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Fahrzeugbrief A12

Verfasst: Do 20. Sep 2012, 21:01
von muemic60
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe eine Frage. Ich habe mir einen A12 von 1960 gekauft.
Bin soweit total zufrieden. Ist echt ein schönes Teil. Das einzige Manko ist, dass kein Brief und Schein dabei war. Ich habe auch schon mal nach dem Thema Fahrzeugbrief im Forum gesucht, aber nichts brauchbares gefunden. Also hier mein Anliegen: Für den TÜV brauche ich eine Kopie von einem originalen Brief. Kann mir jemand eine Kopie von einem A12 schicken. Es handelt sich dabei um den Holder mit den sechs vorwärts und drei Rückwärtsgängen.

Der zweite Punkt betrift die Beleuchtung. Die Beleuchtung ist nicht ganz vollständig. Für den TÜV muß ich ja sehr wahrscheinlich mindestens den original Zustand herstellen.

1. Blinker: Hat der A12 original eine Warnblinklichtschaltung oder nicht?
2. Bremslicht: Hat der Holder Bremslichter oder nur normales Rücklicht mit Blinker?
3. Scheinwerfer: Bei den Scheinwerfer funktioniert Standlicht und Abblendlicht. Ich gehe stark davon aus, das kein Fernlicht benötigt wird oder?

Danke im vorraus für eure freundliche Hilfe.

M.Müller

Re: Fahrzeugbrief A12

Verfasst: Fr 21. Sep 2012, 09:29
von URMEL
Hallo, muemic60, der original A12/13 hat kein Bremslicht und auch keinen Warnblinker;- Du solltest beides nachrüsten. Ich habe Bremslichter oben an der Kabine angebaut. Für den Warnblinker :ein Schalter mit roter Kontrolle überbrückt beide Blinker. Hat für den TÜV gereicht. Auf Grund der Geschwindigkeit hat mein A12/13 kein Fernlicht.
Die Fahrgestellnummer wäre von Interesse. Meiner hat die Nr. A11617
ff&px (fiel freude & pleib xunt) Urmel

Re: Fahrzeugbrief A12

Verfasst: Fr 21. Sep 2012, 19:13
von Bastian
Bei der niedrigen Geschwindigkeit sind eigentlich keine Bremslichter nötig.
Warnblinker dürften dagegen Pflicht sein, egal ob Original oder nicht. Mal den Prüfer fragen!

Re: Fahrzeugbrief A12

Verfasst: Fr 21. Sep 2012, 21:02
von HolderA28
Hallo und guten Abend,

meines Wissen nach braucht er kein Bremslicht. Der Warnblinker muß nachgerüstet werden.

Zulassung, fehlender Brief: Schau mal bei myholder rein, da gab es was, suche da mal nach A 55 oder unter suche Anleitungen, da dann nach Betriebserlaubnis B 18 oder sowas in der Art. Autor war, tja, vergessen.......

Gruß A 28

Re: Fahrzeugbrief A12

Verfasst: Fr 21. Sep 2012, 21:22
von HolderA28