Holder-Forum • Wiederzulassung nach Abmeldung AM 2
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Wiederzulassung nach Abmeldung AM 2

Verfasst: Sa 4. Jan 2014, 21:16
von holderdiesel
Hallo Hodergemeinde,
habt Ihr Erfahrung im Wiederanmelden von vorüber stillgelegten Fahrzeugen.
Denn es fehlen mir zur Zulassung meines AM 2 die Angaben über Länge, Breite, Höhe in der Zulassungsbescheinigung.

Meine Frage:

Werden die Angaben in der Betriebsanleitung übernommen, oder muss ich ein extra Gutachten beim TÜV durchführen??
Der Holder wurde am 18.01.2013 vorübergehend stillgelegt
und soll am 06.01.2014 wieder zugelassen werden.

Wäre dankbar für eure Erfahrungen.

mfg Holderdiesel

Re: Wiederzulassung nach Abmeldung AM 2

Verfasst: Sa 11. Jan 2014, 09:36
von HolderA28
Hallo und guten Morgen,

bei einer vorübergehenden Stilllegung sollte es keinerlei Probleme geben.

Kritisch wird es, wenn diese m.W. nach länger als 7 Jahre her ist, dann muss eine Abnahme nach § 21 erfolgen.

Gruß A 28