Holder-Forum • A12 Überrollbügel wo befestìgen?
Seite 1 von 1

A12 Überrollbügel wo befestìgen?

Verfasst: Di 26. Jul 2011, 13:03
von Hobbit1972
Wo kann man denn am A12 einen Überrollbügel befestigen?

Re: A12 Überrollbügel wo befestìgen?

Verfasst: Di 26. Jul 2011, 16:23
von TobiB
Würde mich auch mal interessieren. Aber viel interessanter wäre für mich erst mal die Frage, wo ich einen passenden Bügel herbekomme. Im Netz findet man ja so gut wie nichts, nicht mal Bilder von nem A 12 mit Bügel.

Viele Grüße
Tobi

Re: A12 Überrollbügel wo befestìgen?

Verfasst: Di 26. Jul 2011, 16:58
von Bubbi
Hallo,

den A12 gab es nie Werkseitig mit Überrolbügel.

Es sind auch keine Haltepunkte vorhanden.

Man müsste sich selbst welche basteln.

Holdergruß Bubbi

Re: A12 Überrollbügel wo befestìgen?

Verfasst: Mi 27. Jul 2011, 07:53
von Michael
Habe vor einiger Zeit einen A12 mit Überrollbügel erworben. Kann in den nächsten Tagen mal Bilder machen. der Bügel ist allerdings nicht mehr montiert und die Nachrüstung mit Bügel hat auch weitere Umbauten nach sich gezogen (Sitz Schutzbleche ...)
Den Bügel und die Befestigung würde ich auch verkaufen oder gegen andere Holderteile eintauschen.
Bei Interesse 09545/443016

Michael

Re: A12 Überrollbügel wo befestìgen?

Verfasst: Mi 27. Jul 2011, 09:26
von TobiB
Bilder wären an dieser Stelle erst mal sehr hilfreich, vielen Dank schon mal.

Viele Grüße
Tobi

Re: A12 Überrollbügel wo befestìgen?

Verfasst: Do 28. Jul 2011, 07:34
von Hobbit1972
Ja, Bilder wären mal sehr hilfreich.

Danke,
Ralf

Re: A12 Überrollbügel wo befestìgen?

Verfasst: So 31. Jul 2011, 08:51
von ellingshausen
Hallo,

auf der Seite 2 wurde dieses Thema auch schon einmal behandelt. Vielleicht sind die Kommentare hilfreich.

Gruß Lutz - Peter

Re: A12 Überrollbügel wo befestìgen?

Verfasst: So 31. Jul 2011, 09:06
von ellingshausen
Hallo,

unter MyHolder.de sind in der Galerie / Bereich Knicklenker A12 - 2 Bilder (09 & 11) mit Überrollbügeln hinterlegt. Die Anbringung kann man teilweise nur erahnen. Schaut aber selber nach.

Gruß Lutz - Peter

Re: A12 Überrollbügel wo befestìgen?

Verfasst: So 31. Jul 2011, 14:13
von Hobbit1972
ellingshausen, Danke fürs Raussuchen der Bilder!

Du meinst mit "Seite 2" den Hinweis, daß ein A12 keinen Überrollbügel bräuchte? Ja, den kenn ich - ergibt aber zwei Fragen: 1. ist das immer noch Stand der BG-Regelungen? Ich habe irgendwo mal gelesen, daß die inzwischen ausnahmslos auf Überrollbügel pochen. und 2. auch wenn kein Muß - wo befestigen?


Bild 9 sieht so aus, als ob der Überrollbügel statt dem Schutzblechhalter montiert wurde - muß ich morgen mal schauen, ob das stabil geht - der untere Quer"holm" sieht auf dem Bild aber nicht ganz so stabil aus. (Aber ich geb zu, davon hab ich wenig Ahnung).

Bild 12 sieht man gar nichts von der Befestigung, steht zu vermuten, daß es ähnlich wie in Bild 9 montiert ist.

Re: A12 Überrollbügel wo befestìgen?

Verfasst: Mo 1. Aug 2011, 06:46
von ellingshausen
Hallo,

das "Muß" ist nicht erforderlich. Lt. TÜV brauchst du heute für deinen "Alten" auch kein Bremslicht nachzurüsten - obwohl dies sinnvoll wäre. Was nützt ein Überrollbügel - der gut aussieht aber auf Grund der fehlenden Befestigung am Rahmen nicht hält und in der Not vielleicht abbricht oder verruscht. Ein weiterer Punkt ist, dass ich auch einen Sicherheitsgurt brauche um im Notfall im Sitz zu bleiben. Wie sind die Platzverhältnisse mit eingeschlagener Lenkung bei Umstürzen? Du siehst es gibt viele Fragen.

Gruß Lutz - Peter

Re: A12 Überrollbügel wo befestìgen?

Verfasst: Mo 1. Aug 2011, 21:35
von TobiB
A 12 und Überrollbügel - leidiges Thema. Mein TÜV-Prüfer hat zu mir Folgendes gesagt: Dem TÜV ist es völlig egal, ob ein Überrollbügel montiert ist oder nicht, hat ja keine Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Bei einer Zulassung mit schwarzem Kennzeichen juckts auch keinen. Anders schaut die Sache bei einem grünen Kennzeichen aus, denn da greifen dann die Regelungen der BG, welche einen Überrollbügel vorschreiben.

Wie die Sache mit dem A 12 (mit grünem Kennzeichen) nun aussieht, konnte er mir aber auch nicht sagen und er wusste leider auch nicht, ob so etwas wie bauartbedingte Befreiungen noch existieren. Er hat mir empfohlen, mich direkt an die Technikabteilung der zuständigen BG zu wenden, um diese Frage eindeutig zu klären.

mfg
Tobi