Hallo Hodergemeinde,
habt Ihr Erfahrung im Wiederanmelden von vorüber stillgelegten Fahrzeugen.
Denn es fehlen mir zur Zulassung meines AM 2 die Angaben über Länge, Breite, Höhe in der Zulassungsbescheinigung.
Meine Frage:
Werden die Angaben in der Betriebsanleitung übernommen, oder muss ich ein extra Gutachten beim TÜV durchführen??
Der Holder wurde am 18.01.2013 vorübergehend stillgelegt
und soll am 06.01.2014 wieder zugelassen werden.
Wäre dankbar für eure Erfahrungen.
mfg Holderdiesel
Wiederzulassung nach Abmeldung AM 2
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- Registriert: Di 30. Apr 2013, 14:12
Re: Wiederzulassung nach Abmeldung AM 2
Hallo und guten Morgen,
bei einer vorübergehenden Stilllegung sollte es keinerlei Probleme geben.
Kritisch wird es, wenn diese m.W. nach länger als 7 Jahre her ist, dann muss eine Abnahme nach § 21 erfolgen.
Gruß A 28
bei einer vorübergehenden Stilllegung sollte es keinerlei Probleme geben.
Kritisch wird es, wenn diese m.W. nach länger als 7 Jahre her ist, dann muss eine Abnahme nach § 21 erfolgen.
Gruß A 28
Maschine ohne e, hat nichts mit der Eisenbahnschiene zu tun.
Ventil ohne e.
Paket, korrekt effektiv Haken wird ohne c geschrieben, der Trecker jedoch mit c und nicht mit Doppel k.
Wer keine Ahnung hat sollte häufiger einfach mal das Maul halten...
Ventil ohne e.
Paket, korrekt effektiv Haken wird ohne c geschrieben, der Trecker jedoch mit c und nicht mit Doppel k.
Wer keine Ahnung hat sollte häufiger einfach mal das Maul halten...