B 12: Bremslicht, Briefkopie, Zulassung
Hallo liebe Holder"gemeinde"
Habe seit kurzer Zeit einen B12/B und brauche Anschauungsmaterial/Tips für die Funktion der Bremslichter:
Will meinen B 12(noch ohne Papiere) "TÜV"en, leider hat er weder Bremslichter, noch Kabel, noch einen Bremslichtschalter.
Frage:
Wo sitzt denn dieser Schalter im Orginal (hat viell. jmd. aussagekräftige Fotos) ?
Oder ist bei Bj. 58 eine Ausnahme ohne Bremslicht möglich ?
(Habe jetzt einen Schaltplan mit und einen ohne Bremslichter gesehen; ach ja: bei Fernlicht dasselbe; brauche ich denn Fernlicht ???, so ab 120 km/h auf der Autobahn z.B. ?)
Marcus von Myholder.de hatte schon ein paar gute Tips (Danke dafür !!!) und kennt die bisherige Odysse in Teilen (z.B. beim TÜV: "Also, da habe ich ja gar keine Datensätze für so ein altes Gerät und wenn Sie mir eine Briefkopie bringen, dann weiß ich ja noch lange nicht, ob das auch wirklich Ihrem Fahrzeug entspricht und welche technischen Anforderungen oder Nachrüstpflichten so erfüllt werden müssen kann ich Ihnen auch nicht sagen schließlich kenne ich die StVZO von 1958 nicht?" - finde ich jetzt eine interessante Aussage von 'nem Prüfingenieur...
aber egal:
Wenn also jemand mir sagen/zeigen kann wie beim B 12 B von 1958 das Bremslicht geschaltet wurde würde mir das sehr weiterhelfen !
Briefkopie (B 12, Bj. 1958 wär bestimmt auch sehr hilfreich
Kontakt gerne über ulrich.mueller@iphena.de
herzliche Grüße
Uli
Habe seit kurzer Zeit einen B12/B und brauche Anschauungsmaterial/Tips für die Funktion der Bremslichter:
Will meinen B 12(noch ohne Papiere) "TÜV"en, leider hat er weder Bremslichter, noch Kabel, noch einen Bremslichtschalter.
Frage:
Wo sitzt denn dieser Schalter im Orginal (hat viell. jmd. aussagekräftige Fotos) ?
Oder ist bei Bj. 58 eine Ausnahme ohne Bremslicht möglich ?
(Habe jetzt einen Schaltplan mit und einen ohne Bremslichter gesehen; ach ja: bei Fernlicht dasselbe; brauche ich denn Fernlicht ???, so ab 120 km/h auf der Autobahn z.B. ?)
Marcus von Myholder.de hatte schon ein paar gute Tips (Danke dafür !!!) und kennt die bisherige Odysse in Teilen (z.B. beim TÜV: "Also, da habe ich ja gar keine Datensätze für so ein altes Gerät und wenn Sie mir eine Briefkopie bringen, dann weiß ich ja noch lange nicht, ob das auch wirklich Ihrem Fahrzeug entspricht und welche technischen Anforderungen oder Nachrüstpflichten so erfüllt werden müssen kann ich Ihnen auch nicht sagen schließlich kenne ich die StVZO von 1958 nicht?" - finde ich jetzt eine interessante Aussage von 'nem Prüfingenieur...
aber egal:
Wenn also jemand mir sagen/zeigen kann wie beim B 12 B von 1958 das Bremslicht geschaltet wurde würde mir das sehr weiterhelfen !
Briefkopie (B 12, Bj. 1958 wär bestimmt auch sehr hilfreich
Kontakt gerne über ulrich.mueller@iphena.de
herzliche Grüße
Uli
mein B12 Bj.58 hat kein Bremslicht und auch die Dekra hat bei der 21-er nicht gemängelt. Soweit ich weiß ist Bremslichht auch nicht original dran gewesen. Fernlicht auch Fehlanzeige. Mein Prüfer hat gesagt was nicht original dran war muss auch nicht außer Warnblinkanlage aber was dran ist muss auch gehen.
Hallo Ronny
Vielen Dank erstmal !!!
Werde also mal mit dieser Info und dem Schaltplan von 1957/1958 "bewaffnet" mein Glück versuchen - das würde mir jedenfalls seeehr viel Arbeit abnehmen (wie gesagt: Kabel ziehen: andere Rücklichter, Bremslichtschalter,...)
wenn's denn geklappt hat eine Riesenbitte:
kann ich Gutachtenkopie, Briefkopie und Beispielfoto (ohne Bremslicht
) bekommen ????
Adresse s.o.
Danke nochmals
Uli
Vielen Dank erstmal !!!
Werde also mal mit dieser Info und dem Schaltplan von 1957/1958 "bewaffnet" mein Glück versuchen - das würde mir jedenfalls seeehr viel Arbeit abnehmen (wie gesagt: Kabel ziehen: andere Rücklichter, Bremslichtschalter,...)
wenn's denn geklappt hat eine Riesenbitte:
kann ich Gutachtenkopie, Briefkopie und Beispielfoto (ohne Bremslicht

Adresse s.o.
Danke nochmals
Uli
Du bräuchtest nicht mal neue Rücklichter wenn du ein Bremslicht schalten möchtest. s war wohl damals üblich dass die Blinker als Bremslich durchgängig leuchten. Die Warnblinkanlage muss aber trotzdem eine Vorrangschaltung haben. Frag mich aber nicht nach der Schaltung. So fit bin ich auf dem Fuss nicht.
Das Andere heut nicht mehr. Ich suchs morgen raus.
Das Andere heut nicht mehr. Ich suchs morgen raus.
-
- Beiträge: 36
- Registriert: So 10. Aug 2008, 12:00
- Wohnort: Plüderhausen
Hallo zusammen,
also auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__72.html
§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
heißt es zu § 53 Abs. 2 Satz 1
Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sowie an anderen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und ihren Anhängern
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.
Das heißt nach meinem Verständnis ganz klar es trifft auf den Holder B12 von 1958 zu. Also keine Bremsleute notwendig!
Ich befürchte eher, dass du da an einen übereifrigen (man könnte auch sagen unwissenden) Prüfer geraten bist. Der soll dir doch mal den StVZo Ausschnitt oder wenigstens die interne Anweisung zeigen, aus der das hervorgeht. Wenn er da auf stur schaltet und ich sich sowieso als Halbgott sieht würde ich über einen Wechsel der Prüfstelle/ des Prüfunternehmens nachdenken. Die Unterschiede in Freundlichkeit und Service sind selbst von TÜV Station zu TÜV Station stark unterschiedlich.
Viele Grüße
Dominik
also auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__72.html
§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
heißt es zu § 53 Abs. 2 Satz 1
Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sowie an anderen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und ihren Anhängern
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.
Das heißt nach meinem Verständnis ganz klar es trifft auf den Holder B12 von 1958 zu. Also keine Bremsleute notwendig!
Ich befürchte eher, dass du da an einen übereifrigen (man könnte auch sagen unwissenden) Prüfer geraten bist. Der soll dir doch mal den StVZo Ausschnitt oder wenigstens die interne Anweisung zeigen, aus der das hervorgeht. Wenn er da auf stur schaltet und ich sich sowieso als Halbgott sieht würde ich über einen Wechsel der Prüfstelle/ des Prüfunternehmens nachdenken. Die Unterschiede in Freundlichkeit und Service sind selbst von TÜV Station zu TÜV Station stark unterschiedlich.
Viele Grüße
Dominik
@ Dominik:
Erstmal herzlichen Dank für den Link (ist immer absolut hilfreich, sich auf "Schwarz-auf-weiss" beziehen zu können !) Werd mich nochmal schlaulesen; die StVZO ist ja 2007 grundlegend geändert worden und der zulassungsrelevante Teil ist in die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) überführt worden, so daß die StVZO nach und nach zerfleddert und aufgelöst werden wird : Wenn nämlich der Holder eine "Sebstfahrende Arbeitsmachine" ist, könnte man evtl., da er ja < 20 km/h Vmax. hat OHNE Zulassung auskommen !!!
(§ 3 FZV)
Werde mal einen Thread dazu eröffnen - könnte einige interessieren
Grundsätzlich sprichst Du mir mit deiner Empfehlung aus dem Herzen; wenn's den Rahmen hier nicht sprengt gebe ich mal die Kurzfassung meiner bisherigen Erfahrungen (das Forum soll ja auch unterhalten, nicht wahr
):
also: 1. Anlaufstelle KBA (da ja kein Brief vorh. - und bei meinem 1958er Anhänger ohne Pap. ging's auch so, dachte ich) - Denkste: inzwischen alles anders: KBA nicht mehr zuständig, Briefe werden nicht mehr aufgeboten, wurde alles an die lokalen Zulassungsstellen abgschoben.
Die haben natürlich auch keine Ahnung, und wie's in D so ist (ich kenn mich da aus, bin Architekt und hab viel mit Bauämtern zu tun) wird bei Rechtsunsicherheit erstmal abgelehnt aus Angst vor Folgen.
Naja, mit viel Charme und Überzeugungsarbeit hat dann die Dame am Schalter die grundsätzliche Befähigung des Holders zur Durchführung eines Zulassungsverfahrens zur Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr bestätigt (Puh !!!)
2. Anlaufstelle war also der TÜV, wo's auch erstmal hieß: Jaja,die Zulassungsstelle schiebt das immer alles zu uns ab; dann geriet ich an den oben beschriebenen "Helden" und seine Fachaussagen zum Thema, der "ohne Datensatz gar nichts machen" konnte;
noch gab ich aber nicht auf und bohrte weiter, darauf erhielt ich von besagtem Prüfer die Handy-Nummer vom "Treckerexperten" aus Brandenburg (ich selbst wohne in Berlin, wo man wohl mit Treckern nicht so große Erfahrung hat, um es milde auszudrücken); der "Sonderbeauftragte Landwirtschaftliches Nutzgerät" erklärte sich grundsätzlich bereit, sich den Holder "mal anzusehen" (aber erst nach seinem Urlaub, den er just morgen antreten würde) und mittels einer von mir beizubringenden Briefkopie für den Kollegen in der Prüfstelle zu bescheinigen, daß es sich tatsächlich um so eine Machine handelt, damit könnte ich dann wieder beim TÜV vorstellig werden und auf Gnade hoffen (von sachlicher Enstcheidung mag ich schon gar nicht mehr reden):
Also:
3. Akt
DEKRA: insgesamt ein sehr "wilder Charme" im Gegensatz zur klinischen TÜV-Stelle residiert man hier in einem Bürocontainer, auf dem Gang drängeln sich diverse Antragsteller und hypernervöse Führerscheinprüflinge und nach etwas durchfragen spreche ich mit dem für alles zuständigen Hauptingenieur (der damals auch recht kulant meinen Dodge Transporter zugelassen hatte wie ich mich erinnerte).
Der war dann recht unkompliziert: "Das kriegen wir schon hin, wenn der Trecker so aussieht wie auf dem Foto (das ich dabeihatte) dann stelllen Sie ihn mir mal für 1-2 Tage auf den Hof, ich such mir dann die Daten raus und dann sollte es schon klappen; er muss aber funktionieren: Warnblinker (ok-seh ich ein) und Bremslicht muss dran sein (ohje, wie das denn, ist doch nix vorbereitet, war auch nie dran, s.o.).
Also meine Frage hier, die inzwischen ja hilfreiche Antworten erbracht hat.
@Ronny-99 und alle:
Wenn ich jetzt noch von einem OHNE BREMSLICHT zugelassenen Holder B 12 Briefkopie und Foto haben könnte werde ich mein Glück versuchen (Ok, Kabelbruch Blinker links beheben und Hupe ersetzen, aber das ich krieg ich
hin).
Aber ich denke so gibt's weniger Diskussion bei der Prüfstelle und (Zulassungsfreiheit hin oder her, mit Kennzeichen auch weniger Streß im Straßenverkehr, werde mich aber nochmal ins Thema vertiefen).
Will nämlich am 22.08. zum ersten Treffen, gleich hier im Norden von Berlin
siehe: www.gruenefeld-im-havelland.de
also erstmal viele Grüße und bis bald
Erstmal herzlichen Dank für den Link (ist immer absolut hilfreich, sich auf "Schwarz-auf-weiss" beziehen zu können !) Werd mich nochmal schlaulesen; die StVZO ist ja 2007 grundlegend geändert worden und der zulassungsrelevante Teil ist in die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) überführt worden, so daß die StVZO nach und nach zerfleddert und aufgelöst werden wird : Wenn nämlich der Holder eine "Sebstfahrende Arbeitsmachine" ist, könnte man evtl., da er ja < 20 km/h Vmax. hat OHNE Zulassung auskommen !!!
(§ 3 FZV)
Werde mal einen Thread dazu eröffnen - könnte einige interessieren
Grundsätzlich sprichst Du mir mit deiner Empfehlung aus dem Herzen; wenn's den Rahmen hier nicht sprengt gebe ich mal die Kurzfassung meiner bisherigen Erfahrungen (das Forum soll ja auch unterhalten, nicht wahr

also: 1. Anlaufstelle KBA (da ja kein Brief vorh. - und bei meinem 1958er Anhänger ohne Pap. ging's auch so, dachte ich) - Denkste: inzwischen alles anders: KBA nicht mehr zuständig, Briefe werden nicht mehr aufgeboten, wurde alles an die lokalen Zulassungsstellen abgschoben.
Die haben natürlich auch keine Ahnung, und wie's in D so ist (ich kenn mich da aus, bin Architekt und hab viel mit Bauämtern zu tun) wird bei Rechtsunsicherheit erstmal abgelehnt aus Angst vor Folgen.
Naja, mit viel Charme und Überzeugungsarbeit hat dann die Dame am Schalter die grundsätzliche Befähigung des Holders zur Durchführung eines Zulassungsverfahrens zur Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr bestätigt (Puh !!!)
2. Anlaufstelle war also der TÜV, wo's auch erstmal hieß: Jaja,die Zulassungsstelle schiebt das immer alles zu uns ab; dann geriet ich an den oben beschriebenen "Helden" und seine Fachaussagen zum Thema, der "ohne Datensatz gar nichts machen" konnte;
noch gab ich aber nicht auf und bohrte weiter, darauf erhielt ich von besagtem Prüfer die Handy-Nummer vom "Treckerexperten" aus Brandenburg (ich selbst wohne in Berlin, wo man wohl mit Treckern nicht so große Erfahrung hat, um es milde auszudrücken); der "Sonderbeauftragte Landwirtschaftliches Nutzgerät" erklärte sich grundsätzlich bereit, sich den Holder "mal anzusehen" (aber erst nach seinem Urlaub, den er just morgen antreten würde) und mittels einer von mir beizubringenden Briefkopie für den Kollegen in der Prüfstelle zu bescheinigen, daß es sich tatsächlich um so eine Machine handelt, damit könnte ich dann wieder beim TÜV vorstellig werden und auf Gnade hoffen (von sachlicher Enstcheidung mag ich schon gar nicht mehr reden):
Also:
3. Akt
DEKRA: insgesamt ein sehr "wilder Charme" im Gegensatz zur klinischen TÜV-Stelle residiert man hier in einem Bürocontainer, auf dem Gang drängeln sich diverse Antragsteller und hypernervöse Führerscheinprüflinge und nach etwas durchfragen spreche ich mit dem für alles zuständigen Hauptingenieur (der damals auch recht kulant meinen Dodge Transporter zugelassen hatte wie ich mich erinnerte).
Der war dann recht unkompliziert: "Das kriegen wir schon hin, wenn der Trecker so aussieht wie auf dem Foto (das ich dabeihatte) dann stelllen Sie ihn mir mal für 1-2 Tage auf den Hof, ich such mir dann die Daten raus und dann sollte es schon klappen; er muss aber funktionieren: Warnblinker (ok-seh ich ein) und Bremslicht muss dran sein (ohje, wie das denn, ist doch nix vorbereitet, war auch nie dran, s.o.).
Also meine Frage hier, die inzwischen ja hilfreiche Antworten erbracht hat.
@Ronny-99 und alle:
Wenn ich jetzt noch von einem OHNE BREMSLICHT zugelassenen Holder B 12 Briefkopie und Foto haben könnte werde ich mein Glück versuchen (Ok, Kabelbruch Blinker links beheben und Hupe ersetzen, aber das ich krieg ich
hin).
Aber ich denke so gibt's weniger Diskussion bei der Prüfstelle und (Zulassungsfreiheit hin oder her, mit Kennzeichen auch weniger Streß im Straßenverkehr, werde mich aber nochmal ins Thema vertiefen).
Will nämlich am 22.08. zum ersten Treffen, gleich hier im Norden von Berlin
siehe: www.gruenefeld-im-havelland.de
also erstmal viele Grüße und bis bald
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- Beiträge: 27
- Registriert: Mi 7. Feb 2007, 19:00
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- Beiträge: 36
- Registriert: So 10. Aug 2008, 12:00
- Wohnort: Plüderhausen
Hallo UliB12,
also das mit der selbstfahrenden Arbeitsmaschine ist es so eine Sache. Da dürfte es schwierig werden. Dann dürftest Du nichts mehr "transportieren" nur FESTVERBAUTE Arbeitsgeräte. Wie bei einem Radlader oder Bagger. Ausgenommen sind hier nur Einachsige-Zugmaschinen. Da fällt der Holder B12c auch nicht darunter.
Dazu, dass es in der Bundesrepublik Deutschland einen Bestandsschutz gibt. Sofern es nicht wie bei der Warnblinkanlage eine Nachrüstungspflicht gibt.
Ich denke das mit der Zulassung sollte kein Problem sein. Ich habe übrigen noch einen Grauen Brief hier falls Du noch unterlagen benötigen würdest. Allerdings hat mein B12 auch einen Bremsschalter und Bremslichter. Den hab ich aber ewig schon abgeklemmt, denn wenn ich die Handbremseanziehe leuchten die im Dauerbetrieb. Da kann man nach 10 Minuten Kaffee darauf kochen so heiß werden die.
Ich mache den TüV im übrigen immer im Ort. Die Gemeinde organisiert einmal im Jahr einen TüV Termin extra für LoF Zugmaschinen und Anhänger. Die unterschliedlichen Prüfer wo da vom TüV kommen - der kennt sich recht gut aus und "mokkt" nicht rum.
Ich habe auch noch einen Deutz D30S und der läuft über 30 km/h hat auch einen Bremslichtschalter und der tut nicht. Seit Jahren. Immer ohne Mängel. Der fragt nicht mal nach.
Wenn noch ne Kopie vom Brief brauchst, meld Dich einfach per PM oder e-Mail.
Gruß
Dominik
also das mit der selbstfahrenden Arbeitsmaschine ist es so eine Sache. Da dürfte es schwierig werden. Dann dürftest Du nichts mehr "transportieren" nur FESTVERBAUTE Arbeitsgeräte. Wie bei einem Radlader oder Bagger. Ausgenommen sind hier nur Einachsige-Zugmaschinen. Da fällt der Holder B12c auch nicht darunter.
Dazu, dass es in der Bundesrepublik Deutschland einen Bestandsschutz gibt. Sofern es nicht wie bei der Warnblinkanlage eine Nachrüstungspflicht gibt.
Ich denke das mit der Zulassung sollte kein Problem sein. Ich habe übrigen noch einen Grauen Brief hier falls Du noch unterlagen benötigen würdest. Allerdings hat mein B12 auch einen Bremsschalter und Bremslichter. Den hab ich aber ewig schon abgeklemmt, denn wenn ich die Handbremseanziehe leuchten die im Dauerbetrieb. Da kann man nach 10 Minuten Kaffee darauf kochen so heiß werden die.
Ich mache den TüV im übrigen immer im Ort. Die Gemeinde organisiert einmal im Jahr einen TüV Termin extra für LoF Zugmaschinen und Anhänger. Die unterschliedlichen Prüfer wo da vom TüV kommen - der kennt sich recht gut aus und "mokkt" nicht rum.
Ich habe auch noch einen Deutz D30S und der läuft über 30 km/h hat auch einen Bremslichtschalter und der tut nicht. Seit Jahren. Immer ohne Mängel. Der fragt nicht mal nach.
Wenn noch ne Kopie vom Brief brauchst, meld Dich einfach per PM oder e-Mail.
Gruß
Dominik