Holder-Forum • Warnblinkanlage bei B10 Pflicht?
Seite 1 von 1

Warnblinkanlage bei B10 Pflicht?

Verfasst: So 17. Jul 2011, 17:05
von Bayernholder
Hallo miteinander

Habe ne Frage zum B10.

Bei unserem B10 ist Tüv fällig nach Langer Zeit, jedoch hat er keine Warnblinkanlage.

Ist so eine Pflicht?

Sonstige Beleuchtung funktioniert alles.

Ich habe mich im Internet schon "schlau" gemacht, jedoch nichts gefunden was mir wirklich weiterhilft.

mfg und Danke schon einmal

Re: Warnblinkanlage bei B10 Pflicht?

Verfasst: So 17. Jul 2011, 17:40
von Bubbi
Hallo,

ja eine Warnblinkanlage ist Pflicht. Ohne bekommst du keinen Tüv.

Auch ältere Schlepper müssen eine nachgerüstet bekommen.

Holdergruß Bubbi

Re: Warnblinkanlage bei B10 Pflicht?

Verfasst: So 17. Jul 2011, 22:14
von Bayernholder
danke für die Antwort!

S****** muss ich mich noch rumärgern mit der Warnblinkanlage... Elektrik ist für mich wie Feuer und Wasser :twisted:


:D

Re: Warnblinkanlage bei B10 Pflicht?

Verfasst: So 17. Jul 2011, 22:35
von Bubbi
Geht mir genauso. :?

Re: Warnblinkanlage bei B10 Pflicht?

Verfasst: Sa 23. Jul 2011, 11:16
von sascha
hallo hier kannst du alles nachlesen was man für den strassenverkehr zu beachten und zu erfüllen hat . wie zb bis 25 kmh braucht man keine radabdeckung die aber ab 25 kmh überdas gesammte rad in der breite gehen muß usw. aber genau schauen . es ist oft so das in nem anderen absatz als der gerade gelesene und auch verstandene :wink: :wink: der andere artikel paragraph wieder von ausnahmen betroffen ist . immer bedenken wir sind in deutschland und da ist sogar die menge an scheiße die einer macht ins klo ,was es abführen muß und wie groß und schwer ein durchschnittlicher haufen ist , geregelt und nach din aufgelistet !!!!!!!!!!!!!! also immer das gefühl einschalten beim lesen und denken kann das jetzt so einfach gewesen sein oder gibt es da noch ne andere vorschrift unter einen anderem paragraph bzw thema !!


http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

Re: Warnblinkanlage bei B10 Pflicht?

Verfasst: Fr 4. Nov 2011, 20:29
von URMEL
Hallo, habe mit einem Schalter, der eine rote Kontrolle hat den rechten und linken überbrückt. Wenn Du nun den Blinker NICHT über die Zündung laufen läßt, dann ist das Dein Warnblinker. Mein TÜV-Mann hat das abgenickt. ff&px(fiel freude & pleib xunt) URMEL