Anmeldung b12, versicherung ?

Wie B10,12 usw.
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holder1526
Beiträge: 21
Registriert: Do 1. Apr 2010, 19:03

Beitrag von holder1526 »

wie betreibt ihr euren b12 auf der strasse, mir wurde gesagt ich könnte den mit einem 6km schild anmelden, wie geht das ???

möchte den holder eigentlich auch mit 6 km schild fahren, hab eh nur 500m auf der strasse zu fahren , dann bin ich im wald

kann ich das fahrzeug dan bei der haftpflicht mitanmelden ?

danke für die information
Farmer
Beiträge: 35
Registriert: So 19. Jul 2009, 20:19

Beitrag von Farmer »

Deine Frage ist in der falschen Rubrik, sie gehört ins Typenforum weiter unten. Ich bin nur zufällig drübergestolpert.

Das Getriebe muss so blockiert werden, dass er auch nicht schneller als 6km/h fährt. Dann brauchst Du einen TÜV-Prüfer, der Dir das abnimmt.
Oder andersherum: Erst beim TÜV fragen was Du machen sollst damit sie Ihn Dir abnehmen.
Dann mit dem Papier vom TÜV zur Zulassungsstelle, die bestätigen dann die Befreiung von der Zulassungspflicht oder so ähnlich.

Versichert ist er als nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug dann über die Privathaftpflicht. Vielleicht ist es aber auch kein Fehler, bei Deiner Versicherung im vorhinein mal nachzufragen, ob ein mit dem Holder verursachter Schaden wirklich übernommen wird.

Gruß Farmer
Ronny-99
Beiträge: 460
Registriert: Mo 25. Jun 2007, 21:48

Beitrag von Ronny-99 »

Ich glaube mal was gelesen zu haben, dass es das seit 2001 nicht mehr gibt.
Interessant wird es eh erst wenn was passiert.
Ich bezahl für meinen 78 Euro Steuern und 35 Euro Versicherung. das sind 9,50 Euro im Monat. Dafür kann ich aber wenn es sein soll auch damit in den Urlaub fahren und bin allen Ärger los.
Ronny-99
Beiträge: 460
Registriert: Mo 25. Jun 2007, 21:48

Beitrag von Ronny-99 »

Hab grad noch was gefunden wenn es hilft: http://www.deutzforum.de/thread.php?postid=16318
Farmer
Beiträge: 35
Registriert: So 19. Jul 2009, 20:19

Beitrag von Farmer »

Ein Bekannter von mir hat vor nicht langer Zeit seinen Knicklenker auf 6km/h eintragen lassen. Ohne Probleme.

Ein anderer Bekannter ist TÜV-Prüfer und hat mir gesagt, dass das kein Prüfer mehr gern macht, weil das Produzieren von Verkehrshindernissen wäre.( abgesehen davon verlieren sie dadurch ja auch potenzielle Kunden, da ein zulassungsfreies Vehikel auch keinen TÜV mehr braucht)

Fazit: Es geht wohl, aber man muss den richtigen Sachverständigen für sein Gutachten finden.
Gruß,
Farmer
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