Holder-Forum • zugmaul
Seite 1 von 1

Verfasst: Fr 27. Jun 2008, 21:39
von CC
hallo holdergemeinde,
kann mir bitte jemand sagen ob an einem a12 ein drehbares zugmaul zur zulassung nötig ist. ich habe nur das orginale starre und möchte ihn irendwann dieses jahr noch zulassen.

mit dank im vorraus cc

Verfasst: Mo 30. Jun 2008, 21:34
von blackvento
Hallo cc

Ich habe bei meinem B10 auch das original starre Zugmaul drann. War für den TÜV kein Problem.

MfG
Ralf

Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 00:12
von biggi
Drehbar muss das Zugmaul nur dann sein, wenn sich auf Grund der Geometrie von Zugmaul und Deichselöse (zugelassene Kombinationen beachten) folgende Werte theoretisch nicht verwirklich lassen:

- Verdrehung/Verschränkung von Zugmaschine und Hänger+/-20 Grad um
die Fahrzeuglängsächse (nur hier hilft primär die Drehbarkeit um die Längsachse)
- Gleicher Winkel um die Querachse
- 70 Grad "Lenkeinschlag" in beide Richtungen (gilt für die Kupplung an sich,
Winkel kann im eingebauten Zustand ggf. durch Radabmessungen..
anderwertig begrenzt sein.)

Also bei der Vorfahrt beim TÜV in der Regel kein Thema, ausser man hat ggf. den falschen Hänger dran oder einen eigenwilligen Prüfer.

Verfasst: Do 24. Jul 2008, 21:17
von CC
Danke für die Antworten. Eine Sorge weniger.

Servus dann