Hallo Holderfreunde,
bin gerade dabei meinen B10 Tüv fertig zu machen.
Wer kann mir noch folgende Fragen beantworten:
Lichtanlage: Habe mir die Hella 2-Kammer Leuchten besorgt sowie die Blinkerlichter für die Kotflügel (Blinker vorne). Lampen vorne 12V orignal.
Was für einen Blinkerschalter muss ich nehmen? Was für einen Warnblinkerschalter wird benötigt? Welches Relais?
Laut Bedienungsanleitung macht die Lichtmaschine 75W bei 12V. Wie müssen denn jetzt die Lampenwattzahlen sein?
Wer kann mir hier helfen?
Gruß
Bertram
Lichtanlage B10 für den Tüv?
Re: Lichtanlage B10 für den Tüv?
Hallo Bertram,
... ja, ja "Mechaniker" und die Elektrik! Hab mich da am Anfang auch schwer getan.
Hast Du den Schaltplan für die elektrische Anlage vom B 10? Damit könnte ich Dir helfen.
Wenn es dann um spezielle Fragen geht, gehe ich meist zum nächsten Boschdienst.
Bei meinem B12 habe ich alles so weit fertig, obwohl ich auch kein Elektriker bin. Da könnte ich Dir Fotos zu den Teilen schicken und Angaben machen, was ich so verbaut habe!
Gruß aus der Pfalz
Kuno
... ja, ja "Mechaniker" und die Elektrik! Hab mich da am Anfang auch schwer getan.
Hast Du den Schaltplan für die elektrische Anlage vom B 10? Damit könnte ich Dir helfen.
Wenn es dann um spezielle Fragen geht, gehe ich meist zum nächsten Boschdienst.
Bei meinem B12 habe ich alles so weit fertig, obwohl ich auch kein Elektriker bin. Da könnte ich Dir Fotos zu den Teilen schicken und Angaben machen, was ich so verbaut habe!
Gruß aus der Pfalz

Kuno
Holder B10 B Baujahr 1953 Fahrgestellnummer 10988
Holder B12 B Baujahr 1962 Fahrgestellnummer 28059
Combi-Mäher M7
Holder B12 B Baujahr 1962 Fahrgestellnummer 28059
Combi-Mäher M7
Re: Lichtanlage B10 für den Tüv?
Lampenwattzahlen sind nicht direkt von Lima Leistung abhängig, Boschdienst oder Landhändler können dir sagen was zulässig ist, vor allem vor Tüv sehr!!! empfehlenswert. Bilux für vorne müsste 35 Watt haben, Rücklichter 10 und Blinker und Bremse 22 glaub ich, natürlich alles 12 Volt wie Batterie. Die Halogen mit Biluxsockel sind im Strassenverkehr illegal weil nicht zugelassen.
Da die Beleuchtung aber nicht die ganze Zeit leuchten sollte, also Bremse und Blinker zumindest, ist die rechnerische Gesamtbelastung nie aktuell. M.E bringt es für die Helligkeit der Scheinwerfer evtl. mehr größere Kabelquerschnitte oder und über Relais zu schalten und so die Verluste geringer zu halten.
Da die Beleuchtung aber nicht die ganze Zeit leuchten sollte, also Bremse und Blinker zumindest, ist die rechnerische Gesamtbelastung nie aktuell. M.E bringt es für die Helligkeit der Scheinwerfer evtl. mehr größere Kabelquerschnitte oder und über Relais zu schalten und so die Verluste geringer zu halten.
Re: Lichtanlage B10 für den Tüv?
Hallo, Bertram, Dein B10 hat einen "Bestandschutz", d.h. Du brauchst KEINE Bremsleuchten!
Die Scheinwerfer haben KEIN Fernlicht und Birnchen mit 20 bis 30 Watt.
Also reicht Deine LiMa auch für den Anhänger!
ff&px Urmel
Die Scheinwerfer haben KEIN Fernlicht und Birnchen mit 20 bis 30 Watt.
Also reicht Deine LiMa auch für den Anhänger!
ff&px Urmel
ff&px (fiel freude & pleib xunt)Urmel
Re: Lichtanlage B10 für den Tüv?
Hallo Urmel,
Vorsicht mit dem Bestandsschutz,, Ist z.T. Irrglaube.
Bestandsschutz hast Du nur da, wo er auch explizit eingeräumt wurde.
Die Warnblinkanlage bzw. die Pflicht zur Nachrüstung gilt generell. Weigerung des Nachrüstens = keine neuen Papiere.....
Und wo nachrüsten Sinn macht (Bremslicht/Blinklicht). kann man es durchaus machen.
70 Watt sind schnell weg:
2 x 35 Watt Fahrlicht sind schon 70 Watt.
2 x Bregrenzungsleucht weiß: 20 Watt
2 x Rücklich incl Kennzeichenleuchte: 20 Watt
Hänger: min 25 Watt..
Da funktioniert nur, mit großer Batterie oder kurzer Fahrzeit, zumal die 70 Watt erst bei ca, 70% der Motornenndrehzahl anliegten (ist ja keine Drehstromlima),
Vorsicht mit dem Bestandsschutz,, Ist z.T. Irrglaube.
Bestandsschutz hast Du nur da, wo er auch explizit eingeräumt wurde.
Die Warnblinkanlage bzw. die Pflicht zur Nachrüstung gilt generell. Weigerung des Nachrüstens = keine neuen Papiere.....
Und wo nachrüsten Sinn macht (Bremslicht/Blinklicht). kann man es durchaus machen.
70 Watt sind schnell weg:
2 x 35 Watt Fahrlicht sind schon 70 Watt.
2 x Bregrenzungsleucht weiß: 20 Watt
2 x Rücklich incl Kennzeichenleuchte: 20 Watt
Hänger: min 25 Watt..
Da funktioniert nur, mit großer Batterie oder kurzer Fahrzeit, zumal die 70 Watt erst bei ca, 70% der Motornenndrehzahl anliegten (ist ja keine Drehstromlima),