Holder-Forum • Überrollbügel B10 ´56
Seite 1 von 1

Überrollbügel B10 ´56

Verfasst: Di 30. Apr 2013, 09:14
von Holzauto
Hallo Gemeinde,

das Thema Holder wird mich nun intensiv begleiten da mein Schwiegervater einen B10 sein eigen nennt und ich wohl die nächste Generation darstelle die das gute Stück nutzen wird. Die erste Frage die ich hier stellen möchte betrifft die Aussage des freundlichen TÜV Prüfers in Bezug auf die Notwendigkeit eines Überrollbügels. Ab Baujahr soundso sei das vorgeschrieben und muss auch nachgerüstet werden. Also die HU hat er jetzt trotzdem geschafft, wenn auch unter Gemecker :roll:

Muss der Überrollbügel denn vorhanden sein?

Viele Grüße
Rainer

Re: Überrollbügel B10 ´56

Verfasst: Di 30. Apr 2013, 09:49
von Bubbi
Hallo,

bei schwarzem Kennzeichen wird kein Überrollbügel benötigt. Nur bei grünem.

Holdergruß
Bubbi

Re: Überrollbügel B10 ´56

Verfasst: Di 30. Apr 2013, 09:52
von ecki
Hallo Rainer
Einen Überrollbügel brauchst du eigentlich nur wenn du Ihn Landwirtschaftlich nutzt und jährlich die Berufsgenossenschaft kommt um zuschauen ob alles in Ordnung ist.
Für den Tüv ist ein Bügel nicht erforderlich.
Falls du viel im Wald damit Fährst um ZB. Holz zumachen wäre es eine Überlegung einen Bügel nachzurüsten zu deiner eigenen Sicherheit.

Mfg Ecki

Re: Überrollbügel B10 ´56

Verfasst: Di 30. Apr 2013, 09:54
von ecki
@ Bubbi
Der Bügel ist unabhängig von der Farbe des Kennzeichens.

Mfg ecki

Re: Überrollbügel B10 ´56

Verfasst: Fr 3. Mai 2013, 20:17
von ameyer
Hi.
Das Verlangen nach einem überrollbügel obliegt nur der bg. Am b10 wird aufgrund seiner Größe keiner verlangt.
Das ist Tatsache- ich habe ein Schreiben der bg in dem dieses bestätigt wird.

Schönen gruß
Andreas

Re: Überrollbügel B10 ´56

Verfasst: Di 7. Mai 2013, 14:14
von Holzauto
Hallo zusammen,

erstmal Danke für die vielen unterschiedlichen Meinungen :-)

Viele Grüße
Rainer

Re: Überrollbügel B10 ´56

Verfasst: Di 7. Mai 2013, 20:58
von BrunoG
Hallo,
wie schon mehrfach erwähnt wurde, interessiert dem TüV nicht, ob der Traktor einen Überrollbügel hat (im Gesetzestext Umsturzbügel genannt). Den verlangt die Berufsgenossenschaft für alle LOF-Zugmaschinen, wenn sie gewisse Breiten und Gewichte überschreiten. Einzelheiten hierzu kann man nachlesen in VSG 3.1 § 33 Abs 2 - Was die genaue Abkürzung VSG bedeutet, kann ich nicht sagen. Es geht aber um Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft. Einfach mal eingeben bei Google im Internet.

Gruß BrunoG