Wiederzulassung nach Abmeldung AM 2
Verfasst: Sa 4. Jan 2014, 21:16
Hallo Hodergemeinde,
habt Ihr Erfahrung im Wiederanmelden von vorüber stillgelegten Fahrzeugen.
Denn es fehlen mir zur Zulassung meines AM 2 die Angaben über Länge, Breite, Höhe in der Zulassungsbescheinigung.
Meine Frage:
Werden die Angaben in der Betriebsanleitung übernommen, oder muss ich ein extra Gutachten beim TÜV durchführen??
Der Holder wurde am 18.01.2013 vorübergehend stillgelegt
und soll am 06.01.2014 wieder zugelassen werden.
Wäre dankbar für eure Erfahrungen.
mfg Holderdiesel
habt Ihr Erfahrung im Wiederanmelden von vorüber stillgelegten Fahrzeugen.
Denn es fehlen mir zur Zulassung meines AM 2 die Angaben über Länge, Breite, Höhe in der Zulassungsbescheinigung.
Meine Frage:
Werden die Angaben in der Betriebsanleitung übernommen, oder muss ich ein extra Gutachten beim TÜV durchführen??
Der Holder wurde am 18.01.2013 vorübergehend stillgelegt
und soll am 06.01.2014 wieder zugelassen werden.
Wäre dankbar für eure Erfahrungen.
mfg Holderdiesel