Hallo,
Da ich absolut neu auf diesem gebiet bin, freut es mich natürlich
ein Forum über dieses Thema gefunden zu haben.
Eins vorweg ich bin für jede Info oder Daten und berichte die sich auch nicht direkt auf die unten stehenden fragen beziehen dankbar.
Mein Hauptinteresse bezieht sich auf die holder Typen A50+A60
Fahrzeugbreite A60:1250mm-1793mm was soll das heißen ?? .gab’s den mit verschieden Achsen oder hat er Verstellfelgen oder dreht man die Felgen um ???.
Stützlast und zul. Anhängelast und die Höhe des Zugmauls,
wüsste ich auch gern.
Leergewicht 1,7-2,0 ton je nach Ausrüstung stimmt das circa ???
Wie sieht’s bei der front bzw. Heck Zapfwelle aus ist die von der Motorlast bzw. Fahrzustand unabhängig??. Was liefert diese Leistungsmäßig???
Hat jemand Erfahrung mit A50 +A60 im Anhängerbetrieb (Kipper ,usw), habe gehört
das man die leicht umschmeißen kann wenn man zu schnell in die kurve fährt (mit und ohne Anhänger) stimmt das???
Es gibt vom Holder A60 ja auch ne "Forst"-ausführung hat den schon mal einer im Einsatz gesehen ,oder getestet um wie viel kg ist dieser schwerer???
Ist es möglich einen anhänge Kugelkopf für Pkw Anhänger zu montieren??
hat das schon mal jemand gemacht (tüv Eintragung usw.)????
Ich hoffe auf baldige antworten .mfg Holder-fan
Technische fragen über Holder A50 und A60
Fahrzeugbreite hängt davon ab, wie die Felgen (Aufnahme/Radstern ist aussermittig) montiert sind, und welche Spurverbeiterungen und Reifen montiert sind.
Stützlast liegt beim A50 so um die 750 kg.
Leergewicht stimmt in etwa.
Anhängelast ist nicht definiert, da die von der Typenbezeichnung/Bauartgenehmigung der Anhängekupplung abhängen. Und zum anderen über die STVO bzw. FZO inkl. Art der Anhängerbremsbetätigung begrenzt sind:
- Ohne Bremse: ZGG Anhänger: Halbes Leergewicht des Holder.
...
- Auflaufbremse: <8 to
- Darüber ist Schluss, da hier fremdkraftbetätigte Bremsen vorgeschrieben
sind.
- Zugmaul liegt zwischen 70 und 90 cm Höhe, je nach Höheneinstellung
Kugelkopf geht ohne TÜV:
z.B. geprüfter (!!) Kugelkopf auf Ackerschiene, AS verdrehgesichert, Hydraulik im Fahrbetrieb blockiert. (sind da 2.5 bis 3.5 to, je nach Kugelkopf möglich)
Umkippen hängt halt von Fahrweise und Spurweite ab. Frontlader rappel voll und mit Schwung quer zum Hang mit volleinschlag drehen und dann ggf noch bremsen. ... . HAt jeder vielleicht schon mal bei dem ein oder anderen Radlader gesehen.
Bevor Du Dich mit den Hängern abgibst, gilt auch für Rückewagen..., klär erst einmal ob Du ein schwarzes oder ein grünes Kennzeichen bekommst.
Ist zum einen Thema Führerschein und:
Bei schwarzen Kennzeichen - wenn Du nicht für einen Kumpel mit grüner Berechtigung LOF fährst- kannst Du sämtliche Eigenbauten oder Hänger mit grünem Kennzeichen vergessen. Da bleiben dann mit dem alten Dreier nur "Einachser" und alle mit TÜV und regülar zugelassen. Kein Wiederholkennzeichen!!
Einachser haben zudem den Vorteil, dass sie Stützlast (= Antriebs- Brems und Lenkkraft) mitbringen.
Und arbeiten im Wald ohne gebremsten Hänger kannst Du vergessen: Der Holder ist hinten so leicht, dass der schiebende Hänger gerne die Richtung bestimmen will, und dann den Hinterwagen schnell innen abhebt anstellt oder die Fuhre umzukippen droht oder in den Bock gedrück wird. ALso im Wald nach Möglichkeit maximale Spurweite! Und Bremse des Hängers aktiv! Und gemach!
Zapfwelle überträgt die volle Motorleistung. Zapfwellendrehzahl ist Motordrehzahlabhängig, egal welcher Gang. Keine Wegezapfwelle.
Probier einfach eine Bedieungslanleitung vom A50/A60 zu bekommen, da sind die meisten technischen Fragen drin beantwortet.
Stützlast liegt beim A50 so um die 750 kg.
Leergewicht stimmt in etwa.
Anhängelast ist nicht definiert, da die von der Typenbezeichnung/Bauartgenehmigung der Anhängekupplung abhängen. Und zum anderen über die STVO bzw. FZO inkl. Art der Anhängerbremsbetätigung begrenzt sind:
- Ohne Bremse: ZGG Anhänger: Halbes Leergewicht des Holder.
...
- Auflaufbremse: <8 to
- Darüber ist Schluss, da hier fremdkraftbetätigte Bremsen vorgeschrieben
sind.
- Zugmaul liegt zwischen 70 und 90 cm Höhe, je nach Höheneinstellung
Kugelkopf geht ohne TÜV:
z.B. geprüfter (!!) Kugelkopf auf Ackerschiene, AS verdrehgesichert, Hydraulik im Fahrbetrieb blockiert. (sind da 2.5 bis 3.5 to, je nach Kugelkopf möglich)
Umkippen hängt halt von Fahrweise und Spurweite ab. Frontlader rappel voll und mit Schwung quer zum Hang mit volleinschlag drehen und dann ggf noch bremsen. ... . HAt jeder vielleicht schon mal bei dem ein oder anderen Radlader gesehen.
Bevor Du Dich mit den Hängern abgibst, gilt auch für Rückewagen..., klär erst einmal ob Du ein schwarzes oder ein grünes Kennzeichen bekommst.
Ist zum einen Thema Führerschein und:
Bei schwarzen Kennzeichen - wenn Du nicht für einen Kumpel mit grüner Berechtigung LOF fährst- kannst Du sämtliche Eigenbauten oder Hänger mit grünem Kennzeichen vergessen. Da bleiben dann mit dem alten Dreier nur "Einachser" und alle mit TÜV und regülar zugelassen. Kein Wiederholkennzeichen!!
Einachser haben zudem den Vorteil, dass sie Stützlast (= Antriebs- Brems und Lenkkraft) mitbringen.
Und arbeiten im Wald ohne gebremsten Hänger kannst Du vergessen: Der Holder ist hinten so leicht, dass der schiebende Hänger gerne die Richtung bestimmen will, und dann den Hinterwagen schnell innen abhebt anstellt oder die Fuhre umzukippen droht oder in den Bock gedrück wird. ALso im Wald nach Möglichkeit maximale Spurweite! Und Bremse des Hängers aktiv! Und gemach!
Zapfwelle überträgt die volle Motorleistung. Zapfwellendrehzahl ist Motordrehzahlabhängig, egal welcher Gang. Keine Wegezapfwelle.
Probier einfach eine Bedieungslanleitung vom A50/A60 zu bekommen, da sind die meisten technischen Fragen drin beantwortet.
Hi Bigg
Du schreibst: Kugelkopf geht ohne TÜV
Ich war hier neulich bei uns bei der Dekra mit nem Kugelkopf am B12 mit starrer Ackerschiene ohne Hydraulik. Der Kugelkopf ist mit Prüfnummer und e Zeichen bis 3000kg.
Da hat mir der "freundliche Prüfer erklärt er wölle eine Herstellerfreigabe haben ob man denn (man höre und schmunzle) an die Ackerschiene was anhängen darf und falls ja wieviel.
Für die Eintragung einer gebremsten Anhängelast musste ich mir von Holder schriftliche Freigabe zuschicken lassen. Na immerhin 1500 kg hat man mir genehmigt.
Du schreibst: Kugelkopf geht ohne TÜV
Ich war hier neulich bei uns bei der Dekra mit nem Kugelkopf am B12 mit starrer Ackerschiene ohne Hydraulik. Der Kugelkopf ist mit Prüfnummer und e Zeichen bis 3000kg.
Da hat mir der "freundliche Prüfer erklärt er wölle eine Herstellerfreigabe haben ob man denn (man höre und schmunzle) an die Ackerschiene was anhängen darf und falls ja wieviel.
Für die Eintragung einer gebremsten Anhängelast musste ich mir von Holder schriftliche Freigabe zuschicken lassen. Na immerhin 1500 kg hat man mir genehmigt.
Hallo Ronny,
ich denke mal, ich habe die gleiche Kugel.
Nagelneue Ackerschiene und massive Verdrehsicherung angeschraubt.
Prüfer hat nicht einmal gezuckt. War alles in Ordnung. Eintragung und Abnahme nicht erforderlich.
Das Thema ist bei Dir, dass der gute Mann die Tragfähigkeit der starren Ackerschiene und deren Anbindung an den Schlepper anzweifelt. Da nutzt er seinen technischen Sachverstand und den Ermessenspielraum nicht aus.
Wofür einer Ackerschiene gedacht ist, sollte er eigentlich wissen.
ca. 75 kg Stützlast und 1,5 to sollten allemal drin sein, erst recht bei den Geschwindigkeiten und Bremsverzögerungen, also den Betriebslasten. Und vom Materialaufwand sparsam ist die starre Schiene ja auch nicht gerade dimensioniert, wenn man bedenktdie 1.5 to schon an einer 10er Baumarktschraube locker aufhängen kann.
Vielleicht 'mal anderen Prüfer oder andere Prüforganisation anfragen, am besten an einem Veteranentag, wo ja auch abgenommen wird.
Oder Dich einfach auf die Prüfnummer der ABE zurückziehen und beim nächsten TÜV Termin allen unnötigen Schnickschnack abbauen. Verführt die Jungs einfach nur. Oder beim Landmaschinenhändler abnehmen lassen, da ist meistens mehr Sachverstand vorhanden.
Habe seit mehr als 20 Jahren auch mit Motorradoldtimern zu tun. Ging soweit, dass ich eine Bescheinigung beibringen sollte, dass der entsörte Zündkerzenstecker von einer Fachwerkstatt auf das Zündkabel geschraubt wurde (war halt nicht mehr das unentsörte Original aus den 50.'ern); es ging nur um die Montage, Kabel und Stecker waren i.O.. Sein Kollege hat ihm einen Vogel gezeigt und es war Ruh. Anderes Thema im nächsten Jahr war Bremsleistung: Simplex Trommelbremsen sollten Bremsverzögerungswerte einer 8 Kolben Zweischeiben Sportbremsanlage liefern. Habe das dann mit dem Chef geklärt.
Seitdem kommt seine "Eminenz" nicht mehr an meine Kisten ran; wenn er prüfen will, fahre ich bzw. verlange einen kompetenten Kollegen und nur der kriegt die Papiere. Bin da wohl nicht der einzige, wenn man die Schlangen dann anschaut. Als Kunde hat man auch etwas Macht. Und etwas Ahnung habe ich auch.
Es gibt auch Jungs die Prüfen aus der Grube eher das Fahrwerk der Fahrerin, als das des Auto. Man muss halt nur wissen, wer wie prüft und sich darauf einstellen.
ich denke mal, ich habe die gleiche Kugel.
Nagelneue Ackerschiene und massive Verdrehsicherung angeschraubt.
Prüfer hat nicht einmal gezuckt. War alles in Ordnung. Eintragung und Abnahme nicht erforderlich.
Das Thema ist bei Dir, dass der gute Mann die Tragfähigkeit der starren Ackerschiene und deren Anbindung an den Schlepper anzweifelt. Da nutzt er seinen technischen Sachverstand und den Ermessenspielraum nicht aus.
Wofür einer Ackerschiene gedacht ist, sollte er eigentlich wissen.
ca. 75 kg Stützlast und 1,5 to sollten allemal drin sein, erst recht bei den Geschwindigkeiten und Bremsverzögerungen, also den Betriebslasten. Und vom Materialaufwand sparsam ist die starre Schiene ja auch nicht gerade dimensioniert, wenn man bedenktdie 1.5 to schon an einer 10er Baumarktschraube locker aufhängen kann.
Vielleicht 'mal anderen Prüfer oder andere Prüforganisation anfragen, am besten an einem Veteranentag, wo ja auch abgenommen wird.
Oder Dich einfach auf die Prüfnummer der ABE zurückziehen und beim nächsten TÜV Termin allen unnötigen Schnickschnack abbauen. Verführt die Jungs einfach nur. Oder beim Landmaschinenhändler abnehmen lassen, da ist meistens mehr Sachverstand vorhanden.
Habe seit mehr als 20 Jahren auch mit Motorradoldtimern zu tun. Ging soweit, dass ich eine Bescheinigung beibringen sollte, dass der entsörte Zündkerzenstecker von einer Fachwerkstatt auf das Zündkabel geschraubt wurde (war halt nicht mehr das unentsörte Original aus den 50.'ern); es ging nur um die Montage, Kabel und Stecker waren i.O.. Sein Kollege hat ihm einen Vogel gezeigt und es war Ruh. Anderes Thema im nächsten Jahr war Bremsleistung: Simplex Trommelbremsen sollten Bremsverzögerungswerte einer 8 Kolben Zweischeiben Sportbremsanlage liefern. Habe das dann mit dem Chef geklärt.
Seitdem kommt seine "Eminenz" nicht mehr an meine Kisten ran; wenn er prüfen will, fahre ich bzw. verlange einen kompetenten Kollegen und nur der kriegt die Papiere. Bin da wohl nicht der einzige, wenn man die Schlangen dann anschaut. Als Kunde hat man auch etwas Macht. Und etwas Ahnung habe ich auch.
Es gibt auch Jungs die Prüfen aus der Grube eher das Fahrwerk der Fahrerin, als das des Auto. Man muss halt nur wissen, wer wie prüft und sich darauf einstellen.
Gut zu wissen daß ich mit den sturen Idio... nicht alleine bin. Das Problem ist bei mir gewesen daß es eine §21 Abnahme war und das nunmal nur die Dekra darf bei uns.
Ich werd wohl abwarten und das nächste mal zur GTÜ fahren. Problematisch bei uns ist auch dass die Herren von der Rennleitung gar keine Ahnung haben und dir die Karre stehen lassen wenn sie dich anhalten und nicht alles eingetragen ist.
Ich hoffe daß ich bzw. wir, die Freunde der alten Technik in Zukunft vielleicht mal paar fähige Prüfer bekommen.
Ich werd wohl abwarten und das nächste mal zur GTÜ fahren. Problematisch bei uns ist auch dass die Herren von der Rennleitung gar keine Ahnung haben und dir die Karre stehen lassen wenn sie dich anhalten und nicht alles eingetragen ist.
Ich hoffe daß ich bzw. wir, die Freunde der alten Technik in Zukunft vielleicht mal paar fähige Prüfer bekommen.