Hallo Holderfreunde
ich habe eine Frage wegen der Rückbeleuchtung eines Holders,die Orginalbeleuchtung hat nur eine
Blinkleuchte und ein Rücklicht ,wie ist das mit dem Bremslicht?
und was verlangt der TÜV wegen der kompletten Beleuchtung.
Danke für eure Antworten.
Holder A10 Rückbeleuchtung
Re: Holder A10 Rückbeleuchtung
Damals hatten die Schlepper original kein Bremslicht. Bei meinem B12 ist es auch so und der TÜV hat es nicht bemängelt da original. Bremslicht ist wohl in dem Falle keine Pflicht nur Warnblinkanlage.
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Re: Holder A10 Rückbeleuchtung
Warnblinkanlage ist vorgeschrieben. Das Bremslicht muß nicht nachgerüstet werden. Das Orginal von Damals (wie oben beschrieben) ist auch heute noch verbildlich.
Gruß Lutz - Peter
Gruß Lutz - Peter
Gruß Lutz - Peter
Re: Holder A10 Rückbeleuchtung
Hallo Holderfreunde
Danke für eure Antworten,
schauen wir mal was der TÜV dazu sagt wenn ich den Traktor zulassen will.
Danke für eure Antworten,
schauen wir mal was der TÜV dazu sagt wenn ich den Traktor zulassen will.
Re: Holder A10 Rückbeleuchtung
Hallo
Hast du den Holder schon zugelassen, was hat der TÜV gesagt???
Grüße
Ralf
Hast du den Holder schon zugelassen, was hat der TÜV gesagt???
Grüße
Ralf
Holder A12