Verfasst: So 9. Aug 2009, 18:56
Hallo liebe Holder"gemeinde"
Habe seit kurzer Zeit einen B12/B und brauche Anschauungsmaterial/Tips für die Funktion der Bremslichter:
Will meinen B 12(noch ohne Papiere) "TÜV"en, leider hat er weder Bremslichter, noch Kabel, noch einen Bremslichtschalter.
Frage:
Wo sitzt denn dieser Schalter im Orginal (hat viell. jmd. aussagekräftige Fotos) ?
Oder ist bei Bj. 58 eine Ausnahme ohne Bremslicht möglich ?
(Habe jetzt einen Schaltplan mit und einen ohne Bremslichter gesehen; ach ja: bei Fernlicht dasselbe; brauche ich denn Fernlicht ???, so ab 120 km/h auf der Autobahn z.B. ?)
Marcus von Myholder.de hatte schon ein paar gute Tips (Danke dafür !!!) und kennt die bisherige Odysse in Teilen (z.B. beim TÜV: "Also, da habe ich ja gar keine Datensätze für so ein altes Gerät und wenn Sie mir eine Briefkopie bringen, dann weiß ich ja noch lange nicht, ob das auch wirklich Ihrem Fahrzeug entspricht und welche technischen Anforderungen oder Nachrüstpflichten so erfüllt werden müssen kann ich Ihnen auch nicht sagen schließlich kenne ich die StVZO von 1958 nicht?" - finde ich jetzt eine interessante Aussage von 'nem Prüfingenieur...
aber egal:
Wenn also jemand mir sagen/zeigen kann wie beim B 12 B von 1958 das Bremslicht geschaltet wurde würde mir das sehr weiterhelfen !
Briefkopie (B 12, Bj. 1958 wär bestimmt auch sehr hilfreich
Kontakt gerne über ulrich.mueller@iphena.de
herzliche Grüße
Uli
Habe seit kurzer Zeit einen B12/B und brauche Anschauungsmaterial/Tips für die Funktion der Bremslichter:
Will meinen B 12(noch ohne Papiere) "TÜV"en, leider hat er weder Bremslichter, noch Kabel, noch einen Bremslichtschalter.
Frage:
Wo sitzt denn dieser Schalter im Orginal (hat viell. jmd. aussagekräftige Fotos) ?
Oder ist bei Bj. 58 eine Ausnahme ohne Bremslicht möglich ?
(Habe jetzt einen Schaltplan mit und einen ohne Bremslichter gesehen; ach ja: bei Fernlicht dasselbe; brauche ich denn Fernlicht ???, so ab 120 km/h auf der Autobahn z.B. ?)
Marcus von Myholder.de hatte schon ein paar gute Tips (Danke dafür !!!) und kennt die bisherige Odysse in Teilen (z.B. beim TÜV: "Also, da habe ich ja gar keine Datensätze für so ein altes Gerät und wenn Sie mir eine Briefkopie bringen, dann weiß ich ja noch lange nicht, ob das auch wirklich Ihrem Fahrzeug entspricht und welche technischen Anforderungen oder Nachrüstpflichten so erfüllt werden müssen kann ich Ihnen auch nicht sagen schließlich kenne ich die StVZO von 1958 nicht?" - finde ich jetzt eine interessante Aussage von 'nem Prüfingenieur...
aber egal:
Wenn also jemand mir sagen/zeigen kann wie beim B 12 B von 1958 das Bremslicht geschaltet wurde würde mir das sehr weiterhelfen !
Briefkopie (B 12, Bj. 1958 wär bestimmt auch sehr hilfreich
Kontakt gerne über ulrich.mueller@iphena.de
herzliche Grüße
Uli