Holder-Forum • Anhängelasten
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Verfasst: So 17. Aug 2008, 09:59
von Rainer D.
Hallo,

kann mir jemand sagen, welche Last mit einem A 20 und mit einem A 21 S zulässigerweise gezogen werden kann (ungebremst)?

Verfasst: So 17. Aug 2008, 16:46
von biggi
halbes Leergewicht des A20/A21/s an entsprechender Kupplung

Verfasst: So 17. Aug 2008, 21:09
von Rainer D.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie sieht es mit gebremstem Anhänger aus?

Verfasst: Mi 20. Aug 2008, 15:19
von biggi
Basis ist immer eine entsprechend zugelassene Kupplungskombinnation:

Ahängelast mit Auflaufbremse: <= 8 to

Anhängelast mit Umsteckbremse <= 4 to.

Und bitte Füherscheinrelgelung beachtung (Einachser/Tandemhänger oder Mehrachshänger) in Kombination mit den Kennzeichen (grün/Schwarz).

Verfasst: Mi 20. Aug 2008, 16:41
von Fuxie
Hallo Biggi,

dazu eine Frage.
Ich fahre die Zugmaschine (A30) mit einem grünen Kennzeichen und hänge meinen PKW- Anhänger (schwarzes Kennzeichen) an.
Kann es hier Probleme geben, wenn ich - natürlich zu landwirtschaftlichen Zwecken - unterwegs bin ?

Gruß,
Bernd

Verfasst: Mi 20. Aug 2008, 20:01
von Rainer D.
Vielen Dank, Biggi.

Gruß
Rainer

Verfasst: Do 21. Aug 2008, 20:04
von biggi
Hallo Fuxie.

Wenn Du also einen eigenen anerkannten LOF "Betrieb" hast und für Dich unterwegs bist, oder einem anderen LOF hilfst, ist das kein Thema.

Holst Du Holz für den Nachabarn oder bringst ihm Baumaterial bringst, ist das allerdings "Betrieb eines Fuhrunternehmens".. Und wehe das ist nicht angemeldet, Und da ist permanent Schwarz bzw. freiweillige Besteuerung grün angesagt.

Unterschiedliche Kennzeichenfarben wecken hier schnell das Interesse der Rennleitung und des Fiskus. Man könnte Dich höchstens öfter kontrollieren.

Es geht hier um das Thema Steuern und dann Führerscheingeschichte..
Du zahltst ja für den Hänger eh Steuern, bräuchtest Du aber in diesem Fall für die Fahrt nicht. Wer sollte da meckern.
Bei grünen ZUgfahrzeug und LOF-Nutzung reicht der Treckerfüherschein.
Ohne LOF ist ggf. der gute alte 2er erforderlich, wenn mehr als drei Achsen... oder der entsprechenden Tonnage, und für den gesamten Zug muss Steuern und Versicherung gezahlt sein.

Was nicht -ohne weiteres- geht, ist Wiederholkennzeichen hinter schwarzer Zugmaschine. Da ist Vorsicht angesagt! Aber das wird dann zu komplex.