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B12 Überrollbügel Tüv

Verfasst: Sa 11. Feb 2012, 23:02
von koli
Hallo Kollegen,

ich habe mal eine Frage. Ich habe einen B12, aber ohne Überrollbügel. Ist der für den Tüv notwendig?
Als ich den B12 kaufte hatter er Tüv aber keinen Überrollbügel. Auf den Bildern im netzt sehe ich aber immer Bilder mit Bügel. Dient ja auch der Sicherheit.
ist der für den Tüv notwendig?

Gruss
Koli

Re: B12 Überrollbügel Tüv

Verfasst: Sa 11. Feb 2012, 23:18
von Bubbi
Hallo,

solange du kein grünes-Kennzeichen hast, brauchst du keinen Überrollbügel.

Holdergruß Bubbi

Re: B12 Überrollbügel Tüv

Verfasst: So 12. Feb 2012, 12:12
von kremi
hi,
hatte vor 3 monaten neu tüv abnahme.
habe schwarze nummer.
mein tüvler hat gemeint, solange ich keine bg habe,
braüchte ich keinen bügel.
habe anstandslos tüv vollabnahme bekommen :D

mfg kremi

Re: B12 Überrollbügel Tüv

Verfasst: So 12. Feb 2012, 13:32
von heiko868
Hallo
Ich habe ein grünes Kenzeichen und neuen TÜV ohne Bügel.
Zur Sicherheit trägt er aber bei, und wenn ich einen hätte würde ich ihm auch aufbauen.
Falls jemand seinen für hinten verkaufen möchte kann er sich gerne bei mir melden.
Bilder :http://www.heiko-schumann.de

Mit frdl.Grüßen Heiko

Re: B12 Überrollbügel Tüv

Verfasst: So 12. Feb 2012, 16:46
von kremi
hallo heiko,
hab mir mal deine bilder angeschaut
die heckhydraulik ist toll.
bin auch schon fast :? soweit
bin noch am unterlenkerproblem zu lösen.
deine idee die aufnahme der hydraulikzylinder ebenfalls als aufnahme
der unterlenker zu nehmen is net blöd. :wink:
ist es ebenfalls das orginalmaterial mit 25mm durchmesser?
keine bedenken dass es mal nachgibt wenn schwer beladen??
mfg kremi

Re: B12 Überrollbügel Tüv

Verfasst: So 12. Feb 2012, 17:49
von heiko868
Hallo


Die Welle ist aus gehärtenten Stahl. Sie kann nicht biegen sonder nur brechen.Die Welle hatte ich noch liegen . Der Rest ist fast alles Eigenbau. Bis jetzt hatt alles gehalten.
Die Aufnahme ist auf KAT 1, somit passen alle neuern Geräte dort ran.

Mit frdl Grüßen Heiko

Re: B12 Überrollbügel Tüv

Verfasst: So 12. Feb 2012, 18:00
von kremi
ist die welle ebenfalls 25mm wie das orginal oder hast du sie stärker gemacht???
mfg

Re: B12 Überrollbügel Tüv

Verfasst: Do 1. Mär 2012, 10:44
von TobiB
Hallo zusammen,

dem TÜV ist es vollkommen egal ob ein Überrollbügel verbaut ist - unabhängig von der Farbe des Kennzeichens. Falls mit "Grün" gefahren wird, ist ein Überrolbügel in der Regel Vorschrift. Hier gibts dann aber auch ein "...aufgrund der Bauart Überrollbügel befreit." Hierzu gibts auch ein Schreiben von Holder. Gilt bzw. galt für verschiedene Typen wie z. B. den A 12. Ob dieser Passus allerdings noch gültig ist (aufgrund Bestandsschutz) oder aufgehoben wurde, kann ich leider nicht sagen. Falls dazu jemand was sagen kann, immer her mit den Infos!

Viele Grüße
Tobi

Re: B12 Überrollbügel Tüv

Verfasst: So 1. Apr 2012, 23:01
von BrunoG
Hallo beieinander,
wie schon mehrfach erwähnt wurde, interessiert dem TüV nicht, ob der Traktor einen Überrollbügel hat (im Gesetzestext Umsturzbügel genannt). Den verlangt die Berufsgenossenschaft für alle LOF-Zugmaschinen, wenn sie gewisse Breiten und Gewichte überschreiten. Einzelheiten hierzu kann man nachlesen in VSG 3.1 § 33 Abs 2 - Was die genaue Abkürzung VSG bedeutet, kann ich nicht sagen. Es geht aber um Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft. Einfach mal eingeben bei Google im Internet.

Gruß BrunoG

Re: B12 Überrollbügel Tüv

Verfasst: So 22. Apr 2012, 10:45
von heiko868
Hallo
Ich habe nir einen Überrollbügel selbst gebaut.Die Aufhängungen unter den Kotflügel sind Orginal dran
gewessen.

Bilder gibts unter : www.heiko-schumann.de

mit.frdl.Grüßen Heiko

Re: B12 Überrollbügel Tüv

Verfasst: So 22. Apr 2012, 11:52
von ellingshausen
Was nützt ein Überrollbügel wenn ich aus dem Sitz falle. Ein Rückhaltesystem ist genauso notwendig.

Gruß Lutz - Peter

Re: B12 Überrollbügel Tüv

Verfasst: So 22. Apr 2012, 21:28
von BrunoG
Hallo "Heiko 868",
sieht doch gut aus. Gleicht meinem Überrollbügel, der seinerzeit - so mein Traktorvorbesitzer -
von einer Fachwerkstatt eingebaut wurde. Siehe Foto unter "Tragkraft Handaushebung Holder B 12".

Gruß BrunoG

Re: B12 Überrollbügel Tüv

Verfasst: Di 22. Mai 2012, 22:07
von Badener
Hallo die Herren, Bügel oder nicht ist eine Frage der landwirtschaftlichen BG bzw des Unfallschutzes. Nach meinem Kenntnisstand ist der Bügel aber nur für Schlepper ab 20 Ps vorgeschrieben.

Re: B12 Überrollbügel Tüv

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 19:59
von ED Thomas
Badener hat geschrieben:Hallo die Herren, Bügel oder nicht ist eine Frage der landwirtschaftlichen BG bzw des Unfallschutzes. Nach meinem Kenntnisstand ist der Bügel aber nur für Schlepper ab 20 Ps vorgeschrieben.

Hallo

befindet sich der B12 auf einem landwirschaftlichen Betrieb, dann ist es egal, ob er dort genutzt wird oder welche Farbe das Kennzeichen hat. die landw. Berufsgenossenschaft verlangt dann einen Überrollbügel.
es sei den, der B12 steht ohne Räder unter der Eiche beim Schrott. dann braucht er keinen Bügel mehr.
steht der B12 in der Schrauberbude und wird repariert, dann wollen die Kontolleure der Berufsgenossenschaft auch den Bügel sehen

hat der B12-Fahrer nichts mit Landwirtschaft am Hut und wohnt mitten in Dorf, dann kann er auf den Überrollbügel verzichten. es wäre aber sinnvoll den Bügel drann zu lassen.
auch ein kleiner Strauch im Garten kann fest sitzen...