suche eingetragene Kugelkopfkupplung A30
suche eingetragene Kugelkopfkupplung A30
Hallo liebe Holderfreunde, ich bin auf der Suche nach einer eingetragenen Kugelkopfkupplung fuer einen A30. Habe bisher nur eine Marke Eigenbau und die ist nicht eingetragen.
Vielen Dank
Holder30
Vielen Dank
Holder30
Re: suche eingetragene Kugelkopfkupplung A30
Hallo,
meinst du nicht, das du deine beim TÜV abgenommen bekommst? Wenn die doch etwas vernümpftig gemacht ist!!!
Holdergruß
Bubbi
meinst du nicht, das du deine beim TÜV abgenommen bekommst? Wenn die doch etwas vernümpftig gemacht ist!!!
Holdergruß
Bubbi
Holder, was denn sonst!
Re: suche eingetragene Kugelkopfkupplung A30
Hallo und guten Morgen,
meines Wissens nach bekommt man diese Sachen so ohne weiteres nicht eingetragen.
Ich wollte mal eine selbst gebaute an einem Wohnmobil eingetragen haben, keine Chance.
Man braucht eine Musterkupplung mit Materialnachweis. Die Musterkupplung wird dann nach Berlin (?) geschickt und dort auf die Materialzusammensetzung geprüft. Man braucht einen Schweißschein.
Danach wird die Kupplung beim TÜV oder wo auch immer geprüft, wann was nach gibt, mit anderen Worten: Zerstört. Diese Werte, die dabei entstehen werden dann in einem Gutachten erfasst und dienen den TÜV als Grundlage für die Eintragung.
Das ist dann das sogn. Mustergutachten.
Gleiches gilt ja für den Bau von Anhängern. Nur geprüfte Zugrohre/ Zugvorrichtungen, nur geprüfte Achsen. Oder eben mit Mustergutachten geprüfte Komponenten.
Wer das Geld und die Zeit hat kann das sicherlich machen.
Gruß A 28
meines Wissens nach bekommt man diese Sachen so ohne weiteres nicht eingetragen.
Ich wollte mal eine selbst gebaute an einem Wohnmobil eingetragen haben, keine Chance.
Man braucht eine Musterkupplung mit Materialnachweis. Die Musterkupplung wird dann nach Berlin (?) geschickt und dort auf die Materialzusammensetzung geprüft. Man braucht einen Schweißschein.
Danach wird die Kupplung beim TÜV oder wo auch immer geprüft, wann was nach gibt, mit anderen Worten: Zerstört. Diese Werte, die dabei entstehen werden dann in einem Gutachten erfasst und dienen den TÜV als Grundlage für die Eintragung.
Das ist dann das sogn. Mustergutachten.
Gleiches gilt ja für den Bau von Anhängern. Nur geprüfte Zugrohre/ Zugvorrichtungen, nur geprüfte Achsen. Oder eben mit Mustergutachten geprüfte Komponenten.
Wer das Geld und die Zeit hat kann das sicherlich machen.
Gruß A 28
Maschine ohne e, hat nichts mit der Eisenbahnschiene zu tun.
Ventil ohne e.
Paket, korrekt effektiv Haken wird ohne c geschrieben, der Trecker jedoch mit c und nicht mit Doppel k.
Wer keine Ahnung hat sollte häufiger einfach mal das Maul halten...
Ventil ohne e.
Paket, korrekt effektiv Haken wird ohne c geschrieben, der Trecker jedoch mit c und nicht mit Doppel k.
Wer keine Ahnung hat sollte häufiger einfach mal das Maul halten...
Re: suche eingetragene Kugelkopfkupplung A30
Ich kenn nur die Kugelköpfe für die Ackerschienen, dann gibts noch so diverse Dinger von Ibäää die hängst in der Oberlenkerhalterung ein, aber Tüveintragung hab ich noch nie gesehen.
Re: suche eingetragene Kugelkopfkupplung A30
Wo kein Kläger, da kein Richter!!! 

Holder, was denn sonst!
Re: suche eingetragene Kugelkopfkupplung A30
Hallo, danke fuer die Meinungen. Ich habe die Kupplung selbst hergestellt ohne Schweissschein. Im Prinzip habe ich eine Autokugelkopfkupplung in eine Steilaushebung geschweisst. Damit ist das Ganze auch hoehenverstellbar. Meine Befuerchtung ist, dass die Eintragung beim Thuev sehr aufwendig ist. Hat denn jemand positive Erfahrungen damit gemacht.
Viele Gruesse
Holder30
Viele Gruesse
Holder30
Re: suche eingetragene Kugelkopfkupplung A30
wer trägt sowas beim tüv ein ?????
Re: suche eingetragene Kugelkopfkupplung A30
Hallo und guten Tag,
die Befürchtungen sind berechtigt, sie mein vorheriger Beitrag.
Evtl. trägt das jemand ein, legal wäre das m.E. nach allerdings nicht. Aber auch das soll es ja geben.
Gruß A 28
die Befürchtungen sind berechtigt, sie mein vorheriger Beitrag.
Evtl. trägt das jemand ein, legal wäre das m.E. nach allerdings nicht. Aber auch das soll es ja geben.
Gruß A 28
Maschine ohne e, hat nichts mit der Eisenbahnschiene zu tun.
Ventil ohne e.
Paket, korrekt effektiv Haken wird ohne c geschrieben, der Trecker jedoch mit c und nicht mit Doppel k.
Wer keine Ahnung hat sollte häufiger einfach mal das Maul halten...
Ventil ohne e.
Paket, korrekt effektiv Haken wird ohne c geschrieben, der Trecker jedoch mit c und nicht mit Doppel k.
Wer keine Ahnung hat sollte häufiger einfach mal das Maul halten...
-
- Beiträge: 26
- Registriert: Sa 11. Nov 2006, 18:28
Re: suche eingetragene Kugelkopfkupplung A30
Hallo zusammen,
sucht mal nach diesem Merkblatt:
DLG-Merkblatt 333: Anhängevorrichtungen an Traktoren
Dort steht was auf Seite 13 zu Kugelkopfkupplungen.
Gruß
Münsterländer
sucht mal nach diesem Merkblatt:
DLG-Merkblatt 333: Anhängevorrichtungen an Traktoren
Dort steht was auf Seite 13 zu Kugelkopfkupplungen.
Gruß
Münsterländer
Re: suche eingetragene Kugelkopfkupplung A30
Hallo, danke fuer den Tip. Aber muesste es dann nicht auch in Ordnung sein, wenn ich eine gepruefte PKW Kupplung in eine verdrehsichere andere Halterung einschweisse. Das ist insgesamt sogar stabiler als in der Ackerschiene.
Viele Gruesse
HolderA30
Viele Gruesse
HolderA30
-
- Beiträge: 26
- Registriert: Sa 11. Nov 2006, 18:28
Re: suche eingetragene Kugelkopfkupplung A30
Hallo holderA30,
mag sein daß das stabil ist, müsste dann allerdings noch bauartgeprüft werden, denn die von dir verwendeten Teile einer PKW Kupplung haben nur eine Genehmigung für diesen Fahrzeugtyp, und wenn du daran herumschneidest und schweißt, musst du das anschließend abnehmen lassen --> wirst aber niemanden finden der das abnimmt!!
Ich habe in einer Richtlinie zu §43 StVZO folgendes gefunden:
"Die Stützlast von Ackerschienen und Dreipunktanbau ist durch Vorschriften bzw. Normen nicht beschränkt. Die Verwendung von Ackerschiene u. Dreipunktanbau i.V.m. TransportAnh. ist grundsätzlich nicht zul; die Verwendung dieser Verbindungseinrichtungen ist ausschließlich für Arbeitsgeräte vorgesehen. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich (z.B. bei Verwendung der Kupplungskugel nach DIN 74058 auf der Ackerschiene oder Verwendung des Dreipunktanbaus bei SpezialAnh für den Arbeitsgerätetransport)."
Der Gesetzestext besagt eindeutig daß du eine Kupplungskugel nach DIN 74058 an der Ackerschiene in Verbindung mit Transportanhängern nutzen darfst. Natürlich mit Verdrehsicherung und in der Höhe fixiert. Die Mitte der Kugel muß im Bereich von 350mm bis 420mm über der Erdboden sein.
In der EG-Genehmigung meiner Kupplungskugel stand lediglich daß das Befestigungsblech (Ackerschiene) zwischen 15mm und 35mm dick sein muß.
Ich kann die Genehmigung ja mal einscannen und hochladen.
Gruß
Westfale
mag sein daß das stabil ist, müsste dann allerdings noch bauartgeprüft werden, denn die von dir verwendeten Teile einer PKW Kupplung haben nur eine Genehmigung für diesen Fahrzeugtyp, und wenn du daran herumschneidest und schweißt, musst du das anschließend abnehmen lassen --> wirst aber niemanden finden der das abnimmt!!
Ich habe in einer Richtlinie zu §43 StVZO folgendes gefunden:
"Die Stützlast von Ackerschienen und Dreipunktanbau ist durch Vorschriften bzw. Normen nicht beschränkt. Die Verwendung von Ackerschiene u. Dreipunktanbau i.V.m. TransportAnh. ist grundsätzlich nicht zul; die Verwendung dieser Verbindungseinrichtungen ist ausschließlich für Arbeitsgeräte vorgesehen. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich (z.B. bei Verwendung der Kupplungskugel nach DIN 74058 auf der Ackerschiene oder Verwendung des Dreipunktanbaus bei SpezialAnh für den Arbeitsgerätetransport)."
Der Gesetzestext besagt eindeutig daß du eine Kupplungskugel nach DIN 74058 an der Ackerschiene in Verbindung mit Transportanhängern nutzen darfst. Natürlich mit Verdrehsicherung und in der Höhe fixiert. Die Mitte der Kugel muß im Bereich von 350mm bis 420mm über der Erdboden sein.
In der EG-Genehmigung meiner Kupplungskugel stand lediglich daß das Befestigungsblech (Ackerschiene) zwischen 15mm und 35mm dick sein muß.
Ich kann die Genehmigung ja mal einscannen und hochladen.
Gruß
Westfale
-
- Beiträge: 26
- Registriert: Sa 11. Nov 2006, 18:28
Re: suche eingetragene Kugelkopfkupplung A30
Hallo zusammen,
hier mal eine Genehmigung für eine Kupplungskugel.
Ich hoffe man kann was darauf erkennen.
Gruß
Münsterländer
hier mal eine Genehmigung für eine Kupplungskugel.
Ich hoffe man kann was darauf erkennen.
Gruß
Münsterländer
Re: suche eingetragene Kugelkopfkupplung A30
Hallo zusammen, danke fuer die vielen Beitraege. So wie ich das verstanden habe, muesste ich um einigermassen legal unterwegs zu sein eine genehmigte Kugel auf einer verdrehsicheren Schiene montieten. Da ich keine doppeltwirkenden Hubzylinder habe, bliebe da noch das Problem mit der Hoehensicherung. Da werd ich mir wohl eine Konstruktion einfallen lassen muessen. Oder gibt es si etwas von Holder?
Holdergruss
Holder A30
Holdergruss
Holder A30
-
- Beiträge: 26
- Registriert: Sa 11. Nov 2006, 18:28
Re: suche eingetragene Kugelkopfkupplung A30
Hallo Holder A30,
das sehe ich genauso. Ich glaube allerdings nicht daß es eine originale Höhensicherung von Holder gegeben hat. Kannst ja mal ein Bild einstellen, wenn du eine Lösung gefunden hast.
P.S.
Übrigens, die in der Genehmigung erwähnte Richtlinie 94/20EG (über mechanische Verbindungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
sowie ihre Anbringung an diesen Fahrzeugen) gilt nur für:
...alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten vollständigen oder unvollständigen Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 25 km/h sowie ihre Anhänger, mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen,
land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen sowie allen anderen Arbeitsmaschinen.
--> also auch nicht für den A30 usw.
Gruß
Münsterländer
das sehe ich genauso. Ich glaube allerdings nicht daß es eine originale Höhensicherung von Holder gegeben hat. Kannst ja mal ein Bild einstellen, wenn du eine Lösung gefunden hast.
P.S.
Übrigens, die in der Genehmigung erwähnte Richtlinie 94/20EG (über mechanische Verbindungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
sowie ihre Anbringung an diesen Fahrzeugen) gilt nur für:
...alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten vollständigen oder unvollständigen Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 25 km/h sowie ihre Anhänger, mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen,
land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen sowie allen anderen Arbeitsmaschinen.
--> also auch nicht für den A30 usw.
Gruß
Münsterländer