krawall gebürstet ist:
- Fahren ohne Führerschein (Klasse 2 ..)
- Steuerhinterziehung
- Verdacht Betrieb eines illegalen Transportunternehmnes..
Beim B12 stellt sich aber das Thema mit den 3.5 t nicht wirklich.