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Zulassung
Verfasst: Di 12. Jun 2012, 17:22
von Bauma
Hallo Leute ,
ich wollte von euch einmal hören ob ihr euren Holder Einachser zugelassen habt und wenn ja ob das ein grosser Aufwand ist?
Wäre schön wenn ich ein paar Antworten erhalten würde

.
Bauma
Re: Zulassung
Verfasst: Di 12. Jun 2012, 18:58
von Holderist
Hallo!
Ja, ich habe meinen E 11 ordnungsgemäß zugelassen und den Anhänger dahinter auch. Gesondert versteht sich.
Ob Du ihn überhaupt zulassen mußt solltest Du aber vorher überprüfen. Ganz einfach gesagt: Privatmann Zulassung eigentlich immer nötig, Landwirt mit eigenem Betrieb, Steuernummer usw. zulassungsfrei bei LOF-Betrieb. Mehr Möglichkeiten gibt es eigentlich nicht.
Man geht oder fährt zu einem TÜV seines größten Misstrauens und stellt den Holder dort vor. Mein TÜVler war so freundlich das hier bei mir zuhause zu machen. So brauchte ich kein Kurzzeitkennzeichen usw.
Dann gibt es ein Gutachten. Damit kann man dann zum Strassenverkehrsamt gehen und die Zulassung beantragen. Die TÜV-Abnahme hat bei mir übrigens 120 Euro gekostet.
Bei der Zulassungsstelle unbedingt einen Kaufvertrag vorlegen sonst wird es nichts mit Anmelden.
Das war in Kürze alles Wichtige.
Gruß Reiner
Re: Zulassung
Verfasst: Di 12. Jun 2012, 20:02
von sascha
Holderist hat geschrieben:Hallo!
Ja, ich habe meinen E 11 ordnungsgemäß zugelassen und den Anhänger dahinter auch. Gesondert versteht sich.
Ob Du ihn überhaupt zulassen mußt solltest Du aber vorher überprüfen. Ganz einfach gesagt: Privatmann Zulassung eigentlich immer nötig, Landwirt mit eigenem Betrieb, Steuernummer usw. zulassungsfrei bei LOF-Betrieb. Mehr Möglichkeiten gibt es eigentlich nicht.
Man geht oder fährt zu einem TÜV seines größten Misstrauens und stellt den Holder dort vor. Mein TÜVler war so freundlich das hier bei mir zuhause zu machen. So brauchte ich kein Kurzzeitkennzeichen usw.
Dann gibt es ein Gutachten. Damit kann man dann zum Strassenverkehrsamt gehen und die Zulassung beantragen. Die TÜV-Abnahme hat bei mir übrigens 120 Euro gekostet.
Bei der Zulassungsstelle unbedingt einen Kaufvertrag vorlegen sonst wird es nichts mit Anmelden.
Das war in Kürze alles Wichtige.
Gruß Reiner
na dann lese dir mal durch die stvzo. wo über handgeführte arbeitsmaschienen geschrieben wird und deren zulassung im verkehr . oder besser net , du ärgerst dich nur über das rausgeschmissene geld
hast du eine private haftpflichtversicherung !!!!!!?????? darüber liefe der normal .
Re: Zulassung
Verfasst: Mi 13. Jun 2012, 01:18
von RobertS
sascha hat geschrieben: na dann lese dir mal durch die stvzo. wo über handgeführte arbeitsmaschienen geschrieben wird und deren zulassung im verkehr
Solange du den Holder als Fußgänger an Holmen führst ist der zweifelsfrei zulassungsfrei.
Willst du dich aber hinsetzten wirds eng.
Grüße
Robert
Re: Zulassung
Verfasst: Mi 13. Jun 2012, 09:01
von Holderist
Also die STVZO gibt es schon lange nicht mehr. Heute heisst das FZV und darin hat sich Einiges geändert.
An Holmen geführt ist der Einachser zulassungsfrei, dass ist geblieben. Aber sobald ein Anhänger dran kommt sieht es schon wieder anders aus.
Die Privathaftpflicht versichert in der Benzinklausel einige Maschinen mit, dass ist auch richtig. Allerdings sind das mein Rasentrakror, eine selbstfahrende Arbeitsmaschine z.B. usw. Ein Einachser ist aber ein Kraftfahrzeug. Eine Zugmaschine oder eine landwirtschaftliche Zugmaschine und diese ist eigentlich nicht über die PH versichert. Zumindest würde ich mich da sehr genau bei meiner Versicherung informieren und es mir schriftlich bestätigen lassen.
Gruß Reiner
Re: Zulassung
Verfasst: Mi 13. Jun 2012, 22:31
von Heinz Gimpl
Hallo Holderfreunde und sonstige Alteisen Liebhaber!!
Klickt doch ganz einfach die Seite ( www. gib- acht- im- Verkehr.de/top) an, da steht alles drin was Ihr wissen müsst,sogar der Bußgeldkatalog für Traktor Rennfahrer und sonstige "Spezialisten"ist im Anhang mit dabei.
Mit öligem Gruß Heinz!!
Re: Zulassung
Verfasst: Do 14. Jun 2012, 07:46
von holgerh
Hallo Heinz,
der Link funktioniert nicht richtig. Gib doch bitte mal den Weg zu dem Thema an oder das Suchwort. "Einachser" findet die Suchfunktion jedenfalls nicht.
Gruß Holger
Re: Zulassung
Verfasst: Sa 16. Jun 2012, 22:46
von Heinz Gimpl
Hallo Alteisenfan`s. War leider verhindert. Der volle Link lautet bei Google:
http://www.gib-acht-im-Verkehr.de/top-n ... gesamt.pdf
Ich hoffe es klappt diesmal.Und nicht vergessen bei Google suchen.
Mit öligem Gruß Heinz.
Re: Zulassung
Verfasst: Di 21. Aug 2012, 21:26
von chris_h6
hallo,
also ich kann dir nur soviel sagen:
lass dir vom tüv ein gutachten machen §19 oder 21 oder wie der heißt. das sagt dir die zulassungsstelle und schickt dir das zu.
vorher solltest du dir en prüfingenieur suchen der auch berechtigt ist eine vollabnahme zu machen!
mit dem mal erst telefonieren und ihm dein vorhaben schildern.
dann mal mit fotos vorallem auch von den typenschildern einen gesprächstermin machen.
da bekommst du dann gesagt was du alles brauchst, montieren musst und so weiter.
wenn du das alles hast mit dem gespann zur abnahme.
mit dem ausgestellten gutachten dann zu zulassungsstelle und dann ist gut.
eine haftpflichtversicherung setze ich einfach mal als grundlage voraus.
hier solltest du mit deinem ansprechpartner das gespräch suchen. in meiner versicherung steht meine maschine mit fahrgestellnummer im vertrag drin.
ich habe alles als kopie an bord vom einachser.
Fertig und Legal.
Re: Zulassung
Verfasst: Di 4. Sep 2012, 18:20
von HolderEDIIDeutzD2505
guten Abend
ich habe meinen EDII mit Blinker, Licht, Hupe und einem 20km/h Schild ausgestattet und ihn über unser Landwirtschaftliche Haftpflicht angemeldet. Nun fahre ich legal über unsere Hauptstrassen. Der einzige Nachteil ist, ich darf mein Schätzchen nur Werktags und nicht Sonntags bewegen. Dies sei laut Zulassungstelle legal.
mfg. Jan
Re: Zulassung
Verfasst: So 6. Jan 2013, 13:26
von StechusKaktus
Da der Bock nicht schneller als 20 läuft, kann man ihn auch als selbstfahrende Arbeitsmaschine (ohne Kennzeichen) zulassen. Dazu muss man dann nur seine Anschrift usw. links und rechts am Fahrzeug anbringen. Ich hab schon viele gesehn die das so machen, wie das aber genau läuft konnt ich noch nicht rausfinden.
Ich hab von Holder so eine Betriebserlaubnis zugeschickt bekommen, nur eine Kopie, aber damit soll ich zum TÜV und der stellt dann eine Einzelbetriebserlaubnis aus. Natürlich nur wenn alles funktioniert !
Re: Zulassung
Verfasst: So 6. Jan 2013, 16:25
von Rotbart
Hallo,
dann muß in der BE der Holder aber als "selbstfahrende Arbeitsmachine" eingetragen sein.
Bislang habe ich die immer als LOF-Zugmaschine, Ackerschlepper gesehen.
Habe die Zulassung erst letzte Woche erledigt.
LOF-Zugmaschine wahlweise mit Anhänger Typ...u.s.w.
1 Kennzeichen vorn am Holder, die gleiche Nr. hinten am Anhänger.
Gruß Rolf
Re: Zulassung
Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 12:02
von StechusKaktus
Hallo Rolf,
hast Du ne grüne Nummer dran oder zahlst Du Steuern ?
Wie gesagt, von Holder gabs die BE mit der durfte man ohne Kennzeichen auf die Straße. Heute kann man sich eine Einzelbetriebserlaubnis ausstellen lassen, muss dann links und rechts Name, Anschrift gut sichtbar anbringen und dann reicht das. So hat man es mir auch bei Holder gesagt. Wenn ich den Anhänger fertig restauriert habe, werde ich zum TÜV gehn. Sobald ichs hinte rmit hab, melde ich mich hier wieder !

Re: Zulassung
Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 21:08
von Rotbart
Ich habe schwarze Nr.,weil ich keine LOF-Betriebsnummer nachweisen kann.
Laut TÜV ist ein Betrieb des Holders mit Anhänger als Privatmann nur mit schwarzen Kennzeichen zulässig.
Verstehe nicht ganz wo das Problem ist.
Gruß Rolf
Re: Zulassung
Verfasst: Sa 12. Jan 2013, 19:37
von Holderist
Hallo!
Jaja, so hatte ich das schon oben beschrieben das es beim Privatmann nicht mehr ohne Zulassung geht. Früher reichte der lof-Zweck beim Nichtlandwirt aber das gibt es nicht mehr.
Gruß Reiner
Re: Zulassung
Verfasst: Sa 12. Jan 2013, 21:04
von Rotbart
Moin Reiner,
genauso sieht das aus.
Deshalb verstehe ich das ganze Rumgeeier auch nicht.
Gruß Rolf
Re: Zulassung
Verfasst: So 13. Jan 2013, 18:41
von Holderist
Hallo!
Wenn ich so in spezifischen Foren lese auf welche teils abenteuerliche Weise die Leute ihr Gefährt legal auf die Strasse bekommen frage ich mich immer wieder ob es in einzelnen Bundesländern doch Unterschiede gibt. Scheinbar ja.
Dazu kommt noch, wer sich wirklich informieren will und eine Suchmaschine benutzt bekommt teilweise total veraltete Informationen die überhaupt nicht mehr gelten.
Natürlich, und das verüble ich keinem, sucht man sich die für sich selber interessanten Antworten heraus und interpretiert sie für seine Zwecke.
Und schon wird es riskant. Das ist das Schlimme an der Geschichte. Wenn was passiert.
Gruß Reiner
Re: Zulassung
Verfasst: Do 17. Jan 2013, 23:45
von Heinz Gimpl
Hallo Alteisenkutscher!!
Hier nochmals der Link zu den Bestimmungen für LoF Fahrzeuge aus dem Jahr 2011.
Land-oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr.
as-pm-2-lof-broschuere-gesamt.
Mit freundlichen Grüßen,Heinz.